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   VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08   

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https://dejure.org/2009,37461
VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08 (https://dejure.org/2009,37461)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29.01.2009 - 51-IV-08 (https://dejure.org/2009,37461)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 29. Januar 2009 - 51-IV-08 (https://dejure.org/2009,37461)
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 38-IV-07

    Verpflichtung des Gerichts zur Kenntnisnahme der Ausführungen der

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    Aus diesem Umstand kann in der Regel nicht geschlossen werden, dass das Gericht dieses Vorbringen nicht pflichtgemäß zur Kenntnis genommen und bei der Entscheidung berücksichtigt habe (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 38-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.09.2007 - 105-IV-07

    Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung wegen erneuter Straffälligkeit;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör, wie er in Art. 78 Abs. 2 SächsVerf gewährleistet ist, verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2007 - Vf. 105-IV-07 HS; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 111-IV-07

    Zulassung zu einer zweiten Wiederholung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung;

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 111-IV-07; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.03.2008 - 21-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
    a) Nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 4 SächsVerf i.V.m. § 27 Abs. 1 und § 28 SächsVerfGHG ist eine Verfassungsbeschwerde nur zulässig, wenn der Beschwerdeführer substantiiert die Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen darlegt (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. März 2008 - Vf. 21-IV-08; st. Rspr).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 4-IV-20

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen nichtgegebenen

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung in seinem Grundrecht aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 88-IV-18

    Verfassungswidrige Ablehnung der Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 24.03.2022 - 79-IV-21
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.01.2022 - 45-IV-21
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.11.2021 - 89-IV-21
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 179-IV-20

    Verfassungsbeschwerde wegen durch das Landgericht Leipzig unterlassener

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 05.11.2020 - 58-IV-20
    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 121-IV-19
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 122-IV-21

    Begründung einer Verfassungsbeschwerde durch substantiierte Darlegung der

  • VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20

    Berichtigung eines Urteils wegen eines offenkundigen Fehlers i.R.e.

  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 115-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21

    Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Hinreichende Darlegung der

  • VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 59-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 26.03.2009 - 179-IV-08
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 4-IV-22
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
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