Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Di. den 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,20525
VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98 (https://dejure.org/1999,20525)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18.06.1999 - 57-VIII-98 (https://dejure.org/1999,20525)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 18. Juni 1999 - 57-VIII-98 (https://dejure.org/1999,20525)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,20525) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • VerfGH Sachsen

    Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau (hier: Eingliederung)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • StGH Baden-Württemberg, 14.02.1975 - GR 11/74

    Gemeindeneugliederung in Baden-Württemberg - Zulässigkeit einer Gemeindeauflösung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
    Hierdurch soll der Wille der Bevölkerung erforscht werden, um ihn bei der Abwägung berücksichtigen zu können (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]).

    Die innere Ablehnung der Bevölkerung und die damit verbundenen Erschwernisse bei der Verwirklichung des Neugliederungsvorhabens sind aber nur ein Umstand unter vielen, den der Gesetzgeber bei der Ermittlung des Gemeinwohls zu bedenken hat (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]).

    diese Wertentscheidung nicht durch eine Überbetonung des Bürgerwillens unterlaufen werden darf (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [20 f.]).

    Der konsequenten Umsetzung der Leitsätze kommt beim Abwägungsvorgang besonderes Gewicht zu, sodass ein Festhalten an der leitsatzgerechten Einwohnerzahl von 8.000 allenfalls dann gegen den Anspruch auf kommunale Gleichbehandlung verstieße, wenn der Einwohnerzahl wegen besonderer Verhältnisse kein Eigenwert zukäme und die Leitsätze hierdurch von keinem einleuchtenden Grund mehr getragen wären (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [23]).

  • VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
    Dabei prüft der Verfassungsgerichtshof nur, ob - im Lichte der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie betrachtet - verfassungsrechtlich legitime Reformziele verwirklicht werden sollen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [116]).

    Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    (1.6) Anders als die Antragstellerin meint, verschieben sich der Prüfungsmaßstab und korrespondierend die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlungen nicht nach den zu Mehrfachneugliederungen entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu: SächsVerfGH, Beschluss vom 17.07.1998 - Vf. 32-I-98 - SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [118 f.]; BVerfGE 82, 310 [314]; BVerfGE 91, 70 [77 f.]), da die im Zuge der Neugliederung von Landkreisen und der Neugliederung von Gemeinden veränderten Zuordnungen auf unterschiedlicher Ebene liegen.

    Zwar muss es der Sächsische Landtag hinnehmen, dass seine Gebietsreformentscheidungen vom Verfassungsgerichtshof nicht allein nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Leitsätze, sondern auch nach der Konsequenz ihrer Umsetzung beurteilt werden (Sächs- VerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 2 BvR 470/90

    Papenburg

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
    Insoweit hat der Verfassungsgerichtshof zunächst darüber zu befinden, ob Ziele, Wertungen und Prognosen des Gesetzgebers offensichtlich und eindeutig widerlegbar sind oder den Prinzipien der verfassungsrechtlichen Ordnung widersprechen (SächsVerfGH SächsVBl. 1997, 79 [80]; vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Sodann ist darüber zu erkennen, ob der Gesetzgeber das von ihm geschaffene Konzept in einer dem verfassungsrechtlichen Gebot der Systemgerechtigkeit genügenden Weise umgesetzt hat (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [119]), ob das Abwägungsergebnis zu den verfolgten Zielen deutlich außer Verhältnis steht oder von willkürlichen Gesichtspunkten oder Differenzierungen beeinflusst ist (vgl. BVerfGE 86, 90 [109]).

    Der Verfassungsgerichtshof verkennt dabei nicht, dass die geringe Akzeptanz einer Neugliederungsentscheidung gegen eine ansonsten angezeigte Gemeindegebietsreform sprechen kann (vgl. BVerfGE 86, 90 [111]).

  • VerfGH Thüringen, 18.12.1996 - VerfGH 2/95

    Eingemeindung von Umlandgemeinden durch Gesetz

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
    Gleichermaßen hält verfassungsgerichtlicher Überprüfung Stand, dass die kommunale Gebietsneugliederung im Umland Kreisfreier Städte nach den Leitsätzen II in besonderer Weise darauf abzielt, den Gebietszuschnitt der Verwaltungsträger mit dem tatsächlichen Aufgabenraum abzustimmen und hierdurch dysfunktionalen Entwicklungen entgegenzuwirken (vgl. ThürVerfGH NVwZ-RR 1997, 639 [642]).

    Außer Frage steht weiterhin, dass Eingemeindungen ein geeignetes Mittel darstellen, um die Leistungskraft der Kernstadt zu stärken und den Stadt-Umland- Bereich - auch zum Wohle der Bürger der einzugliedernden Gemeinden - sinnvoll neu zu ordnen (vgl. ThürVerfGH NVwZ-RR 1997, 639 [643]).

  • VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 54-VIII-98

    Anforderungen an das Gesetzgebungsverfahren bei Gemeindeeingliederung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
    Die vom Sächsischen Landtag getroffene Neugliederungsentscheidung knüpft schwerpunktmäßig an die Verbindungen zwischen der Antragstellerin und der Stadt Mosel an und stellt sich deshalb als Folge deren - vom Verfassungsgerichtshof durch Urteil vom heutigen Tage (Vf. 54-VIII-98) bestätigten - Eingemeindung in die Kreisfreie Stadt Zwickau dar.

    Selbst wenn der Verfassungsgerichtshof außer Betracht zu lassen hätte, dass im Zusammenwirken der Gebietsneuregelungen des Eingliederungsgesetzes Zwickau und des Gemeindegebietsreformgesetzes Südwestsachsen fast alle Mitgliedsgemeinden des Verwaltungsverbandes Mosel Gemeinden außerhalb seines bisherigen Gebietes zugewiesen werden, wäre seine Auflösung allein durch die Eingliederung der Gemeinde Mosel, die vom Verfassungsgerichtshof durch Urteil vom heutigen Tage (Vf. 54-VIII-98) als verfassungsgemäß erachtet wurde, zu rechtfertigen.

  • VerfGH Sachsen, 10.11.1994 - 29-VIII-94
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
    Um dem Zweck der Anhörung zu genügen, müssen das Gesetzgebungsvorhaben ergebnisoffen geführt werden und die Stellungnahmen der Gebietskörperschaften in die Entscheidungsfindung eingehen (vgl. SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [119 f.]).

    Darüber hinaus dient es der Information des Gesetzgebers, der hierdurch sicherstellt, dass er eine umfassende und zuverlässige Kenntnis von allen abwägungserheblichen Belangen rechtlicher und tatsächlicher Art erlangt (vgl. Sächs- VerfGH JbSächsOVG 2, 61 [72]; SächsVerfGH JbSächsOVG 2, 110 [120]).

  • BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90

    Aschendorf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
    (1.6) Anders als die Antragstellerin meint, verschieben sich der Prüfungsmaßstab und korrespondierend die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlungen nicht nach den zu Mehrfachneugliederungen entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu: SächsVerfGH, Beschluss vom 17.07.1998 - Vf. 32-I-98 - SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [118 f.]; BVerfGE 82, 310 [314]; BVerfGE 91, 70 [77 f.]), da die im Zuge der Neugliederung von Landkreisen und der Neugliederung von Gemeinden veränderten Zuordnungen auf unterschiedlicher Ebene liegen.
  • BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93

    Isserstedt

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
    (1.6) Anders als die Antragstellerin meint, verschieben sich der Prüfungsmaßstab und korrespondierend die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlungen nicht nach den zu Mehrfachneugliederungen entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu: SächsVerfGH, Beschluss vom 17.07.1998 - Vf. 32-I-98 - SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [118 f.]; BVerfGE 82, 310 [314]; BVerfGE 91, 70 [77 f.]), da die im Zuge der Neugliederung von Landkreisen und der Neugliederung von Gemeinden veränderten Zuordnungen auf unterschiedlicher Ebene liegen.
  • StGH Baden-Württemberg, 25.04.1975 - GR 6/74

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen bei gesetzlichen Neugliederungsmaßnahmen …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
    Hierdurch soll der Wille der Bevölkerung erforscht werden, um ihn bei der Abwägung berücksichtigen zu können (vgl. StGH Baden-Württemberg ESVGH 25, 1 [25]; ders. DÖV 1975, 500 [501]).
  • VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98

    Organstreitverfahren auf Eilantrag einer Vertrauensperson in einem …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
    (1.6) Anders als die Antragstellerin meint, verschieben sich der Prüfungsmaßstab und korrespondierend die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlungen nicht nach den zu Mehrfachneugliederungen entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu: SächsVerfGH, Beschluss vom 17.07.1998 - Vf. 32-I-98 - SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [118 f.]; BVerfGE 82, 310 [314]; BVerfGE 91, 70 [77 f.]), da die im Zuge der Neugliederung von Landkreisen und der Neugliederung von Gemeinden veränderten Zuordnungen auf unterschiedlicher Ebene liegen.
  • VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 38-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 57-VIII-98

  • VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 37-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 54-VIII-98

  • VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 38-VIII-98

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu Vf. 57-VIII-98

    Die Stadt Zwickau und der Freistaat Sachsen werden verpflichtet, bis zur Entscheidung über das von der Gemeinde Schlunzig gegen das Gesetz zur Eingliederung von Gemeinden und Gemeindeteilen in die Stadt Zwickau (Eingliederungsgesetz Zwickau) vom 24.08.1998 (…SächsGVBl. 1998, S. 468) eingeleitete Normenkontrollverfahren auf kommunalen Antrag - Vf. 57-VIII-98 - keine aufschiebbaren Entscheidungen oder Maßnahmen zu treffen, die der Antragstellerin im Falle ihres Obsiegens die Wiederherstellung ihrer Selbständigkeit unzumutbar erschwerten oder ihr nicht wiedergutzumachende Nachteile einbrächten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht VerfGH Sachsen
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht