Rechtsprechung
| OLG München, 02.08.2007 - 5St RR 113/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kriterien einer Schadenswiedergutmachung im Sinne des § 46a Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) vor dem Hintergrund der Übernahme von Verantwortung gegenüber dem Opfer; Voraussetzungen für eine erhebliche persönliche Leistung im Sinne des § 46a Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) unter ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.05.2001 - 2 StR 78/01
Zusammentreffen von Täter-Opfer-Ausgleich und Schadenswiedergutmachung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.10.1999 - 1 StR 515/99
Strafrahmenverschiebung nach § 46a StGB; Unterlassene Erörterung; Erhebliche …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 19.12.2002 - 1 StR 405/02
Täter-Opfer-Ausgleich (sexuelle Selbstbestimmung; Gewaltdelikte; Strafmilderung; …
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- BGH, 18.11.1999 - 4 StR 435/99
Untreue; Strafzumessung; Täter-Opfer-Ausgleich; Wiedergutmachung; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.08.2004 - 5 StR 591/03
Annahme verminderter Schuldfähigkeit und Strafzumessung bei Verdeckungsmord …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 13.04.1999 - 1 StR 77/99
Bande; Exzeß eines Mittäters; Schwerer Raub
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- OLG Hamm, 22.09.2020 - 5 RVs 63/20
Diebstahl von Ausweispapieren, Urkundenunterdrückung
Die Erfüllung von Schadensersatzansprüchen allein genügt nicht (BGH, Beschluss vom 25. Juli 1995 - 1 StR 205/95 = NStZ 1995, 492, beck-online; OLG München, Urteil vom 02. August 2007 - 5 St RR 113/07 = BeckRS 2007, 12872;… Maier in: MüKoStGB, 3. Aufl. 2016 Rn. 41, StGB § 46a Rn. 41 m.w.N.) Zudem ist grundsätzlich auch für die Annahme einer Entschädigung des Opfers nach § 46a Nr. 2 StGB die Mitwirkung des Opfers notwendig, denn die Schadenswiedergutmachung muss eine friedensstiftende Wirkung entfalten können (…Maier in: MüKoStGB, 3. Aufl. 2016, StGB § 46a Rn. 42 m.w.N.). - OLG Bamberg, 04.12.2012 - 2 Ss 101/12
Voraussetzungen für das Absehen auf Strafe
Insoweit genügt nach allgemeiner Auffassung die reine Schadenswiedergutmachung im Sinne einer rein rechnerischen Kompensation nicht, da die Vorschrift des § 46 a Nr. 2 StGB nicht als Instrument zur einseitigen Privilegierung reuiger Täter ('Freikauf') missverstanden werden darf (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 147 = wistra 2010, 152 f.; OLG Hamm NStZ-RR 2008, 71; OLG München, Urteil vom 02.08.2007 - 5St RR 113/07 = wistra 2007, 437 f. = StRR 2008, 33 f.;… OLG Bamberg a.a.O.).
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