Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - I-10 W 52 - 54/04, 10 W 52 - 54/04, I-10 W 52/04, I-10 W 53/04, I-10 W 54/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
KostO § 16 § 19 Abs. 1 S. 1
Nichterhebung von Notarkosten wegen unrichtiger Sachbehandlung; Gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswerts
Verfahrensgang
- LG Krefeld, 24.03.2004 - 6 T 374/03
- OLG Düsseldorf, 12.10.2004 - I-10 W 52 - 54/04, 10 W 52 - 54/04, I-10 W 52/04, I-10 W 53/04, I-10 W 54/04
Wird zitiert von ... (3)
- LG Düsseldorf, 30.07.2010 - 25 T 536/09
Nichterhebung von Notarkosten wegen falscher Sachbehandlung i. S. d. § 16 Abs. 1 …
Rn. 17 Für die Frage, ob Notarkosten wegen falscher Sachbehandlung unerhoben bleiben müssen, gelten nach der Rechtsprechung die gleichen Grundsätze und der gleiche Maßstab wie bei der Niederschlagung von Gerichtskosten: Nur ein offen zutage tretender Verstoß gegen eindeutige Normen oder ein offensichtliches Versehen rechtfertigt die Anwendung des § 16 KostO (vgl. OLG Düsseldorf RNotZ 2005, 374 juris Rn. 3, JurBüro 2005, 318 juris Ls. 1;… OLG Zweibrücken Beschluss vom 18.03.2010 - Az.: 3 W 41/10 juris Rn. 8;… Korintenberg/Bengel/Tiedtke, Kostenordnung, 18. Auflage 2009, § 16 KostO Rn. 2).Etwas anderes gilt dann, wenn erkennbar ist, dass der Notar sich nicht darum bemüht hat, den wahren Willen des Kostenschuldners zu erforschen oder wenn eine völlig unbrauchbare, unzweckmäßige oder erheblich kostenintensivere Lösung gewählt hat (vgl. OLG Düsseldorf JurBüro 2005, 318 juris Rn.4).
- LG Schwerin, 26.06.2007 - 4 T 7/06
Notargebühr: Gebühren für eine Nachtragsurkunde zur Ergänzung eines vergessenen …
Rn. 8 Eine unrichtige Sachbehandlung im Sinne des § 16 Abs. 1 Satz 1 KostO liegt nur dann vor, wenn dem Notar ein offen zu Tage getretener Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen vorzuwerfen ist oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist, nicht dagegen, wenn er gegen irgendwelche Rechtspflichten verstoßen hat (OLG Düsseldorf, JurBüro 2005, 318). - LG Chemnitz, 10.10.2008 - 3 T 214/07
Kein Absehen von der Gebührenerhebung wegen unrichtiger Sachbehandlung bei …
Eine unrichtige Sachbehandlung wird nach überwiegender Auffassung angenommen, wenn dem Notar ein offen zu Tage tretender Verstoß gegen eindeutige gesetzliche Normen oder ein offensichtliches Versehen unterlaufen ist (so u. a. OLG Hamm vom 8.11.2001, 15 W 209/01 = ZNotP 2002, 363 ); nicht dagegen, wenn er gegen irgendwelche Rechtspflichten verstoßen hat (so u. a. OLG Düsseldorf JurBüro 2005, 318 ).
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Rechtsprechung
| AG Pößneck, 11.06.2004 - F 54/04 |
Verfahrensgang
- AG Pößneck, 11.06.2004 - F 54/04
- OLG Jena, 22.11.2004 - 1 UF 305/04
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