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Rechtsprechung
   BSG, 09.09.1983 - 5b RJ 90/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,6654
BSG, 09.09.1983 - 5b RJ 90/82 (https://dejure.org/1983,6654)
BSG, Entscheidung vom 09.09.1983 - 5b RJ 90/82 (https://dejure.org/1983,6654)
BSG, Entscheidung vom 09. September 1983 - 5b RJ 90/82 (https://dejure.org/1983,6654)
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (1)

  • BSG, 10.12.1976 - GS 2/75
    Auszug aus BSG, 09.09.1983 - 5b RJ 90/82
    Auch nach Inkrafttreten des § 8 SGB 4 sind Einkünfte iS des § 1247 Abs. 2 RVO geringfügig, wenn sie ein Achtel der Beitragsbemessungsgrenze (§ 1385 Abs. 2 RVO) nicht überschreiten (Festhalten an BSG 1976-12-10 GS 2/75 = BSGE 43, 75, 85 = SozR 2200 § 1247 Nr. 14).
  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 56/95

    Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten bei Tätigkeit in einer Werkstatt für …

    Erkennbare gedankliche Grundlage seiner Entscheidungen ist also bereits seinerzeit für den Senat die Alternative gewesen, daß gemäß § 1 Abs 1 Satz 1 des Gesetzes über die Sozialversicherung Behinderter (SVBG) Pflichtversicherte - entsprechend dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Begriffs der Erwerbsunfähigkeit in § 1247 Abs 2 RVO, s Senatsurteile vom 9. September 1983 (5b RJ 90/82;… SozR 2200 § 1247 Nr 41) und vom 22. April 1992 (5 RJ 40/91;… BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 12) - nach den allgemeinen für nichtbehinderte Versicherte geltenden Maßstäben entweder erwerbsfähig oder erwerbsunfähig waren und sich dies wesentlich nach Eigenart und Umfang der Tätigkeit in der Werkstatt für Behinderte richtete.
  • BSG, 22.04.1992 - 5 RJ 40/91

    Erwerbsunfähigkeit - Behinderter in einer beschützenden Werkstatt

    Zur Bedeutung der Beschäftigung in einer Werkstatt für Behinderte für die Beurteilung der Erwerbsunfähigkeit eines Behinderten (Fortführung von BSG vom 9.9.1983 - 5b RJ 90/82 = SozR 2200 § 1247 Nr. 41;… Fortführung und teilweise Aufgabe von BSG vom 23.4.1990 5 RJ 50/88 = BSGE 66, 295 = SozR 3-2200 § 1247 Nr. 1).
  • BSG, 24.04.1996 - 5 RJ 34/95

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter bei Tätigkeit in einer Werkstatt für Behinderte

    Erkennbare gedankliche Grundlage seiner Entscheidungen ist also bereits seinerzeit für den Senat die Alternative gewesen, daß gemäß § 1 Abs 1 Satz 1 SVBG Pflichtversicherte - entsprechend dem Grundsatz der Einheitlichkeit des Begriffs der Erwerbsunfähigkeit in § 1247 Abs 2 RVO, s Senatsurteile vom 9. September 1983 (5b RJ 90/82;… SozR 2200 § 1247 Nr 41) und vom 22. April 1992 (5 RJ 40/91;… BSGE 70, 270 = SozR 3-2200 § 1247 Nr 12) - nach den allgemeinen für nichtbehinderte Versicherte geltenden Maßstäben entweder erwerbsfähig oder erwerbsunfähig waren und sich dies wesentlich nach Eigenart und Umfang der Tätigkeit in der Werkstatt für Behinderte richtete.
  • BSG, 23.04.1990 - 5 RJ 50/88

    Erwerbsunfähigkeit Behinderter, erwerbswirtschaftliche Nutzung des verbliebenen …

    Hierauf hat der erkennende Senat bereits mit Urteil vom 9. September 1983 - 5b RJ 90/82; SozR 2200 § 1247 Nr. 41 - hingewiesen.
  • BSG, 21.02.1989 - 5/5b RJ 48/87

    Versicherungsfall der Erwerbsunfähigkeit bei behinderten Versicherten

    In diesem Fall besteht Anspruch auf Zeitrente iS des § 1276 Abs. 1 S 2, Abs. 3 RVO, wenn der Versicherte gemäß § 1247 Abs. 3 S 1 Buchst a RVO vor Eintritt der Erwerbsunfähigkeit eine Versicherungszeit von 60 Kalendermonaten zurückgelegt hat (Fortführung von BSG vom 9.9.1983 - 5b RJ 90/82 = SozR 2200 § 1247 Nr. 41).
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