Rechtsprechung
| AG Essen, 26.05.2020 - 56 Js 1209/19 |
Verfahrensgang
- LG Bonn - 52 StVK 261/18
- LG Bonn - 52 StVK 518/20
- LG Essen - I StVK 63/22
- AG Essen, 26.05.2020 - 56 Js 1209/19
- BGH, 24.05.2022 - 2 ARs 96/22
Wird zitiert von ...
- BGH, 24.05.2022 - 2 ARs 96/22
Zuständigkeitsbestimmung durch das gemeinschaftliche obere Gericht (Entscheidung …
Für die Entscheidung über den Widerruf der mit Urteil des Amtsgerichts Essen vom 26. Mai 2020 - 40 Ds-56 Js 1209/19-59/20 - gewährten Strafaussetzung zur Bewährung ist das Landgericht - Strafvollstreckungskammer - Bonn zuständig.a) Das Amtsgericht Essen verhängte gegen den Verurteilten im Verfahren 40 Ds-56 Js 1209/19-59/20 am 26. Mai 2020 wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Straßenverkehrsgefährdung eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, deren Vollstreckung es für die Dauer von drei Jahren zur Bewährung ausgesetzt hat.
Angesichts des nach der Verurteilung vom 26. März 2020 im Verfahren 40 Ds-56 Js 1209/19-59/20 erfolgten einschlägigen strafrechtlichen Verhaltens, welches der Verurteilte geständig eingeräumt hatte, lag ein möglicher Widerrufsgrund gem. § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB vor; ein glaubhaftes Geständnis der neuen Tat vor einem Richter reicht hierfür nach der Rechtsprechung aus (BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2004 - 2 BvR 2114/04, NStZ 2005, 204;… Fischer, StGB, 69. Aufl., § 56f Rn. 7a mwN).
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