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Rechtsprechung
   VG Gelsenkirchen, 06.03.2012 - 5a L 223/12.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,7187
VG Gelsenkirchen, 06.03.2012 - 5a L 223/12.A (https://dejure.org/2012,7187)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 06.03.2012 - 5a L 223/12.A (https://dejure.org/2012,7187)
VG Gelsenkirchen, Entscheidung vom 06. März 2012 - 5a L 223/12.A (https://dejure.org/2012,7187)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abschiebung, Zurückschiebung, Italien

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 34 a AsylVfG
    Abschiebung, Zurückschiebung, Italien

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der flüchtlingsrechtlichen Gewährleistungen und der Verfahrenspraxis in Italien bei der Prüfung von Asylbegehren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (25)

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 06.03.2012 - 5a L 223/12
    Rn. 12 vgl. Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938, 2315/93 -, BVerfGE 94, 49, 84 ff.,.
  • BVerfG, 22.12.2009 - 2 BvR 2879/09

    Abwägung i.R.e. Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz zur Untersagung der …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 06.03.2012 - 5a L 223/12
    Die - unbestrittene - Tatsache, dass es anders als bei Griechenland im Falle von Italien keine Empfehlung des UNHCR dahingehend gibt, Asylsuchende nicht an diesen Staat zu überstellen, genügt nach Auffassung der Kammer nicht; auch das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinen die Lage in Griechenland betreffenden Entscheidungen nicht isoliert auf eine entsprechende Stellungnahme des UNHCR, sondern auf die "umfangreichen Stellungnahmen verschiedener Organisationen zur Situation von Asylantragstellern in Griechenland" berufen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22.12.2009 - 2 BvR 2879/09 -, juris; Beschluss vom 13.11.2009 - 2 BvR 2603/09 -, juris).
  • BVerfG, 13.11.2009 - 2 BvR 2603/09

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Überstellung eines afghanischen …

    Auszug aus VG Gelsenkirchen, 06.03.2012 - 5a L 223/12
    Die - unbestrittene - Tatsache, dass es anders als bei Griechenland im Falle von Italien keine Empfehlung des UNHCR dahingehend gibt, Asylsuchende nicht an diesen Staat zu überstellen, genügt nach Auffassung der Kammer nicht; auch das Bundesverfassungsgericht hat sich in seinen die Lage in Griechenland betreffenden Entscheidungen nicht isoliert auf eine entsprechende Stellungnahme des UNHCR, sondern auf die "umfangreichen Stellungnahmen verschiedener Organisationen zur Situation von Asylantragstellern in Griechenland" berufen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 22.12.2009 - 2 BvR 2879/09 -, juris; Beschluss vom 13.11.2009 - 2 BvR 2603/09 -, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 17.05.2013 - 5a L 566/13

    Abschiebung; Italien

    Rn. 19 In Bezug auf Abschiebungen nach Italien hat die Kammer bereits durch Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 5a L 576/11.A -, 6. März 2012 - 5a L 223/12.A -, vom 11. April 2013 - 5a L 258/13.A - und vom 16. Mai 2013 - 5a L 547/13.A - unter Bezugnahme auf andere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und unter Berücksichtigung der bis dato veröffentlichten Erkenntnisquellen ausgeführt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Italien aufgrund der dort vorherrschenden Verhältnisse aktuell nicht in der Lage sei, seinen europa- und menschenrechtlichen Schutzverpflichtungen gegenüber Asylbewerbern nachzukommen.
  • VG Gelsenkirchen, 16.05.2013 - 5a L 547/13

    Asylbewerber; Abschiebung; Italien; Dublin-Verfahren

    Rn. 18 In Bezug auf Abschiebungen nach Italien hat die Kammer bereits durch Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 5a L 576/11.A -, 6. März 2012 - 5a L 223/12.A - und 11. April 2013 - 5a L 258/13.A - unter Bezugnahme auf andere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und unter Berücksichtigung der bis dato veröffentlichten Erkenntnisquellen ausgeführt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Italien aufgrund der dort vorherrschenden Verhältnisse aktuell nicht in der Lage sei, seinen europa- und menschenrechtlichen Schutzverpflichtungen gegenüber Asylbewerbern nachzukommen.
  • VG Aachen, 14.03.2013 - 9 L 53/13

    Sicherstellung des europarechtlich zu gewährleistenden Schutzes im italienischen …

    Rn. 12 vgl. VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 19. Februar 2013 - 15a L 12/13.A - VG Meiningen, Beschluss vom 29. Januar 2013 - 5 E 20010/13 Me - VG Stuttgart, Beschluss vom 8. Januar 2013 - A 7 K 3929/12 - VG Regensburg, Urteil vom 27. März 2012 - RN 9 K 11.30441 - VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 6. März 2012 - 5a L 223/12.A - VG Karlsruhe, Urteil vom 6. März 2012 - A 3 K 3069/11 - VG Augsburg, Beschluss vom 16. Februar 2012 - Au 3 E 12.30059 - jeweils mit zahlreichen Nachweisen,.
  • VG Gelsenkirchen, 11.04.2013 - 5a L 258/13

    Asyl; Flüchtling; Abschiebung; Italien; Dublin-Verfahren

    Rn. 22 In Bezug auf Abschiebungen nach Italien hat die Kammer bereits durch Beschlüsse vom 1. Juni 2011 - 5a L 576/11.A - und 6. März 2012 - 5a L 223/12.A - unter Bezugnahme auf andere verwaltungsgerichtliche Entscheidungen und unter Berücksichtigung der bis dato veröffentlichten Erkenntnisquellen ausgeführt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass Italien aufgrund der dort vorherrschenden Verhältnisse nicht in der Lage sei, seinen europa- und menschenrechtlichen Schutzverpflichtungen gegenüber Asylbewerbern nachzukommen.
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