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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,34995
VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10 (https://dejure.org/2010,34995)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26.08.2010 - 50-IV-10 (https://dejure.org/2010,34995)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 26. August 2010 - 50-IV-10 (https://dejure.org/2010,34995)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • VerfGH Sachsen

    Ablehnung der Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung verletzt Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 14.06.2007 - 1 BvR 338/07

    Verfassungsmäßigkeit der Unterbringung eines Kindes in einer geschlossenen …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10
    Art. 17 Abs. 1 SächsVerf nimmt den schon in Art. 16 Abs. 1 Satz 3 SächsVerf enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Verfahrens- und Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. zu Art. 104 GG: BVerfGE 58, 208 [220]; BVerfGK 11, 323 [329 f.]).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 118-IV-09 [HS]/Vf. 120-IV-09 [e.A.], st. Rspr.; vgl. BVerfG StV 1996, 163; BVerfGK 11, 323 [330 f.]).

  • BVerfG, 07.10.1981 - 2 BvR 1194/80

    Baden-Württembergisches Unterbringungsgesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10
    Art. 17 Abs. 1 SächsVerf nimmt den schon in Art. 16 Abs. 1 Satz 3 SächsVerf enthaltenen Gesetzesvorbehalt auf und verstärkt ihn für alle Freiheitsbeschränkungen, indem er neben der Forderung nach einem förmlichen Gesetz die Pflicht, die sich aus diesem Gesetz ergebenden Verfahrens- und Formvorschriften zu beachten, zum Verfassungsgebot erhebt (vgl. zu Art. 104 GG: BVerfGE 58, 208 [220]; BVerfGK 11, 323 [329 f.]).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10
    Diese Anforderungen an die gerichtliche Sachverhaltsermittlung beanspruchen auch bei Prognosenentscheidungen Geltung; die Gerichte haben insoweit das Gebot bestmöglicher Sachaufklärung zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 70, 297 [309]).
  • BVerfG, 06.12.1995 - 2 BvR 1732/95

    Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung ohne ausreichende …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 118-IV-09 [HS]/Vf. 120-IV-09 [e.A.], st. Rspr.; vgl. BVerfG StV 1996, 163; BVerfGK 11, 323 [330 f.]).
  • BVerfG, 22.10.2009 - 2 BvR 2549/08

    Aussetzung des Restes einer Freiheitsstrafe zur Bewährung (Verbüßung von zwei …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10
    Es verlangt insbesondere, dass der Richter die Grundlagen seiner Prognose selbständig erfasst und bewertet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 22. Oktober 2009 - 2 BvR 2549/08, juris).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10
    Der Verfassungsgerichtshof hat zu prüfen, ob die Fachgerichte bei der Auslegung und Anwendung der die Schranken aus Art. 16 Abs. 1 Satz 3, Art. 17 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 SächsVerf ausfüllenden gesetzlichen Bestimmungen den Inhalt und die Tragweite des Freiheitsgrundrechts verkannt haben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.], st. Rspr.).
  • BVerfG, 14.08.1987 - 2 BvR 235/87

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Widerruf der Strafaussetzung zur …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10
    a) Es mag dahinstehen, ob die Einbeziehung erneuter, noch nicht abgeurteilter Straftaten in die Prognose nach § 57 Abs. 1 StGB voraussetzt, dass das entscheidende Gericht von deren Begehung überzeugt ist (vgl. BVerfG NJW 1988, 1715 [1716]), oder ob es sich insoweit mit einem bestimmten Maß an Wahrscheinlichkeit begnügen darf (…vgl. für hohen Grad der Wahrscheinlichkeit Dünkel in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Strafgesetzbuch, 3. Aufl., § 57 Rn. 37 m.w.N.;… für dringenden Tatverdacht OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 248 und Fischer, StGB, 57. Aufl., § 57 Rn. 17a m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 20.05.2005 - 3 Ws 343/05

    Strafrestaussetzung: Beachtung der Unschuldsvermutung bei der …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10
    a) Es mag dahinstehen, ob die Einbeziehung erneuter, noch nicht abgeurteilter Straftaten in die Prognose nach § 57 Abs. 1 StGB voraussetzt, dass das entscheidende Gericht von deren Begehung überzeugt ist (vgl. BVerfG NJW 1988, 1715 [1716]), oder ob es sich insoweit mit einem bestimmten Maß an Wahrscheinlichkeit begnügen darf (…vgl. für hohen Grad der Wahrscheinlichkeit Dünkel in: Kindhäuser/Neumann/Paeffgen, Strafgesetzbuch, 3. Aufl., § 57 Rn. 37 m.w.N.; für dringenden Tatverdacht OLG Frankfurt NStZ-RR 2005, 248 und Fischer, StGB, 57. Aufl., § 57 Rn. 17a m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 118-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 118-IV-09 [HS]/Vf. 120-IV-09 [e.A.], st. Rspr.; vgl. BVerfG StV 1996, 163; BVerfGK 11, 323 [330 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 28.01.2010 - 136-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 26.08.2010 - 50-IV-10
    Die verfassungsgerichtliche Kontrolle einer Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes ist am Grundrecht der Freiheit der Person des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 SächsVerf auszurichten (vgl. für Bewährungswiderruf: SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 136-IV-09 [HS]/137-IV-09 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 59-IV-19
    b) Die verfassungsgerichtliche Kontrolle einer Entscheidung über die Aussetzung des Strafrestes zur Bewährung nach § 57 StGB ist am Grundrecht der Freiheit der Person des Art. 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 SächsVerf auszurichten (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 50-IV-10; vgl. für Bewährungswiderruf: SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Januar 2010 - Vf. 136-IV-09 [HS]/137-IV-09 [e.A.]).

    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (SächsVerfGH, Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 50-IV-10; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 118-IV-09 [HS]/Vf. 120-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 36-IV-22
    Es ist unverzichtbare Voraussetzung eines rechtsstaatlichen Verfahrens, dass Entscheidungen, die den Entzug der persönlichen Freiheit betreffen, auf zureichender richterlicher Sachaufklärung beruhen und eine in tatsächlicher Hinsicht genügende Grundlage haben, die der Bedeutung der Freiheitsgarantie entspricht (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - Vf. 59-IV-19; Beschluss vom 26. August 2010 - Vf. 50-IV-10; Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 118-IV-09 [HS]/Vf. 120-IV-09 [e.A.]; st. Rspr.).
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