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   VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 52-IV-17 (HS), 53-IV-17 (e.A.)   

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VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 52-IV-17 (HS), 53-IV-17 (e.A.) (https://dejure.org/2017,16688)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.05.2017 - 52-IV-17 (HS), 53-IV-17 (e.A.) (https://dejure.org/2017,16688)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Mai 2017 - 52-IV-17 (HS), 53-IV-17 (e.A.) (https://dejure.org/2017,16688)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 12.06.2014 - 2 BvR 1004/13

    Begründung der Verfassungsbeschwerde (Darlegungslast in Zweifelsfällen auch

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 52-IV-17
    1. Die dort geforderte Begründungslast gebietet u.a., dass ein Beschwerdeführer zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen seiner Verfassungsbeschwerde vorträgt, sofern deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 - juris Rn. 3).
  • BVerfG, 30.05.2013 - 2 BvR 885/13

    Nichtannahmebeschluss: Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bei

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.05.2017 - 52-IV-17
    Hierzu gehört im Zweifelsfall auch die schlüssige Darlegung, dass die einmonatige Frist zur Erhebung und Begründung der Verfassungsbeschwerde (§ 29 Abs. 1 Satz 1 SächsVerfGHG) eingehalten ist (vgl. BVerfG, a.a.O.; Beschluss vom 30. März 2013 - 2 BvR 885/13 - juris Rn. 2).
  • VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 122-IV-17

    Begründungserfordernisse zur Einlegungsfrist

    1. Die dort geforderte Begründungslast gebietet u.a., dass ein Beschwerdeführer zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen seiner Verfassungsbeschwerde vorträgt, sofern deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerf, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 52-IV-17 [HS]/Vf. 53-IV-17 [e.A.] - juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 09.07.2021 - 43-IV-21
    Die Begründungslast gebietet auch, dass ein Beschwerdeführer zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen seiner Verfassungsbeschwerde vorträgt, sofern deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. September 2020 - Vf. 168-IV-20; Beschluss vom 30. November 2017 - Vf. 122-IV-17 [HS]/Vf. 123-IV-17 [e.A.]; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 52-IV-17 [HS]/Vf. 53-IV-17 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 8-IV-18
    Darüber hinaus muss ein Beschwerdeführer zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen seiner Verfassungsbeschwerde vortragen, sofern deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerf, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 52-IV-17 [HS]/Vf. 53-IV-17 [e.A.]; Beschluss vom 30. November 2017 - Vf. 122-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 27.02.2018 - 165-IV-17
    a) Die dort geforderte Begründungslast gebietet u.a., dass ein Beschwerdeführer zu den Sachentscheidungsvoraussetzungen seiner Verfassungsbeschwerde vorträgt, sofern deren Vorliegen nicht aus sich heraus erkennbar ist (SächsVerf, Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 52-IV-17 [HS]/Vf. 53-IV-17 [e.A.] - juris; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2014 - 2 BvR 1004/13 - juris Rn. 3).
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