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Rechtsprechung
   BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 80/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,14437
BSG, 15.10.1986 - 5b RJ 80/85 (https://dejure.org/1986,14437)
BSG, Entscheidung vom 15.10.1986 - 5b RJ 80/85 (https://dejure.org/1986,14437)
BSG, Entscheidung vom 15. Oktober 1986 - 5b RJ 80/85 (https://dejure.org/1986,14437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verletzung der Sachaufklärungspflicht - Beweiserhebung - Sachaufklärungspflicht - Ärztliches Gutachten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (25)

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Hierzu hätte die Klägerin näher ausführen müssen, weshalb das LSG sich auf die von ihm erhobenen Beweise nicht hätte stützen dürfen, weil etwa die vorliegenden Gutachten grobe Mängel (vgl BSGE 1, 91) oder unlösbare Widersprüche enthalten oder von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder Anlass zu Zweifeln an der Sachkunde des Gutachters besteht (…s hierzu Kummer, aaO, RdNr 225 mwN;… Fichte, aaO, 658) oder wenn die in verschiedenen Gutachten enthaltenen sich widersprechenden Schlussfolgerungen mit entsprechenden Feststellungen einhergehen (BSG SozR 1500 § 103 Nr. 24).
  • BSG, 12.10.1993 - 13 RJ 71/92

    Berufsschutz - Behindertengerechter Arbeitsplatz

    Hierzu bestand insbesondere auch deshalb Veranlassung, weil es sich bei dem von der Arbeitsverwaltung eingeholten Gutachten nicht um ein bloßes "Privatgutachten", sondern um ein von einem Sozialleistungsträger im Rahmen seiner Aufgaben erstelltes medizinisches Sachverständigengutachten (vgl §§ 20, 21 des Zehnten Buches des Sozialgesetzbuches - Verwaltungsverfahren - ) handelte, das im sozialgerichtlichen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises (§ 118 SGG i.V.m. §§ 415 ff ZPO) verwertet werden und - mit der gebotenen Zurückhaltung - sogar Entscheidungsgrundlage sein kann (vgl BSG SozR 1500 § 103 Nr. 24;… Meyer-Ladewig, SGG, 5. Aufl 1993, § 118 RdNr 12).
  • BSG, 27.08.2018 - B 9 SB 1/18 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - Beschwerdebegründung - Darlegungsanforderungen - …

    Ist bereits Beweis durch Sachverständige erhoben worden, so ist das LSG nach § 103 SGG zu weiteren Ermittlungen in der Regel nur verpflichtet, wenn das Gutachten, das als Entscheidungsgrundlage dienen soll, bedeutsame Mängel aufweist (vgl hierzu bereits zB BSG Urteil vom 16.6.1955 - 3 RJ 118/54 - BSGE 1, 91), wenn die in verschiedenen Gutachten enthaltenen, sich widersprechenden Schlussfolgerungen auf miteinander unvereinbaren tatsächlichen Feststellungen beruhen (vgl BSG Urteil vom 15.10.1986 - 5b RJ 80/85 - SozR 1500 § 103 Nr. 24) oder begründete Zweifel an der Sachkunde der gehörten Gutachter bestehen (vgl BSG Beschluss vom 16.2.2017 - B 9 V 48/16 B - Juris RdNr 13 mwN).
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