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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,1301
VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22 (https://dejure.org/2023,1301)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19.01.2023 - 27-IV-22 (https://dejure.org/2023,1301)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 19. Januar 2023 - 27-IV-22 (https://dejure.org/2023,1301)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e. Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen; Fehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung i.R.e. strafrechtlichen Verurteilung wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung in zwei ...

  • VerfGH Sachsen
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (44)

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 39-IV-11
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22
    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen; dieser ist allein zur Wahrung des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 39-IV-11).

    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 39-IV-11; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22
    Vor dem Hintergrund, dass der Tatrichter selbst nach einfachrechtlicher Betrachtungsweise nur die zum Zeitpunkt der Urteilsfällung wesentlichen beweiserheblichen Umstände in den Urteilsgründen erörtern muss (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. April 2008 - 2 StR 82/08 - juris Rn. 6; Beschluss vom 9. Oktober 2002 - 5 StR 42/02 - juris Rn. 26;… Beschluss vom 25. Januar 1991 - 2 StR 409/90 - juris Rn. 2), ist - auch unter Berücksichtigung der Vielzahl der im Übrigen vernommenen Zeugen - vom Beschwerdeführer nicht hinreichend dargelegt, dass sich durch die unterlassene Wiedergabe und Würdigung einer einzelnen Zeugenaussage in den Urteilsgründen aufdrängt, dass deswegen die angegriffenen Entscheidungen auf sachfremden Erwägungen beruhen und bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken offensichtlich unhaltbar sind.
  • VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 93-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22
    Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen; dieser ist allein zur Wahrung des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 39-IV-11).
  • VerfGH Sachsen, 13.03.2025 - 56-IV-24

    Gericht muss Dir zuhören, aber nicht Deiner Meinung sein!

    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.03.2023 - 44-IV-22
    Eine Verletzung des Willkürverbotes liegt nicht bereits dann vor, wenn Gerichte einfaches Recht falsch angewandt haben, sondern erst dann, wenn die behauptete Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass die angegriffene Entscheidung auf sachfremden Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 1. April 2021 - Vf. 208-IV-20; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 113-IV-19; Beschluss vom 24. März 2011 - Vf. 90-IV-10).

    Insoweit wird ein Beschwerdeführer nur durch eine gerichtliche Entscheidung verletzt, die bei verständiger Würdigung der die Verfassung beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich erscheint und daher offensichtlich unhaltbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 122-IV-21; Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 121-IV-19; Beschluss vom 13. Januar 2011 - Vf. 91-IV-10; Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 51-IV-08; st. Rspr.).

  • VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24
    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 64-IV-24; Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 39-IV-11; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.11.2024 - 55-IV-24

    Erhebliches Vorbringen ist (nur) zur Kenntnis zu nehmen!

    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 10.07.2025 - 64-IV-24
    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.02.2025 - 37-IV-24
    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).
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