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   VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06   

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https://dejure.org/2007,34689
VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06 (https://dejure.org/2007,34689)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.01.2007 - 78-IV-06 (https://dejure.org/2007,34689)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Januar 2007 - 78-IV-06 (https://dejure.org/2007,34689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderung an die Darlegungspflicht bezüglich der Verletzung eigener Grundrechte aus der Verfassung des Freistaates Sachsen i.R.e. Verfassungsbeschwerde; Schadensersatz wegen Verdienstausfalls nach einem fremdverschuldeten Verkehrsunfall

  • VerfGH Sachsen
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 36-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06
    Deshalb kann daraus, dass auf einzelne Argumentationen in der gerichtlichen Entscheidung nicht ausdrücklich eingegangen wurde, nicht ohne Weiteres abgeleitet werden, die Ausführungen seien nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden (SächsVerfGH, Beschlüsse vom 31. August 2006 - Vf. 36-IV-06 und vom 28. Juni 2006 - Vf. 27-V06; st.Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 112-IV-06

    Weitergehender Erwerbsschaden wegen schwerster Verletzungen infolge

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06
    Die Verfassungsbeschwerde war nicht mit jener im Verfahren Vf. 112-IV-06 zu verbinden, da gesonderte gerichtliche Entscheidungen angegriffen sind.
  • VerfGH Sachsen, 28.09.2006 - 16-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06
    Vielmehr ist er allein zur Wahrung des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. September 2006 - Vf. 16-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 15.12.2005 - 85-IV-05
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06
    dessen einfach-rechtliche Sichtweise oder Beweiswürdigung zweifelhaft sein mag, die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet haben soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 15. Dezember 2005 - Vf. 85-IV-05; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 31.08.2006 - 51-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 31. August 2006 - Vf. 51-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 28.06.2006 - 26-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06
    Den für eine zulässige Verfassungsbeschwerde notwendigen verfassungsrechtlichen Bezug, für den die Bezeichnung einzelner Grundrechtsnormen nicht ausreicht (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Juni 2006 - Vf. 26-IV-06), stellt er hierbei nicht her.
  • VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22

    Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e.

    119-IV-19; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 39-IV-11; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 22.03.2007 - 112-IV-06

    Weitergehender Erwerbsschaden wegen schwerster Verletzungen infolge

    1. Der Verfassungsgerichtshof nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom 18. Januar 2007 (Vf. 78-IV-06).
  • VerfGH Sachsen, 29.11.2007 - 35-IV-07

    Grundprovision für Unterhandelsvertretervertrag bei Tätigwerden in der Ukraine

    Der Verfassungsgerichtshof kann daher nur dann feststellen, dass ein Gericht seine aus Art. 78 Abs. 2 SächsVerf folgenden Pflichten verletzt hat, wenn sich dies aus den besonderen Umständen des Falles ergibt (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; siehe BVerfGE 96, 205 [216 f.]).
  • VerfGH Sachsen, 26.06.2008 - 23-IV-08
    Vielmehr muss hinzukommen, dass der Richterspruch unter keinem Gesichtspunkt rechtlich vertretbar erscheint oder bei verständiger Würdigung der die Sächsische Verfassung beherrschenden Grundgedanken nicht mehr verständlich ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06, st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 39-IV-11
    Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).
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