Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 39-IV-11 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dresden, 24.02.2011 - 103 C 3558/10
- VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 39-IV-11
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09
Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 39-IV-11
Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, mit welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme kollidieren soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. März 2010 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 18.01.2007 - 78-IV-06
Anforderung an die Darlegungspflicht bezüglich der Verletzung eigener Grundrechte …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 39-IV-11
Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.). - VerfGH Sachsen, 24.06.2010 - 25-IV-10
Auszug aus VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 39-IV-11
Vielmehr obliegt es dem Beschwerdeführer, Umstände darzulegen, die es als möglich erscheinen lassen, dass die behauptete Fehlerhaftigkeit mit den Vorgaben der Verfassung des Freistaates Sachsen unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 24. Juni 2010 - Vf. 25-IV-10; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 27-IV-22
Erfordernis einer substantiierten Darlegung einer Grundrechtsverletzung i.R.e. …
Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen; dieser ist allein zur Wahrung des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 39-IV-11).Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 28. Mai 2020 - Vf. 119-IV-19; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 39-IV-11; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).
- VerfGH Sachsen, 11.12.2025 - 57-IV-24 Die Feststellung und Würdigung des Sachverhalts ist allein Sache der dafür zuständigen Fachgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen; dieser ist allein zur Wahrung des Verfassungsrechts berufen (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 64-IV-24; Beschluss vom 2. Dezember 2021 - Vf. 93-IV-21 [HS]; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 39-IV-11).
Auch die Beweiswürdigung kann im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde nicht schlechthin auf ihre Richtigkeit, sondern nur daraufhin überprüft werden, ob sie spezifisches Verfassungsrecht verletzt, ob also die Beweise willkürlich oder sonst unter Verletzung von Verfassungsrecht gewürdigt worden sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Juli 2025 - Vf. 64-IV-24; Beschluss vom 19. Januar 2023 - Vf. 27-IV-22; Beschluss vom 23. Februar 2012 - Vf. 39-IV-11; Beschluss vom 18. Januar 2007 - Vf. 78-IV-06; st. Rspr.).
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