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   VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 50-IV-05   

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https://dejure.org/2005,34058
VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 50-IV-05 (https://dejure.org/2005,34058)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21.07.2005 - 50-IV-05 (https://dejure.org/2005,34058)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 21. Juli 2005 - 50-IV-05 (https://dejure.org/2005,34058)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 50-IV-05
    Die Bedeutung der Freiheitsgarantie gebietet es allerdings, dass das Fachgericht bei Aufklärung des Sachverhalts stets das Gewicht des Freiheitsanspruches des Untergebrachten im Auge behalten hat (vgl. ausführlich: BVerfGE 70, 297 [308ff.]).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 51-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 50-IV-05
    Ein mit der Verfassungsbeschwerde verbundener Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde durch Beschluss vom 16. Juni 2005 - Vf. 51-IV-05 (eA) verworfen.
  • BVerfG, 03.06.1992 - 2 BvR 1041/88

    Strafaussetzung bei lebenslanger Freiheitsstrafe

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.07.2005 - 50-IV-05
    Zieht das Gericht einen Sachverständigen heran, was bei einer Entscheidung nach § 67d Abs. 2, § 63 StGB regelmäßig geboten sein wird, so hat es dafür Sorge zu tragen, dass das ärztliche Gutachten hinreichend substantiiert wird und ein möglichst umfassendes Bild der zu beurteilenden Person zeichnet, so dass es die zur Entscheidung berufenen Richter in die Lage versetzt, schon im Hinblick auf die Freiheitsgarantie eine eigenständige Prognoseentscheidung zu treffen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 Vf. 72-IV-03[eA]/73-IV-03[HS]; BVerfGE 70, a.a.O. [310]; 86, 288 [317]).
  • VerfGH Sachsen, 21.03.2019 - 118-IV-18

    Rechtswidrige Fortdauer einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Indes fehlt es in der angefochtenen landgerichtlichen Entscheidung an einer konkreten Benennung der vom Beschwerdeführer zu erwartenden Delikte (vgl. hierzu bereits SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Juli 2005 - Vf. 50-IV-05).

    bb) Aufgrund der fehlenden hinreichend begründeten Konkretisierung der vom Beschwerdeführer ausgehenden Gefahr zukünftiger rechtswidriger Taten ist bereits die verfassungsrechtlich gebotene Abwägung zwischen dem zunehmenden Gewicht des Freiheitsanspruchs des Beschwerdeführers und den Sicherungsinteressen der Allgemeinheit mangels ausreichender Grundlage weder durchführ- noch nachvollziehbar (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Juli 2005 - Vf. 50-IV-05 (HS); BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2018 - 2 BvR 2570/16 - juris Rn. 35; Beschluss vom 17. Februar 2014 - 2 BvR 1795/12, 2 BvR 1852/13 - juris Rn. 51).

  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 35-IV-06
    Beide Beschlüsse waren Gegenstand einer vom Beschwerdeführer erhobenen Verfassungsbeschwerde, die zu ihrer Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an das Landgericht führte (SächsVerfGH - Vf. 50-IV-05 [HS]).

    Hierzu gehört die Darstellung, ob und gegebenenfalls welche Straftaten vom Untergebrachten in Folge seines Zustandes zu erwarten sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Juli 2005 - Vf. 50-IV-05[HS]).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 139-IV-11
    Hierzu gehört, dass das Gutachten darstellt, ob und gegebenenfalls welche Straftaten vom Untergebrachten in Folge seines Zustandes zu erwarten sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Juli 2005 - Vf. 50-IV-05 [HS]).
  • VerfGH Sachsen, 16.06.2005 - 51-IV-05
    Der Beschwerdeführer wendet sich mit seiner Verfassungsbeschwerde (Vf. 50-IV-05) vom 7. Juni 2005 gegen den Beschluss des Landgerichts Leipzig vom 31. Januar 2005 (I StVK 522/04) und den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. April 2005 (2 Ws 225/05).
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