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| VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berichtigung eines Urteils wegen eines offenkundigen Fehlers i.R.e. Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Rechts auf Gleichheit vor dem Gesetz in seiner Ausprägung als Willkürverbot
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (13)
- VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 113-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20
Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.];… Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
- VerfGH Sachsen, 23.01.2020 - 61-IV-19
Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20
Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.];… Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
- VerfGH Sachsen, 24.03.2011 - 90-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20
Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.];… Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
- AG Fürstenfeldbruck, 15.10.2018 - 2 C 184/18
Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20
Der Beschluss des Amtsgerichts Torgau Zweigstelle Oschatz vom 13. August 2020 (2 C 184/18) verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht gemäß Art. 18 Abs. 1 SächsVerf; er wird aufgehoben.Mit seiner am 30. November 2020 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen das Urteil des Amtsgerichts Torgau Zweigstelle Oschatz vom 4. Juni 2020 in der Gestalt des Ergänzungsurteils vom 13. August 2020 sowie die Beschlüsse des Amtsgerichts vom 13. August 2020 und 21. Oktober 2020 (sämtlich 2 C 184/18).
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20
Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.];… Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64). - BVerfG, 09.03.2020 - 2 BvR 103/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung der Untersuchungshaft
Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20
Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.];… Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20
Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.];… Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64). - BVerfG, 26.05.2004 - 1 BvR 2682/03
Verfassungsmäßigkeit der Versagung der Prozesskostenhilfe bei …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20
Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64). - VerfGH Sachsen, 26.04.2013 - 94-IV-12
Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20
Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, der sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.];… Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64). - VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 154-IV-11
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör mangels Erörterung des Vortrags …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 01.04.2021 - 208-IV-20
Gleichwohl wird mit der Aufhebung des Beschlusses vom 13. August 2020 das - auf den mit einer innerprozessualen Bedingung versehenen Antrag des Beschwerdeführers hin ergangene - Ergänzungsurteil vom 13. August 2020 insgesamt und der Beschluss vom 21. Oktober 2020 im Umfang der Aufhebung gegenstandslos (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Februar 2018 - Vf. 121-IV-17; Beschluss vom 24. November 2016 - Vf. 94-IV-16; Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 154-IV-11). - VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 51-IV-08
- VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 121-IV-17
- VerfGH Sachsen, 24.11.2016 - 94-IV-16
Kfz-Sachverständigenkosten und Kappung der Nebenkosten auf 25% des Grundhonorars
- VerfGH Sachsen, 23.05.2024 - 22-IV-23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Auslagenentscheidung im …
aa) Gegen den Gleichheitssatz des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf wird unter dem Gesichtspunkt des Willkürverbotes allerdings nicht bereits dann verstoßen, wenn ein Gericht einfaches Recht falsch angewandt hat; hinzukommen muss vielmehr, dass die Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 13. März 2024 - Vf. 60-IV-22; Beschluss vom 23. Februar 2023 - Vf. 12-IV-22; Beschluss vom 10. November 2021 - Vf. 89-IV-21 [HS]; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; st. Rspr.), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Februar 2024 - Vf. 77-IV-23 [HS]; Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 10.02.2022 - 68-IV-21 Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung in seinem Grundrecht aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20).
Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 23. Januar 2020 - Vf. 61-IV-19; Beschluss vom 26. April 2013 - Vf. 94-IV-12; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90- IV-10; vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.];… Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10;… Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64).
- VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 56-IV-22
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen amtsgerichtliche Entscheidung …
Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung in seinem Grundrecht aus Art. 18 Abs. 1 SächsVerf verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.), etwa wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet wird (SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20).Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Februar 2022 - Vf. 68-IV-21; Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10; vgl. BVerfG…, Beschluss vom 9. März 2020 - 2 BvR 103/20 - juris Rn. 64;… Beschluss vom 26. Mai 2004 - 1 BvR 2682/03 - juris Rn. 10; Beschluss vom 26. Mai 1993, BVerfGE 89, 1 [13 f.]; Beschluss vom 3. November 1992, BVerfGE 87, 273 [278 f.]).
- VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 26-IV-21
Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung; Hinreichende Darlegung der …
Dabei ist Willkür nicht im Sinne eines subjektiven Vorwurfs, sondern objektiv zu verstehen als eine Maßnahme, die im Verhältnis zu der Situation, derer sie Herr werden will, tatsächlich und eindeutig unangemessen ist (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19 m.w.N.). - VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22 Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).
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