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| BSG, 24.06.1987 - 5a RKn 2/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unterhaltspflicht - Unterhaltsverfahren - Tod des Versicherten - Hinterbliebenenrente
Verfahrensgang
- SG Gießen, 12.02.1985 - S 6 Kn 108/82
- BSG, 24.06.1987 - 5a RKn 2/86
Papierfundstellen
- BSGE 62, 50
- MDR 1988, 82
- FamRZ 1988, 1161 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BSG, 12.05.1982 - 5b/5 RJ 30/80
Regelsatz der Sozialhilfe; Unterhalt; Prozentualer Anteil
Auszug aus BSG, 24.06.1987 - 5a RKn 2/86
Zutreffend ist das LSG davon ausgegangen, daß es sich bei den im maßgebenden Zeitraum der Klägerin monatlich zustehenden 100"-- DM um einen wesentlichen Unterhaltsbeitrag handelt, weil der Betrag 25 vH des im Todesjahr des Versicherten geltenden Regelsatz der Sozialhilfe überstiegen hat (vgl BSGE 53, 256). - BSG, 27.06.1963 - GS 5/61
Hinterbliebenenrente - Unterhaltsleistungspflicht des Vestorbenen im Zeitpunkt …
Auszug aus BSG, 24.06.1987 - 5a RKn 2/86
Ein solcher vollstreckbarer Unterhaltstitel kann, wie der Große Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 27. Juni 1963 (BSGE 20, 1, 3) entschieden hat, ein "sonstiger Grund" 13 des 5 1265 der Reichsversicherungsordnung (RVG) sein, dem 5 65 RKG im Recht der knappschaftlichen Rentenversicherung entspricht. - BSG, 14.07.1982 - 5a/5 RKn 12/80
Angemessener Unterhalt; Geschiedene Ehefrau; Notwendiger Lebensunterhalt
Auszug aus BSG, 24.06.1987 - 5a RKn 2/86
Welche rechtlichen Folgerungen sich aus einer derartigen Fallgestaltung ergeben, hatte das BSG bislang noch nicht zu entscheiden, auch nicht in den Urteilen vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 34/77 - und vom 14. JUli 1982 (BSGE 54, 34, 35). - BSG, 20.06.1979 - 5 RKn 34/77
Auszug aus BSG, 24.06.1987 - 5a RKn 2/86
Welche rechtlichen Folgerungen sich aus einer derartigen Fallgestaltung ergeben, hatte das BSG bislang noch nicht zu entscheiden, auch nicht in den Urteilen vom 20. Juni 1979 - 5 RKn 34/77 - und vom 14. JUli 1982 (BSGE 54, 34, 35).
- SG Duisburg, 29.05.2020 - S 49 AS 3304/16 Denn auch wenn für das Sozialgericht keine unmittelbare Bindungswirkung in Bezug auf die Feststellungen des Strafurteils besteht und das Sozialgericht insofern inhaltlich auch gegenteilig entscheiden darf, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass sich das Sozialgericht jedenfalls mit den darin getroffenen Feststellungen des Strafurteils auseinandersetzen und sie würdigen muss (…vgl. zum Ganzen: Schleswig-Holsteinisches LSG, Urt. v. 14.07.2017 L 3 AL 22/14, juris, Rn. 40;… LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 19.10.2011 - L 11 KA 30/09, juris, Rn. 35;… Roos, in: von Wulffen/Schütze SGB X, 8. Aufl. 2014, vor § 39 SGB X, Rn. 4f;… in diesem Sinne auch: BSG, Urt. v. 30.07.1981 -10/8b RAr 4/80, juris, Rn. 16 f. [zu einem vorausgehenden arbeitsgerichtlichen Urteil]; BSG, Urt. v. 26.06.1987 - 5a RKn 2/86, juris, Rn. 18 [zu einem vorausgehenden unterhaltsrechtlichen Urteil];… vgl. allgemein auch: OLG Koblenz, Urt. v. 07.04.1994 5 U 89/91, juris, Rn. 27 m.w.N.;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 59. Aufl. § 14 EGZPO, Rn. 1).
- LSG Schleswig-Holstein, 14.07.2017 - L 3 AL 22/14
Voraussetzungen der Bewilligung eines Gründungszuschusses
In der Rechtsprechung ist allerdings anerkannt, dass jedenfalls dann, wenn eine weitgehende Identität des den Gegenstand des zu entscheidenden (hier sozialgerichtlichen) Rechtsstreits und des Strafverfahrens bildenden Sachverhalts vorliegt, das rechtskräftige Strafurteil nicht unberücksichtigt bleiben darf (vgl. BSG, Urteile vom 30. Juli 1981 -10/8b RAr 4/80 - 26. Juni 1987 - 5a RKn 2/86; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 19. Oktober 2011 - L 11 KA 30/09; OLG Koblenz, Urteil vom 7. April 1944 - 5 U 89/91 - m.w.N.;… Roos in von Wulffen/Schütze SGB X, 8. Aufl. 2014 vor § 39 Rn. 4f). - LSG Hessen, 12.09.1989 - L 2 J 315/88 Im übrigen sei auch das Bundessozialgericht zur Erkenntnis gelangt (BSGE 62, 50 ff.), daß ein rechtskräftiges Urteil Tatbestandswirkung gegenüber den Trägern der Rentenversicherung entfalte.
An dieses rechtskräftige Urteil ist auch die Beklagte zumindest im Sinne einer Tatbestandswirkung gebunden (vgl. dazu BSG Urteile vom 24. Juni 1987, Az.: 5 a RKn 2/86 und vom 23. November 1988, Az.: 5/4 a RJ 37/87), wenn man mit der Beklagten die von Seiten der Klägerin im Unterhaltsprozeß gemäß § 72 ZPO erfolgte Streitverkündung vor dem Familiengericht für unzulässig und daher folgenlos hält.
- BSG, 23.11.1988 - 4a RJ 37/87
Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente - Tatbestandswirkung eines zivilrechtlichen …
Eine Bindung der Beklagten an das rechtskräftige Urteil des Amtsgerichts ergibt sich aber - wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat - unter dem Gesichtspunkt der Respektierung von Hoheitsakten anderer Staatsorgane durch die Verwaltung (vgl SozR 1500 § 141 Nr. 9 sowie die Urteile des erkennenden Senats vom 19. Dezember 1968 und 24. Juni 1987 in SozR Nr. 25 zu § 1291 RVO und SozR 2200 § 1265 Nr. 84). - BSG, 23.02.1994 - 8 RKn 8/93
Anspruch auf Geschiedenen-Witwenrente - Vorliegen einer Pflicht des Versicherten …
Diese Urteile sind aufgrund ihrer Tatbestandswirkung auch in diesem Rechtsstreit zu beachten (BSG SozR 2200 § 1265 Nr. 84).
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