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Rechtsprechung
   ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,38876
ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24 (https://dejure.org/2024,38876)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24 (https://dejure.org/2024,38876)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 05. Dezember 2024 - 58 Ca 4568/24 (https://dejure.org/2024,38876)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität rechtmäßig

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Schmähkritik im Gewand der Gewerkschaftsrede

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität rechtmäßig

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Nach kritischem Internet-Aufruf: FU Berlin darf ver.di-Mitglied abmahnen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe wegen Schmähkritik im Internet rechtmäßig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität rechtmäßig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Online-Veröffentlichung von Schmähkritik über den eigenen Arbeitgeber ist rechtswidrig

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßige Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 41/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24
    Die Gewerkschaft kann selbst bestimmen, wo und wie sie werben und informieren will (BAG vom 28.7.2020, NZA 2020, 1413 Rn. 20).

    Dies kann nicht generell, sondern nur durch eine Güterabwägung im Einzelfall geschehen (BAG vom 28.7.2020, NZA 2020, 1413 Rn. 22).

  • BAG, 18.10.2017 - 10 AZR 330/16

    Versetzung - unbillige Weisung - Verbindlichkeit für den Arbeitnehmer

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24
    Rn. 27 Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (BAG vom 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 83;… BAG vom 20. Januar 2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 31;… BAG vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11, NZA 2013, 91 Rn. 13).
  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24
    Rn. 49 c) Die Beklagte ist aufgrund der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers außerdem verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor einer Störung des Betriebsfriedens in Schutz zu nehmen (vgl. BAG vom 16.05.2007 - 8 AZR 709/06, NZA 2007, 1154).
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24
    Rn. 27 Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (…BAG vom 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 83;… BAG vom 20. Januar 2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 31; BAG vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11, NZA 2013, 91 Rn. 13).
  • BAG, 05.12.2019 - 2 AZR 240/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Meinungsfreiheit - Schmähkritik

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24
    Eine Schmähung ist eine Äußerung dann, wenn unter Berücksichtigung von Anlass und Kontext jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern allein die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BAG vom 05.12.2019 - 2 AZR 240/19, NZA 2020, 646 Rn. 87).
  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 860/13

    Anspruch auf Abschluss eines Teilzeitarbeitsvertrags - Anspruch auf Entfernung …

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24
    Rn. 27 Der Anspruch besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt, und auch dann, wenn selbst bei einer zu Recht erteilten Abmahnung kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers mehr an deren Verbleib in der Personalakte besteht (…BAG vom 18. Oktober 2017 - 10 AZR 330/16 - Rn. 83; BAG vom 20. Januar 2015 - 9 AZR 860/13 - Rn. 31;… BAG vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 782/11, NZA 2013, 91 Rn. 13).
  • BAG, 13.09.1977 - 1 ABR 67/75

    Parteipolitischer Betätigung in Betriebsversammlung -; Referat zu …

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24
    ( MHdB ArbR/Reichold, 6. Aufl. 2024, § 55 Rn. 19 mit Verweis auf BAG vom 13.09.1977 - 1 ABR 67/75, AP BetrVG 1972 § 42 Nr. 1).
  • LAG Brandenburg, 26.06.1997 - 3 Sa 71/97

    Kündigung: außerordentliche Kündigung des Pressesprechers einer Stadt - …

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24
    Genauso verhält es sich mit rufschädigenden Mitteilungen über den Arbeitgeber an Dritte (LAG Brandenburg vom 26.06.1997 - 3 Sa 71/97, LAGE BGB § 626 Nr. 117, MHdB ArbR/Reichold, 6. Auflage 2024, § 54 Rn. 40).
  • LAG Schleswig-Holstein, 16.07.2002 - 2 Sa 175/02

    Abmahnung, Verhältnismäßigkeit, Entfernung aus der Personalakte, Kassiererin, …

    Auszug aus ArbG Berlin, 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24
    Sie beschränkt sich darauf, das beanstandete Fehlverhalten darzustellen, nimmt eine Bewertung durch die Beklagte vor, macht deutlich, dass das Verhalten nicht geduldet wird und enthält eine Androhung weiterer arbeitsrechtlicher Schritte bis hin zur Kündigung für den Wiederholungsfall (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Juli 2002 - 2 Sa 175/02 -, Rn. 14 - 15, juris).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.07.2025 - 23 SLa 94/25

    FU Berlin muss Abmahnung wegen polemischer Kritik zurücknehmen

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Dezember 2024 - 58 Ca 4568/24 - abgeändert:.

    Rn. 21 das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 5. Dezember 2024 - 58 Ca 4568/24 - abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, die Abmahnung vom 4. März 2024 aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.

  • ArbG Berlin, 06.05.2025 - 22 Ca 11081/24

    Abmahnung eines Mitglieds der ver.di-Betriebsgruppe der Freien Universität …

    In dieser kritischen Bewertung liegt keine unzulässige Schmähkritik (andere Ansicht Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.12.2024 - 58 Ca 4568/24 -, juris, Rn. 35 ff.).
  • ArbG Berlin, 10.07.2025 - 59 Ca 10500/24

    Abmahnungen von Mitgliedern der ver.di-Betriebsgruppe der Freien &hellip

    Diese Inhalte sind bei der gebotenen Interessenabwägung noch von der Meinungsfreiheit gedeckt, insbesondere nicht als Schmähkritik zu qualifizieren (so auch ArbG Berlin, Urteil vom 6. Mai 2025 - 22 Ca 11081/24 - a.A. ArbG Berlin, Urteil vom 5. Dezember 2024 - 58 Ca 4568/24 -)..
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