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| VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- VerfGH Sachsen
Organstreitverfahren auf Eilantrag einer Vertrauensperson in einem Volksgesetzgebungsverfahren, der auf die Untersagung der Beratungen und Abstimmungen im Gesetzgebungsverfahren zur Gemeindegebietsreform gerichtet war
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (17)
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98
VerfGHE 40, 94 [103]), so daß bei Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art (vgl. BVerfGE 60, 175 [199 f.]; BVerfG NJW 1998, 293 [294], zur Veröffentlichung in BVerfGE 96, 231; bestimmt; BayVerfGH, Entscheidung vom 04.02.1991 - Vf.4-IV-91 - unter IV 2 d -) zwischen ihren eine Konfliktsituation entsteht, die jener herkömmlicher Organstreitverfahren vergleichbar ist.bb) Dies gebietet es, den Volksgesetzgeber als anderen Beteiligten i.S.v. Artikel 81 Abs. 1 Nr. 1 SächsVerf zu verstehen und ihm die Einleitung eines Organstreitverfahrens beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu eröffnen, wenn er seine verfassungsmäßigen Rechte durch den Landtag als verletzt erachtet (vgl. BVerfGE 60, 175 [200 ff.]; BayVerfGH, Entscheidung vom 04.02.1991 - Vf. 4-IV-91 - unter IV 2a; zur Abgrenzung: BVerfGE 13, 54 [81 ff.];… Evers, in Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 29 Rdnr. 71 a.E.).
c) In entsprechender Anwendung von § 11 Abs. 1 VVVG ist die Antragstellerin als Vertrauensperson berechtigt, einen Organstreitantrag in gesetzlicher Prozeßstandschaft für den Volksgesetzgeber beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu stellen (vgl. BVerfG NVwZ 1998, 167, zur Veröffentlichung in BVerfGE 96, 139 bestimmt; BVerfGE 60, 175 [201]; zur Abgrenzung: BVerfGE 13, 54 [81 ff.]).
- VerfGH Bayern, 04.02.1991 - 4-IV-91
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98
VerfGHE 40, 94 [103]), so daß bei Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art (vgl. BVerfGE 60, 175 [199 f.]; BVerfG NJW 1998, 293 [294], zur Veröffentlichung in BVerfGE 96, 231; bestimmt; BayVerfGH, Entscheidung vom 04.02.1991 - Vf.4-IV-91 - unter IV 2 d -) zwischen ihren eine Konfliktsituation entsteht, die jener herkömmlicher Organstreitverfahren vergleichbar ist.bb) Dies gebietet es, den Volksgesetzgeber als anderen Beteiligten i.S.v. Artikel 81 Abs. 1 Nr. 1 SächsVerf zu verstehen und ihm die Einleitung eines Organstreitverfahrens beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu eröffnen, wenn er seine verfassungsmäßigen Rechte durch den Landtag als verletzt erachtet (vgl. BVerfGE 60, 175 [200 ff.]; BayVerfGH, Entscheidung vom 04.02.1991 - Vf. 4-IV-91 - unter IV 2a; zur Abgrenzung: BVerfGE 13, 54 [81 ff.];… Evers, in Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 29 Rdnr. 71 a.E.).
Insbesondere kann er nicht darauf verwiesen werden, daß sämtliche Unterzeichner des Volksantrages oder wenigstens das in Artikel 71 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf vorgesehene Quorum von 40.000 Unterstützern den Antrag beim Verfassungsgerichtshof einreichen, da dies den Zugang zum verfassungsgerichtlichen Verfahren in verfassungsrechtlich unzulässiger Weise erschwerte oder vereitelte (vgl. Bay- VerfGH, Entscheidung vom 04.02.1991 - Vf. 4-IV-91 - unter IV 2 a).
- BVerfG, 03.05.1994 - 2 BvR 2760/93
Isserstedt
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist jedoch abzuweisen, weil das angekündigte Hauptsachebegehren beim gegenwärtigen Sachstand offensichtlich unbegründet erscheint (vgl. zur Abwägung: Beschluß des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 19.05.1994 - Vf. 4-VIII-94; Beschluß des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 09.11.1995 - Vf. 20-VIII-95 - vgl. BVerfGE 91, 70 [75]).23 des Umdruckes a.E.; BVerfGE 91, 70 [77]; BVerfGE 82, 310 [314]; Nordrhein-Westfälischer Verfassungsgerichtshof DVBl. 1976, 391 [392 f.]).
- VerfGH Sachsen, 09.11.1995 - 20-VIII-95
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98
Der Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist jedoch abzuweisen, weil das angekündigte Hauptsachebegehren beim gegenwärtigen Sachstand offensichtlich unbegründet erscheint (vgl. zur Abwägung: Beschluß des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 19.05.1994 - Vf. 4-VIII-94; Beschluß des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 09.11.1995 - Vf. 20-VIII-95 - vgl. BVerfGE 91, 70 [75]).Der Antragstellerin ist zwar zuzugeben, daß parlamentarische Entscheidungen über die kommunale Neugliederung nur unter qualifizierten Voraussetzungen geändert werden können (vgl. Beschluß des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen vom 09.11.1995 - Vf. 20-VIII-95 - unter B II 2 b cc (2),.
- BVerfG, 11.07.1961 - 2 BvG 2/58
Neugliederung Hessen
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98
bb) Dies gebietet es, den Volksgesetzgeber als anderen Beteiligten i.S.v. Artikel 81 Abs. 1 Nr. 1 SächsVerf zu verstehen und ihm die Einleitung eines Organstreitverfahrens beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu eröffnen, wenn er seine verfassungsmäßigen Rechte durch den Landtag als verletzt erachtet (vgl. BVerfGE 60, 175 [200 ff.]; BayVerfGH, Entscheidung vom 04.02.1991 - Vf. 4-IV-91 - unter IV 2a; zur Abgrenzung: BVerfGE 13, 54 [81 ff.];… Evers, in Bonner Kommentar zum Grundgesetz, Art. 29 Rdnr. 71 a.E.).c) In entsprechender Anwendung von § 11 Abs. 1 VVVG ist die Antragstellerin als Vertrauensperson berechtigt, einen Organstreitantrag in gesetzlicher Prozeßstandschaft für den Volksgesetzgeber beim Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen zu stellen (vgl. BVerfG NVwZ 1998, 167, zur Veröffentlichung in BVerfGE 96, 139 bestimmt; BVerfGE 60, 175 [201]; zur Abgrenzung: BVerfGE 13, 54 [81 ff.]).
- BVerfG, 12.10.1993 - 2 BvR 2134/92
Maastricht
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98
b) Ein Anspruch auf Suspendierung der beim Landtag des Freistaates Sachsen zur zweiten und dritten Lesung sowie zur anschließenden Schlußabstimmung vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren zur Gemeindegebietsreform läßt sich ebensowenig aus dem Gedanken der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 [190]; BVerfG EuZW 1998, 279 [283] = NJW 1998, 1934 [1937] unter II 2 C bb a.E.; BVerfGE 68, 1 [67, 86 f.]; BVerfG, Beschluß vom 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 - JZ 1997, 300) ableiten, der sinngemäß im Verhältnis zwischen parlamentarischem und plebiszitärem Gesetzgeber gilt. - BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98
b) Ein Anspruch auf Suspendierung der beim Landtag des Freistaates Sachsen zur zweiten und dritten Lesung sowie zur anschließenden Schlußabstimmung vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren zur Gemeindegebietsreform läßt sich ebensowenig aus dem Gedanken der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 [190]; BVerfG EuZW 1998, 279 [283] = NJW 1998, 1934 [1937] unter II 2 C bb a.E.; BVerfGE 68, 1 [67, 86 f.]; BVerfG, Beschluß vom 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 - JZ 1997, 300) ableiten, der sinngemäß im Verhältnis zwischen parlamentarischem und plebiszitärem Gesetzgeber gilt. - BVerfG, 17.07.1996 - 2 BvF 2/93
Südumfahrung Stendal
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98
b) Ein Anspruch auf Suspendierung der beim Landtag des Freistaates Sachsen zur zweiten und dritten Lesung sowie zur anschließenden Schlußabstimmung vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren zur Gemeindegebietsreform läßt sich ebensowenig aus dem Gedanken der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 [190]; BVerfG EuZW 1998, 279 [283] = NJW 1998, 1934 [1937] unter II 2 C bb a.E.; BVerfGE 68, 1 [67, 86 f.]; BVerfG, Beschluß vom 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 - JZ 1997, 300) ableiten, der sinngemäß im Verhältnis zwischen parlamentarischem und plebiszitärem Gesetzgeber gilt. - BVerfG, 31.03.1998 - 2 BvR 1877/97
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Euro-Einführung zum 1. Januar 1999
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98
b) Ein Anspruch auf Suspendierung der beim Landtag des Freistaates Sachsen zur zweiten und dritten Lesung sowie zur anschließenden Schlußabstimmung vorgesehenen Gesetzgebungsverfahren zur Gemeindegebietsreform läßt sich ebensowenig aus dem Gedanken der Organtreue (vgl. BVerfGE 89, 155 [190]; BVerfG EuZW 1998, 279 [283] = NJW 1998, 1934 [1937] unter II 2 C bb a.E.; BVerfGE 68, 1 [67, 86 f.]; BVerfG, Beschluß vom 17.07.1996 - 2 BvF 2/93 - JZ 1997, 300) ableiten, der sinngemäß im Verhältnis zwischen parlamentarischem und plebiszitärem Gesetzgeber gilt. - BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
Auszug aus VerfGH Sachsen, 17.07.1998 - 32-I-98
23 des Umdruckes a.E.; BVerfGE 91, 70 [77]; BVerfGE 82, 310 [314]; Nordrhein-Westfälischer Verfassungsgerichtshof DVBl. 1976, 391 [392 f.]). - VerfGH Nordrhein-Westfalen, 13.09.1975 - VerfGH 43/74
Kommunale Neugliederung: Anforderungen an Mehrfachneugliederung - Anhörungsmängel …
- BVerfG, 09.07.1997 - 2 BvR 389/94
Müllkonzept
- BVerfG, 24.06.1997 - 2 BvP 1/94
Volksbegehren Franken
- VerfGH Sachsen, 23.06.1994 - 4-VIII-94
- VerfGH Bayern, 14.08.1987 - 55-IX-87
- VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 12-X-98
Zum Volksantrag zur Durchführung der Gemeindegebietsreform in Sachsen
- VerfGH Sachsen, 25.06.1998 - 27-X-98
- VerfGH Sachsen, 15.03.2001 - 59-X-00
Bescheid des Landtagspräsidenten zum Volksbegehren "Entwurf eines Gesetzes zur …
Sollte der Verfassungsgerichtshof wegen der gerügten Verfassungswidrigkeit von §§ 22, 23 VVVG auch die in § 23 VVVG vorgesehene Anrufung des Verfassungsgerichtshofes für nichtig halten, regen die Antragsteller an, ihr Begehren in Anlehnung an die Ausführungen im Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 17. Juli 1998 - Vf. 32-I-98 - (LKV 1998, 443 f.) dahin auszulegen, dass sie in einem gegen den Präsidenten des Sächsischen Landtages gerichteten Organstreitverfahren prozessstandschaftlich für den Volksgesetzgeber eine Verletzung der Rechte aus Artikel 72 SächsVerf geltend machen.(1) Im Ausgangspunkt ist den Antragstellern allerdings darin beizutreten, dass sich der Sächsische Landtag und der Volksgesetzgeber in den ihnen durch die Sächsische Verfassung zugewiesenen Gesetzgebungskompetenzen gleichrangig gegenüberstehen (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17.07.1998 - Vf. 32-I-98 -, LKV 1998, 443) und hierdurch zwischen ihnen eine gewisse Konkurrenzsituation besteht.
(1.2) Hierbei hat er jedoch zu gewährleisten, dass der für die Richtigkeit des Abstimmungsergebnisses verantwortliche Verwaltungsträger Herr des Verfahrens ist und die - den Bestimmungen des 5. Abschnitts der Sächsischen Verfassung immanente - Gleichrangigkeit von parlamentarischem und plebiszitärem Gesetzgeber (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 17.07.1998 - Vf. 32-I-98 -, LKV 1998, 443), einschließlich der hiermit untrennbar verbundenen Chancengleichheit, nicht durch unverhältnismäßige Anforderungen an das plebiszitäre Gesetzgebungsverfahren oder einen unzulänglichen Rechtsschutz beeinträchtigt wird.
- VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 35/04
Versagung der Zulassung des Volksbegehrens "Schluss mit dem Berliner …
Rn. 87 Soweit gegen das Budgetrecht als Normzweck des Haushaltsvorbehalts insbesondere eingewandt wird, das Parlament habe die Möglichkeit, seinen budgetären Gestaltungsspielraum durch die Aufhebung finanzwirksamer Volksgesetze zurück zu gewinnen (Birk/Wernsmann, DVBl. 2000, 669 ; Schweiger, BayVBl. 2002, 65 ;… zu weiteren vereinzelt in der Literatur erhobenen Einwänden vgl. etwa Krafczyk, a. a. O., S. 159 ff.), was nach herrschender Ansicht im Hinblick auf die Gleichrangigkeit von direktdemokratischen und repräsentativen Gesetzen möglich ist (BayVerfGH, BayVBl. 1994, 203 ; SaarlVerfGH, NVwZ 1988, 245 ; SächsVerfGH, LKV 1998, 443 ; aus der Literatur vgl. etwa v. Danwitz, DÖV 1992, 601 ; Fessmann, BayVBl. 1976, 389 ;… zu den abweichenden Ansichten vgl. Krafczyk, a. a. O., S. 164 ff. m. w. N.) und wofür in Berlin die Bestimmung des Art. 3 Abs. 1 Satz 1 VvB spricht, die bei der Nennung der gesetzgebenden Gewalt den Volksgesetzgeber und das Parlament nebeneinander stellt, erachtet der Verfassungsgerichtshof diese Möglichkeit als realitätsfern. - VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 41-VIII-98 Ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung kann vor dem Hauptsacheantrag, gestellt werden, wenn - wie hier - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß das Hauptsacheverfahren alsbald eingeleitet wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluß vom 17. Juli 1998 - Vf. 32-I-98, SächsVBl. 1998, 216 [217]).
- VerfGH Sachsen, 26.08.1999 - 59-I-99
Organstreitverfahren auf Eilantrag der Vertrauensperson des Volksbegehrens …
a) Eine einstweilige Anordnung (§ 10 Abs. 1 SächsVerfGHG, § 32 BverfGG) ist in einem Organstreitverfahren statthaft (vgl. Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluß vom 17. Juli 1998 - Vf. 32-I-98 - ).b) Der Antragsteller ist als Vertrauensperson für den Volksgesetzgeber in entsprechender Anwendung von Art. 81 Abs. 1 Nr. 1 Sächs VerfGHG in einem Organstreitverfahren wegen des eingeleiteten Volksgesetzgebungsverfahrens beteiligtenfähig (Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen, Beschluß vom 17. Juli 1998 - Vf. 32-I-98 - ).
- VerfGH Sachsen, 18.06.1999 - 57-VIII-98
Antrag auf kommunale Normenkontrolle gegen das Eingliederungsgesetz Zwickau …
(1.6) Anders als die Antragstellerin meint, verschieben sich der Prüfungsmaßstab und korrespondierend die Anforderungen an die Sachverhaltsermittlungen nicht nach den zu Mehrfachneugliederungen entwickelten Grundsätzen (vgl. dazu: SächsVerfGH, Beschluss vom 17.07.1998 - Vf. 32-I-98 - SächsVerfGH JbSächsOVG 3, 107 [118 f.]; BVerfGE 82, 310 [314]; BVerfGE 91, 70 [77 f.]), da die im Zuge der Neugliederung von Landkreisen und der Neugliederung von Gemeinden veränderten Zuordnungen auf unterschiedlicher Ebene liegen. - VerfGH Sachsen, 17.12.1998 - 84-VIII-98 Ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung kann vor dem Hauptsacheantrag gestellt werden, wenn - wie hier - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß das Hauptsacheverfahren alsbald eingeleitet wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluß vom 17. Juli 1998 - Vf. 32-I-98-, SächsVBl. 1998, 216 [217]).
- VerfGH Sachsen, 22.10.1998 - 49-VIII-98 Ein Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Anordnung kann vor dem Hauptsacheantrag, gestellt werden, wenn - wie hier - mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist, daß das Hauptsacheverfahren alsbald eingeleitet wird (vgl. SächsVerfGH, Beschluß vom 17. Juli 1998 - Vf. 32-I-98, SächsVBl. 1998, 216 [217]).
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