Rechtsprechung
| AG Kerpen, 02.02.1994 - 51 F 142/93 |
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Verwandtschaftsunterhalt; Ehegattenunterhalt; Sozialhilfeempfänger; Gesteigerter Unterhaltsbedarf; Mangelfall; Gewillkürte Prozeßstandschaft; Klageermächtigung
Papierfundstellen
- FamRZ 1994, 1424
Wird zitiert von ...
- BGH, 15.03.1995 - XII ZR 269/94
Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs
Umstritten ist, ob diese Legalzession rückwirkend auch Unterhaltsansprüche aus der Zeit vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 27. Juni 1993 erfaßt, wenn deren Voraussetzungen für eine Geltendmachung für die Vergangenheit - sei es durch Verzug gemäß § 1613 BGB oder Rechtswahrungsanzeige - zwar gegeben waren, aber noch keine Überleitung auf den Sozialhilfeträger nach § 90 Abs. 1 BSHG a.F. erfolgt war (bejahend: OLG Hamburg FamRZ 1994, 126 [OLG Hamburg 05.11.1993 - 12 UF 103/93]; OLG Frankfurt NJW-RR 1994, 1223; OLG Karlsruhe, NJW 1994, 2902 [OLG Karlsruhe 05.05.1994 - 2 UF 293/93]; OLG Köln FamRZ 1994, 970 [OLG Köln 31.01.1994 - 10 WF 292/93]; AG Kerpen FamRZ 1994, 1425 [AG Kerpen 02.02.1994 - 51 F 142/93]; Brudermüller FuR 1995, 17;… Künkel aaO. S. 549;… Scholz aaO. S. 1; verneinend: OLG Koblenz FamRZ 1995, 171, 172 [OLG Koblenz 09.06.1994 - 11 UF 700/93]; OVG Münster FamRZ 1994, 594; Wohlgemuth FamRZ 1995, 333 [BGH 16.03.1994 - XII ZR 225/92]).
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