Rechtsprechung
| EGMR, 18.02.2021 - 50415/15, 515/16, 11452/16, 16203/16, 17031/16 |
Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte
CRACIUN AND OTHERS v. ROMANIA
Inadmissible (englisch)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- KAG Aachen, 07.02.2006 - 30/05
- VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 19.07.2007 - 15/04
Auszug aus EGMR, 18.02.2021 - 50415/15
15/04/2016. - EGMR, 25.04.2017 - 61467/12
REZMIVES c. ROUMANIE et 3 autres affaires
Auszug aus EGMR, 18.02.2021 - 50415/15
The Court noted that Law no. 169/2017 amending and completing Law no. 254/2013 on the execution of sentences, adopted following the pilot judgment in the case of Rezmiveş and Others v. Romania (nos. 61467/12 and 3 others, 25 April 2017) and in force between October 2017 and December 2019, had been an effective remedy in respect of inadequate conditions of detention in Romanian prisons.
- EGMR, 19.11.2015 - 17694/10
MAIO ET AUTRES c. ITALIE
Auszug aus EGMR, 18.02.2021 - 50415/15
26/11/2015. - EGMR, 15.04.2020 - 14224/15
DÎRJAN ET STEFAN c. ROUMANIE
Auszug aus EGMR, 18.02.2021 - 50415/15
14224/15 and 50977/15, 15 April 2020) it has examined similar applications as the ones in the present case and declared them inadmissible considering that the applicants had lost their victim status. - VK Niedersachsen, 14.10.2002 - 22/02
Eignung: zeitliche Berücksichtigung eines früheren vertragswidrigen Verhaltens …
Auszug aus EGMR, 18.02.2021 - 50415/15
22/02/2016.
- OVG Saarland, 17.10.2017 - 2 A 365/17
Flüchtlingsstatus syrischer Staatsangehöriger
Die seit der entsprechenden Grundsatzentscheidung des Senats im Februar 2017 (vgl. das Urteil vom 2.2.2017 - 2 K 515/16 -) ausgewerteten Erkenntnisquellen geben keine Veranlassung zu einer abweichenden Beurteilung. - OLG Brandenburg, 22.01.2020 - 1 AR 29/19
Auslieferung nach Polen zum Zwecke der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe
Die Auslieferung des polnischen Staatsangehörigen P… P… O… an die Republik Polen zum Zwecke der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr aus dem Urteil des Amtsgerichts Jaroslaw vom 19. September 2016 (II K 515/16, II KO 1333/17) wegen Betruges und einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts Rzeszow vom 15. November 2016 (X K 776/16) wegen Betruges wird für zulässig erklärt.Rn. 1 1.) Mit dem Europäischen Haftbefehl des Bezirksgerichts Przemysl vom 10. August 2018 (II KOP 31/18) ersuchen die polnischen Justizbehörden um die Festnahme des Verfolgten zum Zwecke seiner Auslieferung an Polen wegen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr aus dem Urteil des Amtsgerichts Jaroslaw vom 19. September 2016 (II K 515/16, II KO 1333/17) und wegen der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts Rzeszow vom 15. November 2016 (X K 776/16) jeweils wegen Betruges.
Rn. 15 5.) Die Generalstaatsanwaltschaft des Landes Brandenburg hat unter dem Datum des 4. Januar 2020, eingegangen beim Brandenburgischen Oberlandesgericht am 7. Januar 2020, beantragt, die Auslieferung des Verfolgten an die Republik Polen zum Zwecke der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe von einem Jahr aus dem Urteil des Amtsgerichts Jaroslaw vom 19. September 2016 (II K 515/16, II KO 1333/17) und einer Freiheitsstrafe von 10 Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts Rzeszow vom 15. November 2016 (X K 776/16), jeweils wegen Betruges, sowie einer durch Urteil des Amtsgerichts Tomaszow Lubelski vom 18. Dezember 2017 (II K 50/17) wegen Betruges verhängten Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten für zulässig zu erklären und die Fortdauer der Auslieferungshaft anzuordnen.
- VGH Bayern, 21.03.2017 - 21 B 16.31013
Kein Anspruch auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft für jungen syrischen …
Rn. 52 2.2.2 Trotz des Umstands, dass die syrischen Machthaber um des Erhalts ihrer infolge der militärischen Auseinandersetzung bedrohten Herrschaft willen mit äußerster Härte gegen tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle vorgehen, ist es zur Überzeugung des Senats nicht beachtlich wahrscheinlich, dass der Kläger allein wegen seiner Ausreise, seines Asylantrags und des Aufenthalts in Deutschland als Oppositioneller betrachtet wird und deshalb Verfolgungshandlungen im Sinn des § 3a Abs. 1 AsylG zu befürchten hat (…vgl. BayVGH, U. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30364 - juris Rn. 62 ff.;… so auch OVG NW, U.v. 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 47 ff.; OVG des Saarlandes, U.v.2.2.2017 - 515/16 - juris Rn. 21 ff.;… OVG SH, U.v. 23.11.2016 - 3 LB 17.16 - juris Rn. 37).". - VGH Bayern, 21.03.2017 - 21 B 16.31011
Keine flüchtlingsrelevante Verfolgung aufgrund der Freistellung wegen …
Rn. 51 2.2.2 Trotz des Umstands, dass die syrischen Machthaber um des Erhalts ihrer infolge der militärischen Auseinandersetzung bedrohten Herrschaft willen mit äußerster Härte gegen tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle vorgehen, ist es zur Überzeugung des Senats nicht beachtlich wahrscheinlich, dass der Kläger allein wegen seiner Ausreise, seines Asylantrags und des Aufenthalts in Deutschland als Oppositioneller betrachtet wird und deshalb Verfolgungshandlungen im Sinn des § 3a Abs. 1 AsylG zu befürchten hat (…vgl. BayVGH, U. v. 12.12.2016 - 21 B 16.30364 - juris Rn. 62 ff.;… so auch OVG NW, U.v. 21.2.2017 - 14 A 2316/16.A - juris Rn. 47 ff.; OVG des Saarlandes, U.v.2.2.2017 - 515/16 - juris Rn. 21 ff.;… OVG SH, U.v. 23.11.2016 - 3 LB 17.16 - juris Rn. 37).".
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