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   EuGH, 15.12.1982 - 158/79   

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EuGH, 15.12.1982 - 158/79 (https://dejure.org/1982,1846)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1982 - 158/79 (https://dejure.org/1982,1846)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1982 - 158/79 (https://dejure.org/1982,1846)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • EU-Kommission PDF

    Roumengous Carpentier / Kommission

    1 . BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - BERICHTIGUNGSKÖFFIZIENTEN - FESTSETZUNG - KRITERIEN - LEBENSBEDINGUNGEN AM JEWEILIGEN ORT DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - BEGRIFF DES ORTES DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - DARAUS RESULTIERENDE VERPFLICHTUNG DER ORGANE

  • EU-Kommission

    Roumengous Carpentier / Kommission

  • Wolters Kluwer

    Angleichung eines Berichtigungskoeffizienten; Dienstbezüge eines Beamten der europäischen Gemeinschaft; Anspruch auf Gehaltsnachzahlungen

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 91; ; Beamtenstatut Art. 90; ; Beamtenstatut Art. 64; ; Beamtenstatut Art. 65

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - BERICHTIGUNGSKÖFFIZIENTEN - FESTSETZUNG - KRITERIEN - LEBENSBEDINGUNGEN AM JEWEILIGEN ORT DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - BEGRIFF DES ORTES DER DIENSTLICHEN VERWENDUNG - DARAUS RESULTIERENDE VERPFLICHTUNG DER ORGANE - [BEAMTENSTATUT , ARTIKEL 64 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 21.02.1974 - 15/73

    Kortner u.a. / Rat u.a.

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 158/79
    Damit sehe sich der Gerichtshof einem Sachverhalt gegenüber, der dem in 81 verbundenen Rechtssachen 15/73 usw. (Kortner und andere/Kommission, Rat und Parlament, Slg. 1974, 177) entspreche.

    Der Sachverhalt in der Rechtssache 15/73 (Kortner, Slg. 1974, 177), auf den die Kommission ihre Auffassung stützt, weist keinerlei Ähnlichkeit mit dem vorliegenden Sachverhalt auf.

  • EuGH, 06.10.1982 - 59/81

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 158/79
    Wie der Gerichtshof in seinem Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329) festgestellt hat,, ist der Rat insoweit nur zu der Feststellung befugt, ob die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind oder nicht, und hat bejahendenfalls hieraus die Konsequenzen zu ziehen.
  • EuGH, 10.12.1969 - 32/68

    Grasselli / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1982 - 158/79
    Die Klage sei auch hinsichtlich der Anträge auf Schadensersatz unzulässig, da nicht im Verfahren der unbeschränkten Ermessensausübung geklagt werden könne, wenn eine Anfechtungsklage nicht zulässig sei (siehe Rechtssache 32/68, Grasselli, Slg. 1969, 505).
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    (34) - Rechtssache 158/79 (Slg. 1985, 39).

    (37) - Siehe das Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379, Randnrn. 6 und 25 bis 27).

    (60) - Davon gehen anscheinend auch aus: Generalanwalt Mancini, Schlussanträge vom 11. Dezember 1984 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39, 42); der zum Generalanwalt bestellte Richter Biancarelli, Schlussanträge vom 30. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89 (Stahlwerke Peine/Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279, 364).

    (62) - Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81 (Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329); vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379); vom 28. Juni 1988 in der Rechtsache 7/87 (Kommission/Rat, Slg. 1988, 3401); vom 23. Januar 1992 (Kommission/Rat, Slg. 1992, I-221).

  • EuGH, 15.01.1985 - 158/79

    Roumengous Carpentier / Kommission

    Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof ein Zwischenurteil erlassen (Slg. 1982, 4379), durch das er die Rüge der Klägerin, die Verordnung Nr. 3087/78 verstoße gegen Artikel 64 und 65 Beamtenstatut, für begründet erklärte und zum einen die die Klägerin betreffende Vergütungsmitteilung für Januar 1979 insoweit, als sie sich auf die Anwendung der genannten Verordnung des Rates beschränkte, "sowohl hinsichtlich des Betrags der Angleichung des Berichtigungskoeffizienten als auch hinsichtlich der Rückwirkung dieser Angleichung" aufhob und zum anderen die genannte Verordnung für auf die Klägerin nicht anwendbar erklärte, "soweit sie die Lebenshaltungskosten in Varese nicht berücksichtigt und die Rückwirkung der Anpassung des Berichtigungskoeffizienten auf die Zeit ab 1. Januar 1978 begrenzt".

    2 Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof ein Zwischenurteil (Slg. 1982, 4379) erlassen, mit dem er die Rüge der Klägerin, die Verordnung Nr. 3087/78 verstoße gegen die Artikel 64 und 65 Beamtenstatut, für begründet erklärt und zum einen die die Klägerin betreffende Vergütungsmitteilung für Januar 1979 insoweit, als sie sich auf die Anwendung dieser Ratsverordnung beschränkte, sowohl hinsichtlich des Betrags der Angleichung des Berichtigungskoeffizienten als auch hinsichtlich der Rückwirkung dieser Angleichung aufgehoben und zum anderen diese Verordnung für auf die Klägerin nicht anwendbar erklärt hat, soweit sie die Lebenshaltungskosten in Varese nicht berücksichtigte und die Rückwirkung der Anpassung des Berichtigungskoeffizienten auf die Zeit ab 1. Januar 1978 begrenzte.

  • EuGH, 23.01.1992 - C-301/90

    Kommission / Rat

    Im Rahmen dieser beiden Rügen verweist die Kommission zunächst auf die Rechtsprechung des Gerichtshofes (siehe insbesondere die Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379, in der Rechtssache 543/79, Birke/Kommission, Slg. 1982, 4425, in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 und 660/79, Amesz u. a./Kommission, Slg. 1982, 4465, und in der Rechtssache 737/79, Batta-glia/Kommission, Slg. 1982, 4497), wonach die Gemeinschaftsorgane für einen bestimmten Ort, an dem eine hinreichend große Anzahl von Beamten und Bediensteten der Gemeinschaften Dienst tue, einen besonderen Berichtigungskoeffizienten festsetzen müßten, wenn sich die Lebenshaltungskosten an diesem Dienstort stärker änderten als in der Hauptstadt des betreffenden Staates.

    In diesem Zusammenhang ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329, Randnr. 32, und Urteile vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Randnr. 28, in der Rechtssache 543/79, Randnr. 44, und in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79 und 660/79, Randnr. 44, jeweils a. a. O.), daß die Befugnis des Rates nach Artikel 65 Absatz 2 des Statuts darin besteht, festzustellen, ob die Lebenshaltungskosten erheblich gestiegen sind, und bejahendenfalls daraus die Konsequenzen zu ziehen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.11.1991 - C-301/90

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen

    In der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1982, 4379) hat der Gerichtshof beispielsweise ausgeführt:.

    Wie Generalanwalt Capotorti in der Rechtssache Roumengous Carpentier und den parallelen Rechtssachen (Slg. 1982, 4379, 4412 f.) ausgeführt habe, sei der Gemeinschaftsgesetzgeber nur verpflichtet, "eine im wesentlichen und in vernünftiger Weise übereinstimmende Behandlung mit der Tolerierung eventueller geringfügiger Unterschiede" zu gewährleisten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 320/81

    Silverio Acerbis u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    9. In seinem Zwischenurteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier, Slg. 1982, 4379) entschied der Gerichtshof weiter, daß die Verordnung (Euratom, EGKS, EWG) Nr. 3087/78 vom 21. Dezember 1978 zur Anpassung des Berichtigungskoeffizienten, der auf die Dienst- und Versorgungsbezüge der in Italien dienstlich verwendeten Beamten und sonstigen Bediensteten der Europäischen Gemeinschaften anwendbar ist (ABl. L 369, S. 10), die auf der gleichen Berechnungsmethode wie die genannten Verordnungen Nrn. 187/81 und 397/81 beruhte und wie diese einen einheitlichen Koeffizienten für ganz Italien vorsah, gegen die Artikel 64 und 65 Beamtenstatut verstieß, soweit sie für Varese keinen eigenen Koeffizienten vorgesehen habe.

    17. In seinem Endurteil in der Rechtssache 158/79 vom 15. Januar 1985 (Roumengous Carpentier, Slg. 1985, 39) und in anderen Urteilen vom gleichen Tage gab der Gerichtshof dem Antrag auf Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von jährlich 6 % aus dem Betrag der fälligen rückständigen Dienstbezüge ab dem Tag der Einlegung der Beschwerden der Kläger statt, wies jedoch den Antrag auf Ersatz des Geldentwertungsschadens wegen Verspätung ab.

  • EuGöD, 30.09.2010 - F-29/09

    Lebedef und Jones / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Dienstbezüge -

    Wie überdies Generalanwalt Capotorti in seinen Schlussanträgen vom 30. September 1982 in der Rechtssache Roumengous Carpentier/Kommission (158/79, Urteil des Gerichtshofs vom 15. Dezember 1982, Slg. 1982, 4379) ausgeführt habe, "[müssen] die Berichtigungskoeffizienten ... nur im Falle einer erheblichen Änderung der Lebenshaltungskosten angeglichen werden ..., [woraus sich] entnehmen [lässt], dass das Ziel des Verordnungsgebers der Gemeinschaft nicht die vollkommene Gleichbehandlung (gleiche Kaufkraft unabhängig vom Ort der dienstlichen Verwendung), sondern eine im Wesentlichen und in vernünftiger Weise übereinstimmende Behandlung mit der Tolerierung eventueller geringfügiger Unterschiede ist".
  • EuGH, 28.06.1988 - 7/87

    Kommission / Rat

    Dezember 1982 ( in der Rechtssache 158/79, Roumengous Carpentier, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.05.1988 - 33/87

    Wassily Christianos gegen Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften. -

    - Uneil vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 59/81, Kommission/Rat, Slg. 1982, 3329, Randnr. 33; Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumcngous Carpenlier/Kommission, Slg. 1982, 4379, Randnr. 28.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.07.1988 - 180/87

    Richard Hamill gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auf der Grundlage verschiedener Präzedenzfälle (vgl. insbesondere Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous/Rat, Slg. 1982, 4379; Urteil vom 7. November 1985 in der Rechtssache 145/83, Adams/Kommission, Slg. 1985, 3539) halte ich es für angezeigt, daß sich die Parteien über die Höhe des Schadensbetrags gütlich einigen.
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1988 - 7/87

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Rat der Europäischen

    3 - Siehe Urteil vom 15. Dezember 1982 in der Rechtssache 158/79, Roumengous und andere, Slg. 1982, 4379, Randnr. 9, ebenso die Urteile vom 15. Januar 1985 in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 543, 567, 600, 618 und 660/79, Jan Amesz und andere; siehe Rechtssache 737/79, Dino Battaglia und andere, Slg. 1985, 71.
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Rechtsprechung
   EuGH, 15.01.1985 - 158/79   

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https://dejure.org/1985,3910
EuGH, 15.01.1985 - 158/79 (https://dejure.org/1985,3910)
EuGH, Entscheidung vom 15.01.1985 - 158/79 (https://dejure.org/1985,3910)
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 1985 - 158/79 (https://dejure.org/1985,3910)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission PDF

    Roumengous Carpentier / Kommission

    BEAMTE - DIENSTBEZUEGE - BERICHTIGUNGSKÖFFIZIENT - VERSPÄTETE ANPASSUNG - ERSATZ DES FINANZIELLEN SCHADENS - ZAHLUNG VON VERZUGSZINSEN - BEGINN DER VERZINSUNG - TAG DER EINLEGUNG DER VERWALTUNGSBESCHWERDE

  • EU-Kommission

    Roumengous Carpentier / Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Beamte - Berichtigungskoeffizient - Verspätete Anpassung - Ersatz des finanziellen Schadens.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 20.03.1984 - 75/82

    Razzouk u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 158/79
    Diesen Zinssatz habe im übrigen der Generalanwalt in seinen Schlußanträgen in der vorliegenden Rechtssache (Slg. 1982, 4404, 4423) vorgeschlagen; er entspreche der derzeitigen Praxis, wie sie von Generalanwalt Sir Gordon Slynn in seinen Schlußanträgen in der Rechtssache 785/79 (Pizziolo, Slg. 1983, 1353, 1357) beschrieben und im Urteil vom 5. Mai 1983 in dieser Rechtssache (Slg. 1983, 1343) und im Urteil vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82 (Razzouk und Beydoun, Slg. 1984, 1509) bestätigt worden sei.

    In Anbetracht der Umstände des vorliegenden Falles und insbesondere der übergroßen Langsamkeit, mit der die Gemeinschaftsorgane sich ihrer Aufgabe entledigt haben, und unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofes, namentlich des Urteils vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82 (Razzouk und Beydoun, Slg. 1984, 1509), in dem es wie in der vorliegenden Rechtssache um im Rahmen des Beamtenstatuts geschuldete Beträge ging, sind wegen der Verspätung, die bei der Befriedigung der finanziellen Ansprüche der Klägerin eingetreten ist, Zinsen in Höhe von 6 % jährlich zu zahlen.

  • EuGH, 15.12.1982 - 158/79

    Roumengous Carpentier / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 158/79
    Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof ein Zwischenurteil erlassen (Slg. 1982, 4379), durch das er die Rüge der Klägerin, die Verordnung Nr. 3087/78 verstoße gegen Artikel 64 und 65 Beamtenstatut, für begründet erklärte und zum einen die die Klägerin betreffende Vergütungsmitteilung für Januar 1979 insoweit, als sie sich auf die Anwendung der genannten Verordnung des Rates beschränkte, "sowohl hinsichtlich des Betrags der Angleichung des Berichtigungskoeffizienten als auch hinsichtlich der Rückwirkung dieser Angleichung" aufhob und zum anderen die genannte Verordnung für auf die Klägerin nicht anwendbar erklärte, "soweit sie die Lebenshaltungskosten in Varese nicht berücksichtigt und die Rückwirkung der Anpassung des Berichtigungskoeffizienten auf die Zeit ab 1. Januar 1978 begrenzt".

    2 Am 15. Dezember 1982 hat der Gerichtshof ein Zwischenurteil (Slg. 1982, 4379) erlassen, mit dem er die Rüge der Klägerin, die Verordnung Nr. 3087/78 verstoße gegen die Artikel 64 und 65 Beamtenstatut, für begründet erklärt und zum einen die die Klägerin betreffende Vergütungsmitteilung für Januar 1979 insoweit, als sie sich auf die Anwendung dieser Ratsverordnung beschränkte, sowohl hinsichtlich des Betrags der Angleichung des Berichtigungskoeffizienten als auch hinsichtlich der Rückwirkung dieser Angleichung aufgehoben und zum anderen diese Verordnung für auf die Klägerin nicht anwendbar erklärt hat, soweit sie die Lebenshaltungskosten in Varese nicht berücksichtigte und die Rückwirkung der Anpassung des Berichtigungskoeffizienten auf die Zeit ab 1. Januar 1978 begrenzte.

  • EuGH, 25.05.1978 - 83/76

    HNL / Rat und Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.01.1985 - 158/79
    Wie sich aus dem Urteil in den verbundenen Rechtssachen 83 und 94/76, 4, 15 und 40/77 (HNL, Slg. 1978, 1209) ergebe, genüge die Feststellung, daß die Ratsverordnung Nr. 3087/78 ungültig sei, "für sich allein nicht", um die Haftung des Rates auszulösen; vielmehr könne die Haftung für eine Rechtsvorschrift, deren Erlaß wirtschaftspolitische Entscheidungen voraussetze, nur durch "eine hinreichend qualifizierte Verletzung einer höherrangigen, die einzelnen schützenden Rechtsnorm", also nur dann ausgelöst werden, wenn der Rat "die Grenzen seiner Befugnisse offenkundig und erheblich überschritten" habe.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-336/13

    Kommission / IPK International - Rechtsmittel - Entscheidung der Kommission, mit

    13 - Urteile Roumengous Carpentier/Kommission (158/79, EU:C:1985:2, Rn. 8 bis 14), Amesz u. a./Kommission (532/79, EU:C:1985:3, Rn. 11 bis 17), Battaglia/Kommission (737/79, EU:C:1985:4, Rn. 6 bis 13), Amman u. a./Rat (174/83, EU:C:1985:288, Rn. 13), Culmsee u. a./WSA (175/83, EU:C:1985:289, Rn. 13) und Allo u. a./Kommission (176/83, EU:C:1985:290, Rn. 19).

    38 - Vgl. Urteile Roumengous Carpentier/Kommission (158/79, EU:C:1985:2, Rn. 11), Battaglia/Kommission (737/79, EU:C:1985:4, Rn. 10) und Mulder u. a./Rat und Kommission (C-104/89 und C-37/90, EU:C:1992:217, Rn. 35), in denen der Gerichtshof die Verzugszinsen ab seinem Zwischenurteil in Lauf setzt, mit dem zwar noch nicht die genaue Zusammensetzung des Schadens festgelegt wird, aber die für die Berechnung erforderlichen Faktoren bestimmt werden, sowie Urteile Camar/Rat und Kommission (EU:T:2005:283, Rn. 135 und 144) und Schneider Electric/Kommission (EU:T:2007:212, Rn. 343).

    42 - Vgl. Urteile Jacquemart/Kommission (114/77, EU:C:1978:156, Rn. 26), Razzouk und Beydoun/Kommission (75/82 und 117/82, EU:C:1984:116, Rn. 19), Roumengous Carpentier/Kommission (EU:C:1985:2, Rn. 11), Amesz u. a./Kommission (EU:C:1985:3, Rn. 14) und Battaglia/Kommission (EU:C:1985:4, Rn. 10).

  • EuGH, 27.01.2000 - C-104/89

    Mulder u.a. / Rat und Kommission

    Insoweit ergibt sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes, insbesondere in Rechtsstreitigkeiten über die verspätete Zahlung von Dienstbezügen der Beamten (siehe z. B. Urteile vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 737/79, Battaglia/Kommission, Slg. 1985, 71, Randnr. 13, und in der Rechtssache 158/79, Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39, Randnr. 14), daß zusätzliche Anträge auf Zahlung von Ausgleichszinsen unzulässig sind, wenn sie erstmals im Laufe des Verfahrens und insbesondere nach der Verkündung eines Zwischenurteils gestellt werden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.1993 - C-136/92

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Augusto Brazzelli Lualdi und

    (34) - Rechtssache 158/79 (Slg. 1985, 39).

    (60) - Davon gehen anscheinend auch aus: Generalanwalt Mancini, Schlussanträge vom 11. Dezember 1984 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39, 42); der zum Generalanwalt bestellte Richter Biancarelli, Schlussanträge vom 30. Juni 1991 in der Rechtssache T-120/89 (Stahlwerke Peine/Salzgitter/Kommission, Slg. 1991, II-279, 364).

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

    Der Gerichtshof hat nämlich vor allem in Rechtsstreitigkeiten über die verspätete Zahlung von Dienstbezuegen der Beamten zwischen Verzugszinsen und Ersatz des Geldentwertungsschadens unterscheiden müssen (Urteile vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 158/79, Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39, Randnrn.
  • EuG, 26.02.1992 - T-17/89

    Augusto Brazzelli Lualdi und andere gegen Kommission der Europäischen

    Die Kläger haben in diesem Zusammenhang daran erinnert, daß der Gerichtshof bereits Ansprüche von Beamten auf Verzugszinsen in Höhe von 6 % jährlich von dem Zeitpunkt an, an dem ein Anspruch bei der Verwaltung geltend gemacht worden sei, anerkannt habe, daß hingegen entsprechende Ansprüche auf Schadensersatz vom Gerichtshof als unzulässig abgelehnt worden seien (Urteile vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 158/79, Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39; in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79, 660/79 und 543/79, Amesz/Kommission, Slg. 1985, 55, und in der Rechtssache 737/79, Battaglia/Kommission, Slg. 1985, 71).
  • EuGH, 07.03.1990 - 320/81

    Acerbis u.a. / Kommission

    11 In seinen Urteilen vom 15. Januar 1985 in den Rechtssachen 158/79 ( Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39 ) und 737/79 ( Battaglia/Kommission, Slg. 1985, 71 ) und in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79, 660/79 und 543/79 ( Amesz u. a./Kommission, Slg. 1985, 55 ) gewährte der Gerichtshof Verzugszinsen in Höhe von jährlich 6 % aus dem Betrag der rückständigen Dienstbezuege ab dem Tag der Einlegung der Beschwerden der Kläger in diesen Rechtssachen, wies jedoch den Antrag auf Ersatz des Geldentwertungsschadens ab.
  • EuGH, 03.03.1990 - 320/81

    Verfahren - Gegenstandslosigkeit der Klage - Erledigung der Hauptsache

    [11] In seinen Urteilen vom 15. Januar 1985 in den Rechtssachen 158/79 (Roumengous Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39) und 737/79 (Battaglia/Kommission, Slg. 1985, 71) und in den verbundenen Rechtssachen 532/79, 534/79, 567/79, 600/79, 618/79, 660/79 und 543/79 (Amesz u. a./Kommission, Slg. 1985, 55) gewährte der Gerichtshof Verzugszinsen in Höhe von jährlich 6 % aus dem Betrag der rückständigen Dienstbezüge ab dem Tag der Einlegung der Beschwerden der Kläger in diesen Rechtssachen, wies jedoch den Antrag auf Ersatz des Geldentwertungsschadens ab.
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.07.1987 - 176/86

    Arlette Houyoux und Marie-Catherine Guery gegen Kommission der Europäischen

    - Urteile vom 16. März 1978 in der Rechtssache 115/76, Leonardini/Kommission, Slg. 1978, 735, vom 13. Juli 1978 in der Rechtssache 114/77, Jacquemart/Kommission, Slg. 1978, 1697, vom 16. Oktober 1980 in den verbundenen Rechtssachen 63 und 64/79, Boizard/Kommission, Slg. 1980, 2975, vom 5. Februar 1981 in der Rechtssache 40/79, P./Kommission, Slg. 1981, 361, vom 2. Juli 1981 in der Rechtssache 185/80, Garganese/Kommission, Slg. 1981, 1785, vom 18. März 1982 in der Rechtssache 103/81, Chaumont-Barthel/Parlament, Slg. 1982, 1003, vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 9/81, Williams/ Rechnungshof, Slg. 1982, 3301, vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 785/79, Pizziolo/Kommission, Slg. 1983, 1343), vom 20. März 1984 in den verbundenen Rechtssachen 75 und 117/82, Razzouk/Kommission, Slg. 1984, 1509, vom 15. Januar 1985 unter anderem in der Rechtssache 158/79, Roumengous-Carpentier/Kommission, Slg. 1985, 39 ff, 56 und 72, in den verbundenen Rechtssachen 532, 534, 567, 600, 618, 660/79 und 543/79, Amesz und andere/Kommission, und in der Rechtssache 737/79, Battaglia/Kommission.
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.1985 - 174/83

    Frigen Ammann und andere gegen Rat der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Die teilweise Übereinstimmung zwischen meinen diese Materie betreffenden Schlußanträgen vom 11. Dezember 1984 und der vom Gerichtshof in den Urteilen vom 15. Januar 1985 in der Rechtssache 158/79 (Roumengous Carpentier u. a./Kommission), in den verbundenen Rechtssachen 543, 532, 534, 567, 600, 618 und 660/79 (Birke u. a./Kommission) und in der Rechtssache 737/79 (Battaglia u. a./Kommission) getroffenen Entscheidung gestattet es mir, meine Ausführungen auf die wenigen, jedoch nicht unerheblichen Zweifelsfragen, die anscheinend insoweit noch offen sind, sowie auf die ihnen zugrundeliegende Problematik zu konzentrieren.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.10.1989 - 320/81

    Silverio Acerbis u. a. gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte

    17. In seinem Endurteil in der Rechtssache 158/79 vom 15. Januar 1985 (Roumengous Carpentier, Slg. 1985, 39) und in anderen Urteilen vom gleichen Tage gab der Gerichtshof dem Antrag auf Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von jährlich 6 % aus dem Betrag der fälligen rückständigen Dienstbezüge ab dem Tag der Einlegung der Beschwerden der Kläger statt, wies jedoch den Antrag auf Ersatz des Geldentwertungsschadens wegen Verspätung ab.
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Rechtsprechung
   VG Stuttgart, 24.08.1979 - I 158/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,27898
VG Stuttgart, 24.08.1979 - I 158/79 (https://dejure.org/1979,27898)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24.08.1979 - I 158/79 (https://dejure.org/1979,27898)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 24. August 1979 - I 158/79 (https://dejure.org/1979,27898)
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Verfahrensgang

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