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| BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 6/87 |
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Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 12.03.1975 - 1 BvL 15/71
Hinterbliebenenrente
Auszug aus BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 6/87
folgen, wonach Art. 2 8 18 Abs. 2 ArVNG, soweit er die Anwendung des % 126u Abs. 2 RVG nF auf im Jahre 1984 eingetretnene Versicherungsfälle ausschließt, im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 12. März 1975 (BVerfGE 39, 169 : SozR 2200 S 1266 Nr. 2) gegen Art. 3 Abs. 2 und 3 des Grundgesetzes (GG) verstoße.Danach enthält das Urteil des BVerfG vom 12. März 1975 (aaO) keine Befristung und es ist auch nicht ersichtlich, daß der Gesetzgeber bei der Bestimmung des zeitlichen Geltungsbereichs seiner Neurregelung der Witwerrente verfassungswidrig gehandelt hat.
- BVerfG, 27.03.1987 - 1 BvR 1284/86
Auszug aus BSG, 17.11.1987 - 5b RJ 6/87
In diesem Sinne hat bereits die 2. Kammer des Ersten Senats beim BVerfG im Beschluß vom 27. März 1987 - 1 BvR 1284/86 - entschieden.
- BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 53/87
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der vor dem 1.1.1921 geborenen Mütter von …
Der Senat hält damit im Ergebnis an seiner Rechtsprechung fest, wonach Versicherungsfälle von einer Neuregelung ausgenommen werden können, wenn sie vor Inkrafttreten dieser Neuregelung eingetreten sind (…Urteil vom 29. September 1987 - BSGE 62, 163, 166 [BSG 29.09.1987 - 5b RJ 8/87] = SozR 5750 Art. 2 § 18 Nr. 3 und Urteil vom 17. November 1987 - 5b RJ 6/87, beide unter Hinweis auf den Beschluß der 2. Kammer des 1. Senats des Bundesverfassungsgericht (BVerfG) vom 27. März 1987 - 1 BvR 1284/86). - BSG, 29.11.1990 - 4a RJ 41/87
Anspruch auf Erhöhung der Erwerbsunfähigkeitsrente - Anerkennung von "Zeiten der …
In der Rentenversicherung ist in der Regel für die Anwendung neuen Rechts der Tatbestand des Eintritts des Versicherungsfalles maßgebend (…vgl BSG SozR 2200 § 1247 Nr. 16;… erkennender Senat SozR 5750 Art. 2 § 18 Nr. 3 und Urteil vom 17. November 1987 - 5b RJ 6/87 - vgl BVerfG SozR 2200 § 1264 Nr. 8). - LSG Bayern, 28.03.2007 - L 16 R 595/05
Anspruch auf Gewährung von Witwerrente; Anspruchsvoraussetzungen für eine …
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen eine Erweiterung der Voraussetzungen des § 46 SGB VI auf das Erfordernis der überwiegenden Unterhaltsleistung durch die Versicherte nach § 303 SGB VI. Denn das BVerfG hat in seinem Urteil vom 03.12.1975 (…SozR 2200 § 1266 Nr. 2) eindeutig die Verfassungsmäßigkeit dieser Regelung für die Vergangenheit, d.h. für Versicherungsfälle bis 31.12.1985, und im Hinblick auf die gewandelte Auffassung über die Rollenverteilung von Mann und Frau eine Reformaufgabe des Gesetzgebers für die Zukunft festgestellt (vgl. auch BSG, Urteile vom 29.09.1987, Az. 5 b RJ 8/87 und vom 17.11.1987, Az. 5 b RJ 6/87).
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