Rechtsprechung
BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an das Vorliegen eines genügend entschuldigten Ausbleibens des Angeklagten von der Hauptverhandlung; Begriff der genügenden Entschuldigung; Vorlage eines ärztlichen Attestes als schlüssige Entbindung eines Arztes von der beruflichen Schweigepflicht; Prüfung ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 329 Abs. 1
Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung bei Ausbleiben des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 338
Wird zitiert von ... (19) Neu Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 20.10.1997 - 3St RR 54/97
Aufklärungspflicht und Erklärungslast bei Ausbleiben des Angeklagten in der …
Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (BayObLGSt 1988, 193; 1997, 145; ebenso zuletzt Senatsbeschluß vom 3.7.2000 5St RR 188/00 m. w. N.) ist davon auszugehen, dass § 329 Abs. 1 StPO eine eng auszulegende Ausnahmebestimmung ist und dass daher bei der Frage, ob ein Ausbleiben unentschuldigt ist, eine weite Auslegung zugunsten des Angeklagten geboten ist.Deshalb ist das Berufungsgericht gehalten, bei Anhaltspunkten für ein berechtigtes Fernbleiben im Wege des Freibeweises zu klären, ob das Fernbleiben genügend entschuldigt ist (BayObLGSt 1997, 145 ; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141 je m. w. N.).
- OLG Karlsruhe, 28.10.1993 - 3 Ws 154/93
Schweigepflicht; Attest; Arzt; Verhandlung; Angeklagter
Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00
Deshalb ist das Berufungsgericht gehalten, bei Anhaltspunkten für ein berechtigtes Fernbleiben im Wege des Freibeweises zu klären, ob das Fernbleiben genügend entschuldigt ist (BayObLGSt 1997, 145 ; OLG Karlsruhe NStZ 1994, 141 je m. w. N.). - BGH, 11.04.1979 - 2 StR 306/78
Entscheidung durch BGH bei Abweichung von obergerichtlicher Rechtsprechung - …
Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00
Das Revisionsgericht ist an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsurteils gebunden, es kann sie nicht im Wege des Freibeweises nachprüfen oder ergänzen (BGHSt 28, 384 ).
- OLG Düsseldorf, 01.06.1994 - 5 Ss 204/94
Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00
Hält das Berufungsgericht - wie hier - das ihm vorgelegte Attest für nicht ausreichend aussagekräftig, hätte es noch am Tag der Berufungsverhandlung von der Möglichkeit Gebrauch machen können und müssen, nähere Angaben von dem behandelnden Arzt telefonisch zu erfragen (ständige Rechtsprechung vgl. OLG Köln NJW 1982, 2617; OLG Düsseldorf VRS 87, 439/440). - OLG Köln, 20.04.1982 - 1 Ss 987/81
Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00
Hält das Berufungsgericht - wie hier - das ihm vorgelegte Attest für nicht ausreichend aussagekräftig, hätte es noch am Tag der Berufungsverhandlung von der Möglichkeit Gebrauch machen können und müssen, nähere Angaben von dem behandelnden Arzt telefonisch zu erfragen (ständige Rechtsprechung vgl. OLG Köln NJW 1982, 2617; OLG Düsseldorf VRS 87, 439/440). - BayObLG, 03.07.2000 - 5St RR 188/00
Auszug aus BayObLG, 12.09.2000 - 5St RR 259/00
Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung (BayObLGSt 1988, 193; 1997, 145; ebenso zuletzt Senatsbeschluß vom 3.7.2000 5St RR 188/00 m. w. N.) ist davon auszugehen, dass § 329 Abs. 1 StPO eine eng auszulegende Ausnahmebestimmung ist und dass daher bei der Frage, ob ein Ausbleiben unentschuldigt ist, eine weite Auslegung zugunsten des Angeklagten geboten ist.
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 2366/06
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Erschöpfung des Rechtswegs gegen ein …
Es darf sie weder prüfen noch ergänzen (…vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 -, NJW 1979, S. 2319 ; Beschluss des Bayerischen Obersten Landgerichts vom 12. September 2000 - 5St RR 259/00 -, juris;… Beschluss des Kammergerichts vom 19. Dezember 2001 - (3) 1 Ss 149/01 (92/01) -, NStZ-RR 2002, S. 218;… Beschluss des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 29. September 1981 - 2 Ss 108/81 -, NStZ 1982, S. 433;… Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Juni 1999 - Ss 217/99 B -, NStZ-RR 1999, S. 337 ) und im Wege des Freibeweises nur dann korrigieren, wenn - was hier nicht der Fall war - mit der Rüge schlüssig vorgetragen ist, dass das Berufungsgericht seine Ermittlungspflicht verletzt habe (…vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11. April 1979 - 2 StR 306/78 -, NJW 1979, S. 2319 ;… Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 4. Juni 1999 - Ss 217/99 B -, NStZ-RR 1999, S. 337 ).§ 329 Abs. 1 Satz 1 StPO, der das Nichterscheinen des Angeklagten mit dem Verlust des Rechtsmittels sanktioniert, ist allerdings nur vor dem Hintergrund der Rechtsvermutung zu rechtfertigen, dass der Angeklagte durch sein Ausbleiben zeige, dass er das Rechtsmittel nicht mehr weiterverfolgen wolle und damit auf rechtliches Gehör und eine sachliche Nachprüfung des gegen ihn ergangenen Urteils verzichte (…vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. August 1962 - 4 StR 122/62 -, NJW 1962, S. 2020 ; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. September 2000 - 5St RR 259/00 -, juris; vgl. auch BVerfGE 41, 246 ; 89, 120 ).
b) Aus dieser von Verfassungs wegen gebotenen engen Auslegung von § 329 Abs. 1 Satz 1 StPO folgt eine Pflicht des Gerichts, Anhaltspunkten für ein entschuldigtes Ausbleiben des Angeklagten durch Ermittlungen im Freibeweis nachzugehen (…vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Oktober 1997 - 3 St RR 54/97 -, NJW 1998, S. 172;… Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Oktober 1998 - 3 St RR 114/98 -, NStZ-RR 1999, S. 143; Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. September 2000 - 5St RR 259/00 -, juris;… Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965), das Verbot, die Berufung bei bloßen Zweifeln an der Richtigkeit des tatsächlichen Vorbringens des Angeklagten und an der Beweiskraft der vorgelegten Urkunden zu verwerfen (…vgl. Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 20. Oktober 1997 - 3 St RR 54/97 -, NJW 1998, S. 172;… Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 30. Oktober 1998 - 3 St RR 114/98 -, NStZ-RR 1999, S. 143;… Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965), und das generelle Gebot, bei der Verschuldensfrage eine weite Auslegung zu Gunsten des Angeklagten vorzunehmen (…vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 1. August 1962 - 4 StR 122/62 -, NJW 1962, S. 2020 ;… Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 12. Februar 2001 - 2 St RR 17/2001 -, NJW 2001, S. 1438 m.w.N.;… Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 20. Februar 1987 - 1 Ss 468/86 -, NJW 1988, S. 2965).
- OLG Stuttgart, 19.04.2006 - 1 Ss 137/06
Nichterscheinen in der Berufungshauptverhandlung: Anforderungen an das Vorliegen …
Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung ist § 329 Abs. 1 S. 1 StPO eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die sich bei der Frage der genügenden Entschuldigung in Zweifelsfällen zu Gunsten des Angeklagten auswirkt (OLG Stuttgart Justiz 2004, 126 m. zahlr. N.; BayObLG StV 2001, 338). - OLG Brandenburg, 15.03.2023 - 1 ORs 5/23
Glaubhaftmachung des Entschuldigungsgrundes wegen Nichtteilnahme an …
Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung ist § 329 Abs. 1 StGB eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die sich bei der Frage der genügenden Entschuldigung in Zweifelsfällen zu Gunsten des Angeklagten auswirkt (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2004, 126 m. zahlr. N.; BayObLG StV 2001, 338).
- OLG Koblenz, 15.07.2005 - 1 Ss 213/05 Da es sich um eine Ausnahmebestimmung handelt, ist zugunsten des Angeklagten eine weite Auslegung geboten (BGHSt 17, 391; OLG Düsseldorf StV 1987, 9; BayObLG StV 2001, 338; OLG Stuttgart VRS 106, 209 ;… Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 22 m.w.N.).
Das Attest musste für die Strafkammer Anlass sein, von Amts wegen durch Rückfrage beim ausstellenden Arzt die Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten zu prüfen (BayObLG StV 2001, 338;… OLG Düsseldorf a.a.O; Köln NJW 1982, 2617;… Meyer-Goßner a.a.O. Rdn. 19 m.w.N.).
- OLG Brandenburg, 10.01.2022 - 1 OLG 53 Ss OWi 586/21
Verwerfung des Einspruchs gegen Bußgeldbescheid wegen unentschuldigten Fehlens; …
In der Vorlage des ärztlichen Attestes oder der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung liegt nach allgemeiner Ansicht zugleich eine Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (vgl. OLG Hamm StraFo 2008, 386; OLG Bremen NZV 2002; BayObLG StV 2001, 338 jweils m.w.N.). - KG, 23.06.2008 - 1 Ss 213/04
Überlange Verfahrensdauer: Teileinstellung wegen rechtsstaatswidriger …
Zum anderen beruft sich die Generalstaatsanwaltschaft Berlin zu Unrecht auf die Entscheidung des BayObLG (StV 2001, 338, 339) zum Beleg ihrer Auffassung, aus dem hier (zum zweiten Mal) geschehenen Verteidigerwechsel Folge nicht unzweifelhaft und eindeutig die Vermutung, der Angeklagte wolle sein Rechtsmittel keinesfalls (siehe dazu die vorstehenden Ausführungen) mehr weiter verfolgen. - OLG München, 10.10.2006 - 4St RR 193/06
Verwerfung der Berufung bei Ausbleiben des Angeklagten - Aufklärung der …
Das Revisionsgericht ist an die insoweit festgestellten Tatsachen gebunden und kann sie nicht ergänzen oder gar im Wege des Freibeweises korrigieren (BayObLGSt 1996, 90/93; BayObLG StV 2001, 338; BGHSt 28, 384). - OLG Nürnberg, 20.10.2009 - 1 St OLG Ss 160/09
Strafverfahren: Ersatzzustellung an den Leiter einer Gemeinschaftsreinrichtung; …
Dabei darf sich das Gericht auf die Erhebung der Beweise beschränken, die sofort zur Verfügung stehen (BayObLG StV 2001, 338; OLG Köln StV 1989, 53, 54;… Meyer-Goßner, StPO 52. Aufl. § 329 Rn. 19 f. mwN.). - BayObLG, 05.04.2023 - 203 StRR 95/23
Nachweis der Verhandlungsunfähigkeit
Liegen in der Berufungshauptverhandlung Anhaltspunkte für einen Entschuldigungsgrund vor, hat das Gericht im Freibeweis zu prüfen, ob er zutrifft (BGHSt 17, 391; BayObLG…, Beschluss vom 31. März 2020 - 202 StRR 29/20 -, juris Rn. 9; BayObLG, Beschluss vom 12. September 2000 - 5 StRR 259/00 -, juris Rn. 9) und das Ergebnis der Abklärung im Urteil darzulegen. - OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 53 Ss OWi 173/19
Verwerfung des Einspruchs wegen fehlender Entschuldigung des Betroffenen durch …
Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung ist § 74 Abs. 2 OWiG eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift, die sich bei der Frage der genügenden Entschuldigung in Zweifelsfällen zu Gunsten des Betroffenen auswirkt (vgl. OLG Stuttgart Justiz 2004, 126 m. zahlr. N.; BayObLG StV 2001, 338). - KG, 02.12.2021 - 3 Ws (B) 323/21
Genügende Entschuldigung bei Gastroenteritis
- BayObLG, 06.11.2002 - 5St RR 279/02
Prüfung der "genügenden Entschuldigung" vor Verwerfung der Berufung nach § 329 …
- KG, 28.08.2014 - 3 Ws (B) 460/14
Einspruchsverwerfung wegen Nichterscheinens des Betroffenen zur …
- BayObLG, 28.06.2023 - 206 StRR 174/23
Berufungsverwerfung wegen Ausbleibens dea Angeklagten - Keine genügende …
- OLG München, 08.05.2006 - 4St RR 66/06
Teilnahme an Hauptverhandlung bei anderweitiger beruflicher Verpflichtung
- OLG Bremen, 19.09.2001 - Ss (B) 19/01
Anforderungen an die Entschuldigung wegen Ausbleibens in der Hauptverhandlung
- OLG Hamm, 06.03.2012 - 2 RVs 16/12
Begriff der "genügenden Entschuldigung" bei Ausbleiben eines Angeklagten in der …
- OLG Brandenburg, 26.08.2019 - 1 Ss OWi 263/19
- VerfGH Sachsen, 30.11.2017 - 146-IV-17