Rechtsprechung
| VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 53-I-12 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter Verweigerung einer vollständigen Antwort (hier unter Hinweis auf laufende strafrechtliche Ermittlungen)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Staatsregierung hat Landtagsabgeordnete in deren parlamentarischem Fragerecht verletzt
- sachsen.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Organstreitverfahren des Landtagsabgeordneten Storr gegen die Sächsische Staatsregierung
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- VerfGH Sachsen, 05.11.2010 - 35-I-10
Verletzung eines Landtagsmitglieds in seinem Fragerecht aus Art. 51 Abs. 1 S. 1 …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 53-I-12
Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10; st. Rspr.).Will die Antragsgegnerin die Beantwortung einer Kleinen Anfrage ganz oder teilweise verweigern, müssen dem Antragsteller die insofern für maßgeblich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte innerhalb der Antwortfrist (Art. 51 Abs. 3 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6, § 59 Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags) mitgeteilt werden, damit er bereits zu dieser Zeit in die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit der Ablehnung zunächst für sich selbst zu prüfen und sie - sofern aus seiner Sicht erforderlich - sodann vom Verfassungsgerichtshof im Organstreitverfahren überprüfen zu lassen (Sächs- VerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - und Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 - BVerfGE 124, 161 [193]).
Denn sie versäumte es, die Belange des Geheimschutzes konkretisierend darzustellen und nachvollziehbar mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Fragerecht abzuwägen (SächsVerfGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11 - und Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10).
- VerfGH Sachsen, 29.09.2011 - 44-I-11
Beantwortung einer Kleinen Anfrage zum Thema Sonderwirtschaftszonen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 53-I-12
Mit dem Frage- und Informationsrecht korrespondiert grundsätzlich eine Antwortpflicht der Antragsgegnerin (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11), die allerdings verschiedenen Beschränkungen unterliegt.Will die Antragsgegnerin die Beantwortung einer Kleinen Anfrage ganz oder teilweise verweigern, müssen dem Antragsteller die insofern für maßgeblich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte innerhalb der Antwortfrist (Art. 51 Abs. 3 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6, § 59 Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags) mitgeteilt werden, damit er bereits zu dieser Zeit in die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit der Ablehnung zunächst für sich selbst zu prüfen und sie - sofern aus seiner Sicht erforderlich - sodann vom Verfassungsgerichtshof im Organstreitverfahren überprüfen zu lassen (Sächs- VerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - und Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 - BVerfGE 124, 161 [193]).
In der Antragserwiderung erstmals genannte, d.h. nachgeschobene Gründe können mithin eine bereits erfolgte Ablehnung einer Antwort nicht mehr rechtfertigen (SächsVerfGH, Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11).
- VerfGH Sachsen, 19.07.2012 - 102-I-11
Kleine Anfrage zur Errichtungsanordnung für die Integrierte Vorgangsbearbeitung …
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 53-I-12
Denn sie versäumte es, die Belange des Geheimschutzes konkretisierend darzustellen und nachvollziehbar mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Fragerecht abzuwägen (SächsVerfGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11 - und Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10).Denn die Antragsgegnerin ist infolge des Grundsatzes der Verfassungsorgantreue verpflichtet, Kleine Anfragen von Landtagsabgeordneten sinngerecht auszulegen (vgl. SächsVerfGH, Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11).
- BVerfG, 01.07.2009 - 2 BvE 5/06
Überwachung von Bundestagsabgeordneten
Auszug aus VerfGH Sachsen, 21.02.2013 - 53-I-12
Will die Antragsgegnerin die Beantwortung einer Kleinen Anfrage ganz oder teilweise verweigern, müssen dem Antragsteller die insofern für maßgeblich erachteten tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte innerhalb der Antwortfrist (Art. 51 Abs. 3 SächsVerf i.V.m. § 56 Abs. 6, § 59 Geschäftsordnung des Sächsischen Landtags) mitgeteilt werden, damit er bereits zu dieser Zeit in die Lage versetzt wird, die Rechtmäßigkeit der Ablehnung zunächst für sich selbst zu prüfen und sie - sofern aus seiner Sicht erforderlich - sodann vom Verfassungsgerichtshof im Organstreitverfahren überprüfen zu lassen (Sächs- VerfGH, Urteil vom 5. November 2010 - Vf. 35-I-10 - und Beschluss vom 29. September 2011 - Vf. 44-I-11; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 2009 - BVerfGE 124, 161 [193]).
- VerfGH Bayern, 21.01.2026 - 38-IVa-21
Verfassungsstreitigkeit, Informationsrecht, Antwortpflicht, …
Erforderlich wäre insoweit vielmehr, unter konkreter Bezugnahme auf das Auskunftsziel im Einzelfall darzulegen, in welcher Weise und in welchem Umfang die Beantwortung einer Frage geeignet ist, ein laufendes Ermittlungsverfahren zu beeinträchtigen (…vgl. VerfGH Berlin vom 20.3.2019 - 92/17 - juris Rn. 23; ähnlich VerfGH Sachsen vom 21.2.2013 - Vf. 53-I-12 - juris Rn. 23 f.;… VerfG Mecklenburg-Vorpommern vom 30.6.2016 - 2/15 - juris Rn. 34 im Hinblick auf die Geltendmachung einer Gefährdung der Polizeiarbeit). - VerfGH Sachsen, 27.10.2016 - 23-I-16
Verletzung des parlamentarischen Fragerechts wegen unzureichend begründeter …
Sie versäumte es, die Belange des Geheimschutzes konkretisierend darzustellen und nachvollziehbar mit dem verfassungsrechtlich gewährleisteten Fragerecht abzuwägen (SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 53-I-12; Urteil vom 19. Juli 2012 - Vf. 102-I-11). - VerfGH Sachsen, 22.05.2014 - 58-I-14 Das Fragerecht soll den Abgeordneten die Teilhabe an diesen Informationen ermöglichen (SächsVerfGH, Urteil vom 21. Februar 2013 - Vf. 53-I-12).
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