Rechtsprechung
LG Kempten, 11.05.2016 - 52 S 2022/15 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rewis.io
Voraussetzungen einer Mietminderung wegen erhöhter Geräuschimmissionen infolge von Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kempten, 03.12.2015 - 3 C 1040/14
- LG Kempten, 11.05.2016 - 52 S 2022/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 29.04.2015 - VIII ZR 197/14
Zum Mietmangel wegen Lärmbelästigungen durch einen neuen Bolzplatz
Auszug aus LG Kempten, 11.05.2016 - 52 S 2022/15
Die von der Rechtsprechung des BGH (NJW 2015, 2177; NZM 2013, 184) formulierten Voraussetzungen für eine stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung liegen nicht vor, selbst wenn man zugunsten der Beklagten davon ausgehen würde, dass dem Kläger eine bestimmte Beschaffenheitsvorstellung ("ruhige Lage im Mozartpark") bekannt war.Zwar kommt nach der neuesten Rechtsprechung des BGH (NJW 2015, 2177) eine ergänzende Vertragsauslegung in Betracht, wenn (wie hier) keine ausdrückliche oder stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung vorliegt.
Insbesondere handelt es sich um die Umsetzung der Rechtsprechungsgrundsätze des BGH (NJW 2015, 2177) auf den vorliegenden Einzelfall.
- BGH, 06.04.2005 - XII ZR 225/03
Einbeziehung der Nebenkosten in die Minderung des Mietzinses
Auszug aus LG Kempten, 11.05.2016 - 52 S 2022/15
Es kann auch dahinstehen, ob die Regelung des § 366 II BGB auf die vorliegende Konstellation entsprechend anwendbar ist (so das LG Berlin, GE 2001, 929, wonach die Betriebskostenvorauszahlungen die Forderungen sind, welche dem Vermieter die geringere Sicherheit bieten) oder nicht (vgl. Schmidt/Futterer, § 543 BGB Rn. 86 a unter Bezugnahme auf BGH, NZM 2005, 455). - BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 152/12
Verkehrslärm und Mietminderung
Auszug aus LG Kempten, 11.05.2016 - 52 S 2022/15
Die von der Rechtsprechung des BGH (NJW 2015, 2177; NZM 2013, 184) formulierten Voraussetzungen für eine stillschweigende Beschaffenheitsvereinbarung liegen nicht vor, selbst wenn man zugunsten der Beklagten davon ausgehen würde, dass dem Kläger eine bestimmte Beschaffenheitsvorstellung ("ruhige Lage im Mozartpark") bekannt war. - AG Kempten, 03.12.2015 - 3 C 1040/14
Miete, Mietminderung, Mietsache, Mietvertrag, Vermieter, Bodenplatte, Erdarbeiten
Auszug aus LG Kempten, 11.05.2016 - 52 S 2022/15
Auf die Berufung des Klägers wird das Teilurteil des Amtsgerichts Kempten (Allgäu) vom 03.12.2015, Az. 3 C 1040/14, abgeändert:.
- BGH, 29.04.2020 - VIII ZR 31/18
Wohnraummietvertrag: Mitminderung bei nach Abschluss des Vertrags erhöhten …
Dabei gehört die Frage, ob der Vermieter zur Beseitigung oder Reduzierung etwaiger Immissionen verpflichtet ist, weil er diese als Eigentümer nicht oder nicht entschädigungslos hinzunehmen hat, zur grundsätzlich durch den Mieter darzulegenden und zu beweisenden Mangelhaftigkeit der Mietsache (vgl. LG Kempten, Urteil vom 11. Mai 2016- 52 S 2022/15, juris Rn. 33; vgl. auch LG Berlin [65. Zivilkammer], ZMR 2017, 974, 975 f.).