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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23 (HS)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,29786
VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23 (HS) (https://dejure.org/2023,29786)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20.10.2023 - 54-IV-23 (HS) (https://dejure.org/2023,29786)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 20. Oktober 2023 - 54-IV-23 (HS) (https://dejure.org/2023,29786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde durch die substantiierte Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung eigener Grundrechte; Religionsausübungsfreiheit im Gegensatz zur Versammlungsfreiheit als ein unbeschränkt gewährleistetes Grundrecht

  • VerfGH Sachsen
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (10)

  • OVG Sachsen, 10.08.2023 - 3 B 143/23

    Versammlung; Religionsausübung; Auflage

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23
    Mit ihrer am 18. August 2023 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich die Beschwerdeführerin gegen den Bescheid der Landeshauptstadt D. vom 16. August 2023 ([32.11] VersG 450/23), den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 17. August 2023 (6 L 581/23) sowie den Beschluss des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom selben Tag (3 B 143/23).

    Die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Beschwerden hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 4. und 10. August 2023 zurückgewiesen (3 B 133/23 und 3 B 143/23).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 40-IV-23 [HS]; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 40-IV-23

    Fristlose Kündigung gegenüber schuldunfähigem Mieter?

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 40-IV-23 [HS]; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • OVG Sachsen, 04.08.2023 - 3 B 133/23

    Versammlung; Gottesdienst; Religionsfreiheit; Lautstärke; Bestimmheit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23
    Die dagegen von der Beschwerdeführerin erhobenen Beschwerden hatte das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschlüssen vom 4. und 10. August 2023 zurückgewiesen (3 B 133/23 und 3 B 143/23).
  • VerfGH Sachsen, 30.08.2023 - 9-IV-23

    Verwerfung der Verfassungsbeschwerde wegen der fehlenden Begründung und des …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 9-IV-23; Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 30. August 2023 - Vf. 40-IV-23 [HS]; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2023 - 55-IV-23
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23
    Den gleichzeitig mit der Verfassungsbeschwerde gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 18. August 2023 - Vf. 55-IV-23 (e.A.) - abgelehnt.
  • VerfGH Sachsen, 11.08.2023 - 47-IV-23

    Zulassung von akustischen Kundgebungsmitteln für die vollständige Dauer einer …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 20.10.2023 - 54-IV-23
    Einen in Bezug auf die Versammlung vom 11. August 2023 gestellten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hatte der Verfassungsgerichtshof mit Beschluss vom 11. August 2023 - Vf. 47-IV-23 [e.A.] - abgelehnt.
  • VerfGH Sachsen, 20.06.2024 - 33-IV-23
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 54-IV-23 [HS]; Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 8-IV-23
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden sachlichen oder des Verfahrensrechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 20. Oktober 2023 - Vf. 54-IV-23 [HS]; Beschluss vom 14. Juli 2016 - Vf. 10-IV-16; st. Rspr.).
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