Rechtsprechung
| EuGH, 15.12.1982 - 532/79 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
Beamtenstatut Art. 90 Abs. 1; ; Beamtenstatut Art. 90 Abs. 2; ; Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 17 Anhang VII; ; Beamtenstatut Art. 17 Abs. 3 Anhang VII; ; Verordnung Nr. 3086/78 Art. 1
- EU-Kommission
Amesz u.a. / Kommission
1 . BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - GEGENSTAND
- EU-Kommission
Amesz u.a. / Kommission
- Wolters Kluwer
Änderung des Berichtigungskoeffizienten für Dienstbezüge von Beamten; Schadenseratz bei verspäteter Anpassung des Berichtigungskoeffizienten; Zahlung von Verzugszinsen; Tag der Einlegung der Verwaltungsbeschwerde als Beginn der Verzinsung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. BEAMTE - KLAGE - VORHERIGE VERWALTUNGSBESCHWERDE - GEGENSTAND
Verfahrensgang
- EuGH, 10.11.1981 - 532/79
- EuGH, 15.12.1982 - 532/79
- EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- EuGH, 21.02.1974 - 15/73
Kortner u.a. / Rat u.a.
Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 532/79
Der Sachverhalt in der Rechtssache 15/73 (Kortner, Slg. 1974, 177), auf den die Kommission ihre Auffassung stützt, weist keinerlei Ähnlichkeit mit dem vorliegenden Sachverhalt auf. - EuGH, 01.07.1976 - 58/75
Sergy / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 532/79
26 Im Urteil vom 1. Juli 1976 in der Rechtssache 58/75 (Sergy, Slg. 1976, 1139) hat der Gerichtshof (Erste Kammer) festgestellt, daß eine Klage beim Gerichtshof gemäß Artikel 91 Beamtenstatut nur zulässig ist, wenn zuvor eine Beschwerde bei der Anstellungsbehörde eingereicht und von dieser abgelehnt worden ist. - EuGH, 06.10.1982 - 59/81
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 532/79
Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329) festgestellt hat, ist der Rat insoweit nur zu der Feststellung befugt, ob die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind oder nicht, und hat bejahendenfalls hieraus die Konsequenzen zu ziehen.
- EuGH, 12.11.1981 - 543/79
Birke / Kommission und Rat
Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 532/79
i9 Mit Beschluß vom 10. November 1981 (Slg. 1981, 2669) hat der Gerichtshof (Erste Kammer) die Klagen, soweit sie gegen den Rat gerichtet waren, als unzulässig abgewiesen. - EuGH, 04.02.1982 - 817/79
Buyl u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 532/79
32 Es ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof mit Urteilen vom 4. Februar 1982 in den Rechtssachen 817/79 (Buyl, Slg. 1981, 245), 828/79 (Adam, Slg. 1982, 269) und 1253/79 (Battaglia, Slg. 1982, 297) diesen Rügen ähnliche Klagegründe zurückgewiesen hat. - EuGH, 04.02.1982 - 828/79
Adam / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 532/79
32 Es ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof mit Urteilen vom 4. Februar 1982 in den Rechtssachen 817/79 (Buyl, Slg. 1981, 245), 828/79 (Adam, Slg. 1982, 269) und 1253/79 (Battaglia, Slg. 1982, 297) diesen Rügen ähnliche Klagegründe zurückgewiesen hat. - EuGH, 04.02.1982 - 1253/79
Battaglia / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 532/79
32 Es ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof mit Urteilen vom 4. Februar 1982 in den Rechtssachen 817/79 (Buyl, Slg. 1981, 245), 828/79 (Adam, Slg. 1982, 269) und 1253/79 (Battaglia, Slg. 1982, 297) diesen Rügen ähnliche Klagegründe zurückgewiesen hat.
- EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Amesz u.a. / Kommission
Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof in der Rechtssache 543/79 (Birke, Slg. 1982, 4425) und in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 567, 600, 618 und 660/79 (Ameszu. a.,Slg. 1982, 4465) ein Zwischenurteil erlassen, durch das er die Rüge der Kläger, die Verordnung Nr. 3087/78 verstoße gegen Artikel 64 und 65 des Statuts, für begründet erklärte und zum einen die die Kläger betreffenden Vergütungsmitteilungen für Januar 1979 insoweit, als sie sich auf die Anwendung der genannten Verordnung des Rates beschränkten, "sowohl hinsichtlich des Betrags der Angleichung des Berichtigungskoeffizienten als auch hinsichtlich der Rückwirkung dieser Angleichung" aufhob und zum anderen die genannte Verordnung für auf die Kläger nicht anwendbar erklärte, "soweit sie die Lebenshaltungskosten in Varese nicht berücksichtigt und die Rückwirkung der Anpassung des Berichtigungskoeffizienten auf die Zeit ab 1. Januar 1978 begrenzt".Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof in der Rechtssache 543/79 (Birke, Slg. 1982, 4425) und in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 567, 600, 618 und 660/79 (Amesz u. a., Slg. 1982, 4465) zwei gleichlautende Urteile erlassen, mit denen er über die Anträge der Kläger hinsichtlich der Entscheidungen der Kommission über die Festsetzung ihrer Dienstbezüge für April 1979 entschieden und ihre Klagen insoweit abgewiesen hat, als mit ihnen die Rechtswidrigkeit der Verordnungen Nrn. 3085/78 und 3086/78 des Rates geltend gemacht worden war.
- EuGH, 28.06.1988 - 7/87
Kommission / Rat
Der Gerichtshof hat in mehreren Urteilen vom 15. Dezember 1982 ( in der Rechtssache 158/79, Roumengous Carpentier, Slg. 1982, 4379, in der Rechtssache 543/79, Birke, Slg. 1982, 4425, in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 567, 600, 618 und 660/79, Amesz u. a., Slg. 1982, 4465, und in der Rechtssache 737/79, Battaglia, Slg. 1982, 4497 ) den Begriff "Ort der dienstlichen Verwendung" in der genannten Bestimmung dahin ausgelegt, daß er die Hauptstädte der Mitgliedstaaten und die jeweiligen Orte umfasst, an denen eine hinreichend grosse Zahl von Beamten und Bediensteten der Gemeinschaften Dienst tut. - EuGH, 23.01.1992 - C-301/90
Kommission / Rat
Im Rahmen der ersten Rüge führt die Kommission mehrere Urteile des Gerichtshofes an (Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous Car-pentier/Kommission, Slg. 1982, 4379, in der Rechtssache 543/79, Birke/Kommission, Slg. 1982, 4425, in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 und 660/79, Amesz u. a./Kommission, Slg. 1982, 4465, in der Rechtssache 737/79, Battaglia/Kommission, Slg. 1982, 4497, vom 28. Juni 1988 in der Rechtssache 7/87, Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401, und vom 4. Februar 1982 in der Rechtssache 817/79, Buyl/Kommission, Slg. 1982, 245); aus diesen Urteilen sei darauf zu schließen, daß zwei Voraussetzungen nebeneinander erfüllt sein müßten, damit ein besonderer Koeffizient an einem anderen Dienstort der Gemeinschaft als der Hauptstadt eingeführt werde.
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Rechtsprechung
| EuGH, 15.01.1985 - 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- EU-Kommission
Amesz u.a. / Kommission
BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - BERICHTIGUNGSKÖFFIZIENT - VERSPÄTETE ANPASSUNG - ERSATZ DES FINANZIELLEN SCHADENS - ZAHLUNG VON VERZUGSZINSEN - BEGINN DER VERZINSUNG - TAG DER EINLEGUNG DER VERWALTUNGSBESCHWERDE
- EU-Kommission
Amesz u.a. / Kommission
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Beamte - Berichtigungskoeffizient - Verspätete Anpassung - Ersatz des finanziellen Schadens.
Verfahrensgang
- EuGH, 10.11.1981 - 532/79
- EuGH, 15.12.1982 - 532/79
- EuGH, 15.01.1985 - 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (11)
- EuGH, 20.03.1984 - 75/82
Razzouk u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Schließlich trägt die Kommission vor, die vorstehend wiedergegebenen Erwägungen unterschieden den vorliegenden Fall von den Fällen, in denen der Gerichtshof, ohne einen Amtsfehler festzustellen, Verzugszinsen zugesprochen habe, wie zum Beispiel in den Rechtssachen 75 und 117/82 (Urteil vom 20. März 1984, Razzouk und Beydoun, Slg. 1984, 1509).H In Anbetracht der Umstände des vorliegenden Falles und insbesondere der übergroßen Langsamkeit, mit der die Gemeinschaftsorgane sich ihrer Aufgabe entledigt haben, und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes, namentlich des Urteils vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82 (Razzouk und Beydoun, Slg. 1984, 1509), in dem es wie in den vorliegenden Rechtssachen um im Rahmen des Beamtenstatuts geschuldete Beträge ging, sind wegen der Verspätung, die bei der Befriedigung der finanziellen Ansprüche der Kläger eingetreten ist, Zinsen in Höhe von 6 % jährlich zu zahlen.
- EuGH, 15.12.1982 - 532/79
Amesz u.a. / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof in der Rechtssache 543/79 (Birke, Slg. 1982, 4425) und in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 567, 600, 618 und 660/79 (Ameszu. a.,Slg. 1982, 4465) ein Zwischenurteil erlassen, durch das er die Rüge der Kläger, die Verordnung Nr. 3087/78 verstoße gegen Artikel 64 und 65 des Statuts, für begründet erklärte und zum einen die die Kläger betreffenden Vergütungsmitteilungen für Januar 1979 insoweit, als sie sich auf die Anwendung der genannten Verordnung des Rates beschränkten, "sowohl hinsichtlich des Betrags der Angleichung des Berichtigungskoeffizienten als auch hinsichtlich der Rückwirkung dieser Angleichung" aufhob und zum anderen die genannte Verordnung für auf die Kläger nicht anwendbar erklärte, "soweit sie die Lebenshaltungskosten in Varese nicht berücksichtigt und die Rückwirkung der Anpassung des Berichtigungskoeffizienten auf die Zeit ab 1. Januar 1978 begrenzt".Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof in der Rechtssache 543/79 (Birke, Slg. 1982, 4425) und in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 567, 600, 618 und 660/79 (Amesz u. a., Slg. 1982, 4465) zwei gleichlautende Urteile erlassen, mit denen er über die Anträge der Kläger hinsichtlich der Entscheidungen der Kommission über die Festsetzung ihrer Dienstbezüge für April 1979 entschieden und ihre Klagen insoweit abgewiesen hat, als mit ihnen die Rechtswidrigkeit der Verordnungen Nrn. 3085/78 und 3086/78 des Rates geltend gemacht worden war.
- EuGH, 18.05.1983 - 256/81
Pauls Agriculture / Rat und Kommission
Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 532/79
In allgemeinerem Zusammenhang habe der Gerichtshof in der Rechtssache 256/81 (Urteil vom 18. Mai 1983, Pauls Agriculture, Sig. 1983, 1707) entschieden, daß der Anspruch auf Verzugszinsen nach.Zum Beginn der Verzinsung trägt die Kommission schließlich unter Hinweis auf das Urteil vom 18. Mai 1983 in der Rechtssache 256/81 (…a.a.O.) sowie auf die Schlußanträge des Generalanwalts Mancini vom 23. März 1983 in derselben Rechtssache (m.w.N.) vor, bei Schadensersatz für normatives Handeln beginne die Zinspflicht mit dem Datum des Urteils, das die Schadensersatzpflicht feststelle.
- EuGH, 15.12.1982 - 543/79
Birke / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof in der Rechtssache 543/79 (Birke, Slg. 1982, 4425) und in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 567, 600, 618 und 660/79 (Ameszu. a.,Slg. 1982, 4465) ein Zwischenurteil erlassen, durch das er die Rüge der Kläger, die Verordnung Nr. 3087/78 verstoße gegen Artikel 64 und 65 des Statuts, für begründet erklärte und zum einen die die Kläger betreffenden Vergütungsmitteilungen für Januar 1979 insoweit, als sie sich auf die Anwendung der genannten Verordnung des Rates beschränkten, "sowohl hinsichtlich des Betrags der Angleichung des Berichtigungskoeffizienten als auch hinsichtlich der Rückwirkung dieser Angleichung" aufhob und zum anderen die genannte Verordnung für auf die Kläger nicht anwendbar erklärte, "soweit sie die Lebenshaltungskosten in Varese nicht berücksichtigt und die Rückwirkung der Anpassung des Berichtigungskoeffizienten auf die Zeit ab 1. Januar 1978 begrenzt".Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof in der Rechtssache 543/79 (Birke, Slg. 1982, 4425) und in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 567, 600, 618 und 660/79 (Amesz u. a., Slg. 1982, 4465) zwei gleichlautende Urteile erlassen, mit denen er über die Anträge der Kläger hinsichtlich der Entscheidungen der Kommission über die Festsetzung ihrer Dienstbezüge für April 1979 entschieden und ihre Klagen insoweit abgewiesen hat, als mit ihnen die Rechtswidrigkeit der Verordnungen Nrn. 3085/78 und 3086/78 des Rates geltend gemacht worden war.
- EuGH, 13.07.1978 - 114/77
Jaquemart / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Weiter hilfsweise vertritt die Kommission unter Hinweis auf die Urteile vom 13. Juli 1978 in den Rechtssachen 114/77 (Jacquemart, Slg. 1978, 1697, 1709) und vom 20. März 1984 in den Rechtssachen 75 und 117/82 (…a.a.O.) die Ansicht, die Zinspflicht könne nicht ausgelöst werden, bevor die Kläger die Anstellungsbehörde durch ihre Beschwerde förmlich in Verzug gesetzt hätten. - EuGH, 05.05.1983 - 785/79
Pizziolo / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Nach dem Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 785/79 (Pizziolo, Slg. 1983, 1343) sei der Schaden für die Nichtzahlung von Dienstbezügen oder Ruhegehältern durch die Zahlung der Nettobezüge zu ersetzen, auf die der Betroffene Anspruch gehabt hätte; diese Summe sei gegebenenfalls Grundlage von Verzugszinsen in gemeinschaftsweiter Höhe von 6 %. - EuGH, 25.05.1978 - 83/76
HNL / Rat und Kommission
Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Die Kommission weist außerdem, wie schon in ihrem Zwischenbericht, darauf hin, daß die Haftung der Gemeinschaft bei wirtschaftspolitischen Entscheidungen nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 25. Mai 1978 in den Rechtssachen 83 und 94/76 (HNL, Slg. 1978, 1209) nur ausgelöst werde, wenn das handelnde Organ die Grenzen seiner Befugnisse offenkundig und erheblich überschritten habe. - EuGH, 05.06.1973 - 81/72
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 532/79
In seinem Urteil vom 5. Juni 1973 in der Rechtssache 81/72 (Kommission/Rat, Slg. 1973, 575, 583) habe der Gerichtshof außerdem ausgeführt, daß dem Rat die Wahl der Mittel und Formen für die Durchführung einer den Kriterien der Artikel 64 und 65 des Statuts entsprechenden Besoldungspolitik obliege und daß er bei der Bestimmung der hierfür geeigneten statistischen und verfahrensmäßigen Methode über einen weiten Ermessensspielraum verfüge. - EuGH, 20.02.1975 - 21/74
Airola / Kommission
Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 20. Februar 1975 in der Rechtssache 21/74 (Airola, Slg. 1975, 221, 230) seien keine Verzugszinsen zuzuerkennen, wenn Rechtsvorschriften in gutem Glauben, wenn auch fehlerhaft, ausgelegt würden. - EuGH, 06.10.1982 - 59/81
Kommission / Rat
Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Zu den Ausführungen in der Klageschrift, daß die aufgrund der Artikel 64 und 65 des Beamtenstatuts vorzunehmenden Anpassungen keine wirtschaftspolitischen Entscheidungen seien, so daß die Beschränkungen des HNL-Urteils nicht anzuwenden seien, trägt die Kommission vor, der Gerichtshof habe in seinem Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/ Rat, Slg. 1982, 3329, 3356) festgestellt, daß sich die Besoldungspolitik des Rates gemäß Artikel 65 Absatz 1 des Statuts "im Rahmen der Wirtschafts- und Sozialpolitik der Gemeinschaften zu halten" habe. - EuGH, 11.07.1980 - 137/79
Kohll / Kommission
- Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-336/13
Kommission / IPK International - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, mit …
{FN:13} - Urteile Roumengous Carpentier/Kommission (…158/79, EU:C:1985:2, Rn. 8 bis 14), Amesz u. a./Kommission (532/79, EU:C:1985:3, Rn. 11 bis 17), Battaglia/Kommission (…737/79, EU:C:1985:4, Rn. 6 bis 13), Amman u. a./Rat (…174/83, EU:C:1985:288, Rn. 13), Culmsee u. a./WSA (175/83, EU:C:1985:289, Rn. 13) und Allo u. a./Kommission (176/83, EU:C:1985:290, Rn. 19).{FN:42} - Vgl. Urteile Jacquemart/Kommission (114/77, EU:C:1978:156, Rn. 26), Razzouk und Beydoun/Kommission (75/82 und 117/82, EU:C:1984:116, Rn. 19), Roumengous Carpentier/Kommission (EU:C:1985:2, Rn. 11), Amesz u. a./Kommission (EU:C:1985:3, Rn. 14) und Battaglia/Kommission (…EU:C:1985:4, Rn. 10).
- EuGH, 01.06.1994 - C-136/92
Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.
8 bis 14; in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79, 660/79 und 543/79, Amesz u. a./Kommission, Slg. 1985, 55, Randnrn. - Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und …
Ebenso die Parallelurteile vom selben Tage: verbundene Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79, 660/79 und 543/79 (Amesz/Kommission, Slg. 1985, 57); Rechtssache 737/79 (Battaglia/Kommission, Slg. 1985, 71).
- EuG, 26.02.1992 - T-17/89
Augusto Brazzelli Lualdi und andere gegen Kommission der Europäischen …
Die Kläger haben in diesem Zusammenhang daran erinnert, daß der Gerichtshof bereits Ansprüche von Beamten auf Verzugszinsen in Höhe von 6 % jährlich von dem Zeitpunkt an, an dem ein Anspruch bei der Verwaltung geltend gemacht worden sei, anerkannt habe, daß hingegen entsprechende Ansprüche auf Schadensersatz vom Gerichtshof als unzulässig abgelehnt worden seien (Urteile vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 158/79, Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39; in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79, 660/79 und 543/79, Amesz/Kommission, Slg. 1985, 55, und in der Rechtssache 737/79, Battaglia/Kommission, Slg. 1985, 71). - EuGH, 07.03.1990 - 320/81
Acerbis u.a. / Kommission
11 In seinen Urteilen vom 15. Januar 1985 in den Rechtssachen 158/79 ( Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39 ) und 737/79 ( Battaglia/Kommission, Slg. 1985, 71 ) und in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79, 660/79 und 543/79 ( Amesz u. a./Kommission, Slg. 1985, 55 ) gewährte der Gerichtshof Verzugszinsen in Höhe von jährlich 6 % aus dem Betrag der rückständigen Dienstbezuege ab dem Tag der Einlegung der Beschwerden der Kläger in diesen Rechtssachen, wies jedoch den Antrag auf Ersatz des Geldentwertungsschadens ab. - EuGH, 03.03.1990 - 320/81
Verfahren - Gegenstandslosigkeit der Klage - Erledigung der Hauptsache
[11] In seinen Urteilen vom 15. Januar 1985 in den Rechtssachen 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39) und 737/79 (Battaglia/Kommission, Slg. 1985, 71) und in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79, 660/79 und 543/79 (Amesz u. a./Kommission, Slg. 1985, 55) gewährte der Gerichtshof Verzugszinsen in Höhe von jährlich 6 % aus dem Betrag der rückständigen Dienstbezüge ab dem Tag der Einlegung der Beschwerden der Kläger in diesen Rechtssachen, wies jedoch den Antrag auf Ersatz des Geldentwertungsschadens ab.
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Rechtsprechung
| EuGH, 10.11.1981 - 532/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- EU-Kommission
Amesz u.a. / Kommission und Rat
1 . BEAMTE - KLAGE - KLAGE GEGEN EINE VERORDNUNG - UNZULÄSSIGKEIT
- EU-Kommission
Amesz u.a. / Kommission und Rat
Verfahrensgang
- EuGH, 10.11.1981 - 532/79
- EuGH, 15.12.1982 - 532/79
- EuGH, 15.01.1985 - 532/79
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- EuGH, 07.06.1972 - 20/71
Bertoni / Parlament
Auszug aus EuGH, 10.11.1981 - 532/79
So habe der Gerichtshof auf beamtenrechtlichem Gebiet individuelle Entscheidungen nach Artikel 184 aufgehoben, ohne aber die Bestimmungen des Statuts für nichtig zu erklären, die die rechtliche Grundlage jener Entscheidungen dargestellt hätten (Urteile vom 7. Juni 1972 in den Rechtssachen 20/71, Sabbatini, Slg. 1972, 345, und 32/71, Bauduin, SIg. - EuGH, 30.09.1975 - 50/74
Asmussen u.a. / Kommission u.a.
Auszug aus EuGH, 10.11.1981 - 532/79
Ein solcher Kläger müsse davon ausgehen dürfen, daß er rechtmäßig handele, wenn er auf den Wortlaut des Beamtenstatuts vertraue (Urteil vom 30. September 1975 in der Rechtssache 50/74, Asmussen, Slg. 1975, 1003). - EuGH, 15.12.1966 - 59/65
Schreckenberg / Kommission EAG
Auszug aus EuGH, 10.11.1981 - 532/79
Der Gerichtshof hat mehrfach, unter anderem im Urteil vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 59/65 (Schreckenberg, Slg. 1966, 815), festgestellt, daß eine Partei, die Schadensersatzansprüche geltend machen will, zwar durch keine Vorschrift gezwungen wird, die Aufhebung der rechtswidrigen Maßnahme zu betreiben, die den Schaden verursacht hat, daß sie auf diesem Wege jedoch nicht die Unzulässigkeit einer gegen dieselbe rechtswidrige Maßnahme gerichteten und auf die gleichen finanziellen Folgen abzielenden Klage umgehen kann.
- EuGH, 04.07.1985 - 176/83
Allo / Kommission
DIE KOMMISSION HABE SELBST GEGEN EINE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG EINER RATSVERORDNUNG EINE EINREDE DER UNZULÄSSIGKEIT ERHOBEN , DER DER GERICHTSHOF IN SEINEN URTEILEN VOM 4. OKTOBER 1979 IN DER RECHTSSACHE 48/79 ( OOMS/KOMMISSION , SLG. 1979, 3121 ) UND VOM 10. NOVEMBER 1981 IN DEN RECHTSSACHEN 532/79 U. A. ( AMESZ U. A./KOMMISSION UND RAT , SLG. 1981, 2569 ) STATTGEGEBEN HABE. - EuG, 24.03.1993 - T-72/92
Hartwig Benzler gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
20 Selbst wenn das Gericht die Erläuterung des Klägers in seiner Stellungnahme zur Unzulässigkeitseinrede der Beklagten, daß die mit der Klage angefochtene Handlung die Verordnung Nr. 3834/91 sei, berücksichtigen könnte, ist nach ständiger Rechtsprechung eine Nichtigkeitsklage nicht gegen eine Verordnung allgemeiner Geltung zulässig, die nicht einer Entscheidung gleichgestellt werden kann, die, obwohl in Form einer Verordnung ergangen, den Kläger unmittelbar und individuell beträfe (vgl. insbesondere Beschluß des Gerichtshofes vom 10. November 1981 in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 und 660/79, Amesz/Kommission und Rat, Slg. 1981, 2569). - EuGH, 04.07.1985 - 247/83
Ambrosetti / Kommission
DIE KOMMISSION HABE SELBST GEGEN EINE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG EINER RATSVERORDNUNG EINE EINREDE DER UNZULÄSSIGKEIT ERHOBEN , DER DER GERICHTSHOF IN SEINEN URTEILEN VOM 4. OKTOBER 1979 IN DER RECHTSSACHE 48/79 ( OOMS/KOMMISSION , SLG. 1979, 3121 ) UND VOM 10. NOVEMBER 1981 IN DEN RECHTSSACHEN 532/79 U. A. ( AMESZ U. A./KOMMISSION UND RAT , SLG. 1981, 2569 ) STATTGEGEBEN HABE. - EuGH, 04.07.1985 - 233/83
Agostini / Kommission
DIE KOMMISSION HABE SELBST GEGEN EINE KLAGE AUF NICHTIGERKLÄRUNG EINER RATSVERORDNUNG EINE EINREDE DER UNZULÄSSIGKEIT ERHOBEN , DER DER GERICHTSHOF IN SEINEN URTEILEN VOM 4. OKTOBER 1979 IN DER RECHTSSACHE 48/79 ( OOMS/KOMMISSION , SLG. 1979, 3121 ) UND VOM 10. NOVEMBER 1981 IN DEN RECHTSSACHEN 532/79 U.A. ( AMESZ U. A./KOMMISSION UND RAT , SLG. 1981, 2569 ) STATTGEGEBEN HABE. - Generalanwalt beim EuGH, 08.10.1986 - 155/85
Dieter Strack gegen Europäisches Parlament. - Weigerung, einem Bewerber die …
8 - Zwischenurteile vom 4. Juli 1985 in den Rechtssachen 174/83, 175/83, 176/83, 233/83, 247/83 und 264/83, Slg. 1985, 2133, 2149, 2155, 2163, 2171 und 2179.9 - Urteil vom 15. Dezember 1966 in der Rechtssache 59/65, Schreckenberg/Kommission, Slg. 1966, 816; Urteil vom 10. November 1981 in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 567, 600, 618 und 660/79, Amesz/Kommission und Rat, Slg. 1981, 2569; Urteile vom 12. November 1981 in den Rechtssachen 543/79, Birke/Kommission und Rat, Slg. 1981, 2669, und 799/79, Bruckner/Kommission und Rat, Slg. 1981, 2697.
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