Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02 |
Volltextveröffentlichung
- VerfGH Sachsen
Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion wegen der gescheiterten Wahl eines Ausschussvorsitzenden
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- VerfGH Sachsen, 26.01.1996 - 15-I-95
Organstreitverfahren auf Antrag der PDS-Fraktion betreffend die Wahl der …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02
Die Rechtsstellung der Fraktion als Teil der organisierten Staatlichkeit wird nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern ist, wie der Status der Abgeordneten, aus Art. 39 Abs. 3 SächsVerf abzuleiten (…SächsVerfGH, Urt. v. 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93, JbSächsOVG 3, 71 [75 f.]; Urt. v. 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95, JbSächsOVG 4, 39 [41]).Denn es genügt, wenn die fragliche Rechtsposition zumindest durch die Geschäftsordnung des Landtages eingeräumt ist (SächsVerfGH, Urt. v. 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95, JbSächsOVG 4, 39 [44]).
d) Da die Ablehnung des (oder gegebenenfalls der) zur Wahl vorgeschlagenen Kandidaten nur dann mit dem Grundsatz der Chancengleichheit der Fraktionen vereinbar ist, wenn dafür Gründe in der fachlichen oder sonstigen Eignung der vorgeschlagenen Person(en) liegen, hat der Ausschuss solche Gründe erforderlichenfalls nach Maßgabe der im Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 26. Januar 1996 (SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 39) darzulegen.
Außerdem wäre zu beachten, dass ein Missbrauch des Wahlrechts durch die Mehrheit zunehmend in Betracht kommt, wenn am Ende nur noch bestimmte, der Mehrheit genehme, für die vorschlagsberechtigte Fraktion aber nicht oder kaum zustimmungsfähige Bewerber übrig bleiben (vgl. SächsVerfGH, JbSächsOVG 4, 39 [49]).
- BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02
Hier wie dort muss der Gefahr entgegen gewirkt werden, dass die Mehrheit ihre Entscheidung nicht in Übereinstimmung mit den Kriterien trifft, um derentwillen das Mehrheitsprinzip vorgesehen ist, sondern um ihr politisch genehme Abgeordnete zu wählen oder Minderheiten zu übergehen (vgl. BVerfGE 70, 324 [365]). - BVerfG, 08.04.2002 - 2 BvE 2/01
Minderheitsrechte im Untersuchungsausschuß
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02
Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage nicht von derjenigen beim Untersuchungsausschuss, der Maßnahmen innerhalb seines Untersuchungsauftrags selbständig zu verantworten hat und im Organstreitverfahren in Anspruch genommen werden kann (SächsVerfGH, Beschl. v. 18. April 2002 - Vf. 16-I-02, SächsVBl. 2002, 185 [186]; vgl. auch BVerfGE 105, 197 [220]). - VerfGH Sachsen, 17.02.1995 - 4-I-93
Organstreitverfahren auf Antrag einer Fraktion wegen der Absetzung eines Antrags …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02
Die Rechtsstellung der Fraktion als Teil der organisierten Staatlichkeit wird nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern ist, wie der Status der Abgeordneten, aus Art. 39 Abs. 3 SächsVerf abzuleiten (SächsVerfGH, Urt. v. 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93, JbSächsOVG 3, 71 [75 f.];… Urt. v. 26. Januar 1996 - Vf. 15-I-95, JbSächsOVG 4, 39 [41]). - VerfGH Sachsen, 18.04.2002 - 16-I-02
Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen Verfahrensgrundsätzen …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 52-I-02
Insoweit unterscheidet sich die Rechtslage nicht von derjenigen beim Untersuchungsausschuss, der Maßnahmen innerhalb seines Untersuchungsauftrags selbständig zu verantworten hat und im Organstreitverfahren in Anspruch genommen werden kann (SächsVerfGH, Beschl. v. 18. April 2002 - Vf. 16-I-02, SächsVBl. 2002, 185 [186]; vgl. auch BVerfGE 105, 197 [220]).
- VerfGH Sachsen, 02.07.2026 - 58-I-24
Erfolgloses Organstreitverfahren gegen die Behandlung einer Großen Anfrage durch …
Die Antragstellerin ist als Fraktion des Sächsischen Landtages im Organstreitverfahren gemäß Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 SächsVerf i.V.m. § 17 SächsVerfGHG beteiligtenfähig (SächsVerfGH, Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06; Beschluss vom 11. Dezember 2003 - Vf. 52-I-02; Urteil vom 17. Februar 1995 - Vf. 4-I-93, JbSächsOVG NF 3, 71 [72]). - VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 134-I-15
Verletzung des Rechts auf Chancengleichheit der Fraktion durch Ablehnung eines …
Die Beteiligtenfähigkeit einer Fraktion als Einrichtung des Verfassungslebens und mit eigenen geschäftsordnungsrechtlichen Befugnissen ausgestatteter Organteil des Sächsischen Landtags (vgl. § 1 Abs. 2 Fraktionsrechtsstellungsgesetz, §§ 14 ff. GOLT) ist nach ständiger Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs anerkannt (SächsVerfGH, Urteil vom 17. Februar 1995, SächsVBl 1995, 227; Urteil vom 18. April 2002, SächsVBl 2002, 185; Urteil vom 29. Januar 2004 - Vf. 52-I-02; Urteil vom 23. April 2008 - Vf. 87-I-06 m.w.N.; Urteil vom 21. März 2013 - Vf. 95-I-12).Gleiches gilt für die Beteiligtenfähigkeit eines ständigen Ausschusses als durch Art. 52 Abs. 1 SächsVerf, § 19 GOLT mit eigener Zuständigkeit ausgestatteter Teil des Parlaments (SächsVerfGH, Urteil vom 18. April 2002, SächsVBl 2002, 185; Urteil vom 29. Januar 2004 - Vf. 52-I-02; Urteil vom 29. August 2008, JbSächsOVG 16, 17).
Das beanstandete Verhalten ist nicht dem Landtag, sondern dem durch Art. 52 Abs. 1 SächsVerf, § 17 Abs. 1 GOLT mit eigener Zuständigkeit ausgestatteten ständigen Ausschuss als Teil des Parlaments zuzuordnen (vgl. für den Untersuchungsausschuss SächsVerfGH, Urteil vom 29. Januar 2004 - Vf. 52-I-02 unter Verweis auf Beschluss vom 18. April 2002, SächsVBl. 2002, 185 [186]).
- VerfGH Sachsen, 24.02.2005 - 121-I-04
Organstreitverfahren auf Antrag der NPD-Fraktion wegen Nichtzulassung von …
aa) Die Rechtsstellung der Antragstellerin wird nicht durch die für jedermann geltenden Grundrechte bestimmt, sondern ist - wie der Status der Abgeordneten - Art. 39 Abs. 3 SächsVerf zu entnehmen (SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 71 [75 f.]; SächsVerfGH JbSächsOVG 4, 39 [41]; SächsVerfGH, Urteil vom 29. Januar 2004 - Vf. 52-I-02).
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