Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 28.05.2013 - (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13) |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
Geschwindigkeitsbeschränkung, Zusatzschild, Beschränkung
- verkehrslexikon.de
Zusatzschild mit Wochentagsangabe - Geltung auch an Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen
- verkehrslexikon.de
Zusatzschild mit Wochentagsangabe - Geltung auch an Feiertagen, die auf einen Wochentag fallen
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltung der Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auch am gesetzlichen Feiertag für das Verkehrszeichen 274 (hier: Zusatzzeichen: Mo-Fr, 6-18 h")
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Geschwindigkeitsbegrenzung an Wochentagen gilt auch an gesetzlichen Feiertagen; §§ 39 Abs. 2, 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Verkehrszeichen 274; Nr. 49 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO mit Zusatzzeichen Mo - Fr, 6 - 18 h
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (10)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Beschränkte Beschränkung
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Gilt Geschwindigkeitsbeschränkung von Mo-Fr auch für einen Feiertag am Do?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung von Mo - Fr gilt auch an Feiertagen!
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzzeichen "Mo - Fr 6 - 18 h" gilt auch für einen Feiertag
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Werktägliches Tempolimit gilt auch an Feiertag
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsbeschränkung mit Zusatzzeichen "Mo - Fr 6 - 18 h" gilt auch für einen Feiertag
- msw-ra-berlin.de (Kurzinformation)
Gilt auch an Feiertagen !
- kanzlei-zink.de (Kurzinformation)
Geschwindigkeitsbegrenzung von Mo-Fr gilt auch an einem Feiertag
- anwalt.de (Kurzinformation)
Gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auch am Feiertag?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit "Mo - Fr" gilt auch für Feiertage - Interesse an Verkehrssicherheit erfordert einfache und klare Regeln
Verfahrensgang
- AG Cottbus, 04.12.2012 - 66 OWi 239/12
- OLG Brandenburg, 28.05.2013 - (2 Z) 53 Ss-OWi 103/13 (50/13)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2014, 26
- NZV 2014, 101
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 03.05.1968 - 4 StR 242/67
Grundsätze des erlaubten Rechtsüberholens bei Kolonnenverkehr auf der Autobahn
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 53 Ss OWi 103/13
Da der Straßenverkehr einfache und klare Regeln erfordert, müssen Unbequemlichkeiten, die sich aus einem der Regel entsprechenden Verhalten ergeben und wie hier auch zumutbar sind, im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden (vgl. BGH NJW 1970, 2033; BGHSt 22, 137, 140f.). - BGH, 27.08.1970 - 4 StR 208/70
Schneiden von Kurven - Gefährdung des Verkehrs - Sorgfaltspflicht im …
Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2013 - 53 Ss OWi 103/13
Da der Straßenverkehr einfache und klare Regeln erfordert, müssen Unbequemlichkeiten, die sich aus einem der Regel entsprechenden Verhalten ergeben und wie hier auch zumutbar sind, im Interesse der Verkehrssicherheit in Kauf genommen werden (vgl. BGH NJW 1970, 2033; BGHSt 22, 137, 140f.).
- VerfGH Sachsen, 03.12.2015 - 139-IV-15 Nach der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Beschluss vom 28. Mai 2013 - [2 Z] 53 Ss-OWi 103/13 [50/13]) lasse der umfassende Normbefehl entgegen einer teilweise in der Literatur vertretenen Auffassung zumindest bei Geschwindigkeitsbeschränkungen Erwägungen zum Schutzzweck der Anordnung und eine einschränkende, fallbezogene Auslegung nicht zu; zudem ergebe sich aus dem die Geschwindigkeitsbegrenzung anordnenden Verkehrszeichen einschließlich des Zusatzzeichens die vom Beschwerdeführer behauptete Zweckbindung (Schule) gerade nicht.