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| BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 68/85 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Frühere Ehefrau - Hinterbliebenenrente - Erste Ehe
Verfahrensgang
- SG Berlin, 22.11.1984 - S 26 J 1247/84
- LSG Berlin, 08.05.1985 - L 6 J 19/85
- BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 68/85
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 13.05.1986 - 1 BvL 55/83
Verfassungsmäßigkeit des Fortfalls der Geschiedenen-Witwenrente für nach dem 30. …
Auszug aus BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 68/85
Der Fortfall der Geschiedenenwitwenrente für Frauen, die nach dem 30. Juni 1977 geschieden worden sind, ist indes - wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluß vom 13. Mai 1986 (1 BvL 55/83) entschieden hat - auch in solchen Fällen mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar, in denen kein Versorgungsausgleich stattgefunden hat. - BSG, 23.03.1977 - 4 RJ 89/76
Auszug aus BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 68/85
Das BSG hat in diesem Zusammenhang im Urteil vom 3. Dezember 1980 (…SozR 2200 § 1291 Nr. 22) betont, daß bei einer anschließenden Wiederheirat derselben geschiedenen Eheleute es sich um eine neue, also nicht um die Fortsetzung der alten Ehe handelt, und zwar unabhängig davon, in welchem zeitlichem Abstand die erneute Eheschließung erfolgt und welche Gründe für die vorangegangene Scheidung maßgebend gewesen waren (…damit im Ergebnis übereinstimmend bereits die Urteile des BSG vom 5. März 1965 - SozR Nr. 30 zu § 1265 RVO - und vom 23. März 1977 - 4 RJ 89/76 -).
- BSG, 20.10.2004 - B 5 RJ 39/03 R
Geschiedenenwitwenrente - frühere Ehefrau - geschiedener Ehegatte - Wiederheirat …
Ihre Versorgung wird mit der zweiten Eheschließung allein auf die zweite Ehe gestellt (vgl BSG Urteil vom 9. September 1986 - 5b RJ 68/85 - SozR 2200 § 1265 Nr. 81). - LSG Baden-Württemberg, 18.12.2006 - L 5 R 4405/06 Haben wie hier dieselben Ehegatten wieder geheiratet und ist diese Ehe nach dem Stichtag geschieden worden, richten sich die unterhaltsrechtlichen Folgen nur nach der weiteren, also der zweiten Ehe (BSG, Urteil vom 09.09.1986, 5b RJ 68/85) und § 243 SGB VI ist nicht mehr anwendbar (…vgl. dazu Kasseler Kommentar-Gürtner, Sozialversicherungsrecht, § 243 SGB VI, Rdnr. 5).
Wenn die Eheschließung noch zu Lebzeiten des ersten Ehegatten erfolgt, was im vorliegenden Fall unabdingbar war, weil die früheren Ehegatten wieder geheiratet haben, gehen die Rechte aus der alten Ehe verloren (BSG, Urteil vom 09.09.1986, 5b RJ 68/85; bestätigt von BSG, Urteil vom 20.10.2004, B 5 RJ 39/03 R).
- LSG Hamburg, 30.01.2008 - L 1 R 62/06
Voraussetzungen eines Anspruchs auf kleine Witwenrente und auf große Witwenrente …
Bereits unter der Geltung der §§ 1265, 1291 Reichsversicherungsordnung (RVO) sei es Rechtsprechung gewesen, dass der Anspruch einer früheren Ehefrau auf Geschiedenenwitwenrente nach dem früheren Ehemann nur dann bestehen könne, wenn sie zu Lebzeiten desselben nicht wieder geheiratet hatte (…BSG 5. März 1965 - 11 RA 12/64, SozR § 1265 RVO Nr. 30; 9. September 1986 - 5b RJ 68/85, SozR 2200 § 1265 Nr. 81;… Bundesverfassungsgericht ( BVerfG ), 8. Juli 1987 - 1 BvR 568/87, SozR 2200 § 1265 Nr. 85).
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