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   VG Hannover, 31.05.2010 - 6 A 5926/09   

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https://dejure.org/2010,27886
VG Hannover, 31.05.2010 - 6 A 5926/09 (https://dejure.org/2010,27886)
VG Hannover, Entscheidung vom 31.05.2010 - 6 A 5926/09 (https://dejure.org/2010,27886)
VG Hannover, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 6 A 5926/09 (https://dejure.org/2010,27886)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schülerbeförderung - Mindestentfernung bei mehreren Schulgebäuden

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs. 2 S. 1 NSchG; § 1629 Abs. 1 BGB
    Ablehnung der Überlassung einer Schülerjahresfahrkarte als Angelegenheit des täglichen Lebens i.R.d. Elternrechts; Ermächtigung für den Träger der Schülerbeförderung zur näheren Bestimmung der Messpunkte "Wohnung" und "Schule" in der Beförderungssatzung nach § 114 Abs. 2 ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ablehnung der Überlassung einer Schülerjahresfahrkarte als Angelegenheit des täglichen Lebens i.R.d. Elternrechts; Ermächtigung für den Träger der Schülerbeförderung zur näheren Bestimmung der Messpunkte "Wohnung" und "Schule" in der Beförderungssatzung nach § 114 Abs. 2 ...

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Hannover, 15.08.2006 - 6 B 4352/06

    Kein Anspruch einer nicht personensorgeberechtigten Person auf Aufnahme des ihr

    Auszug aus VG Hannover, 31.05.2010 - 6 A 5926/09
    Als Teil des Rechts der Personensorge bestimmt dieses Vertretungsrecht nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts (Beschluss vom 15.08.2006 - 6 B 4352/06 -, NdsVBl. 2007, 230) zugleich die Reichweite der materiellen Elternrechte im Zusammenhang mit schulischen Angelegenheiten ihrer Kinder .
  • VG Hannover, 15.02.2011 - 6 A 3553/10

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Schulträger;

    (Fortsetzung der Rechtsprechung der Kammer; vgl. Urteil vom 31.05.2010 - 6 A 5926/09 - JURIS Langtext).

    Es entspricht der Rechtsprechung der Kammer, dass ein Antrag auf Ausstellung einer Schülerjahresfahrkarte zu den Angelegenheiten des täglichen Lebens im Sinne von § 1687 Abs. 1 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zählt (Urteil der Kammer vom 31.05.2010 - 6 A 5926/09 - JURIS Langtext).

  • VG Ansbach, 27.05.2019 - AN 2 K 17.01114

    Anspruch auf Schulwegkostenfreiheit

    Jedenfalls für den Fall eines Erstattungsanspruchs sind aber auch Eltern bzw. Erziehungsberechtigte als weitere Anspruchsinhaber anerkannt (VG Hannover, U.v. 31.10.2010 - 6 A 5926/09; VG Gießen, U.v. 29.4.2015 - 7 K 2496/14; VG Ansbach, U.v. 8.10.2015 - AN 2 K 13.01829 - jeweils beck-online; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 14.3.2011 - B 3 K 10.791 und OVG des Saarlandes, B.v. 21.8.2997 - 8 Y 12/97- jeweils beck-online).
  • VG Ansbach, 08.10.2015 - AN 2 K 13.01829

    Schulweglängenermittlung, Gefährlichkeit, Aktivlegitimation, Klagebefugnis,

    Die Rechtsprechung sieht übereinstimmend den Schüler bzw. die Schülerin als Anspruchsinhaber der Schulwegkostenfreiheit an, erkennt aber jedenfalls für den Fall eines Erstattungsanspruches nach den jeweiligen Landesgesetzen zur Schulwegfreiheit auch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten weitgehend zusätzlich als Anspruchsinhaber an (vgl. VG Hannover, U.v. 31.10.2010, 6 A 5926/09, VG Bayreuth, U.v. 14.03.2011, B 3 K 10.791, VG Gießen, U.v. 29.04.2015, 7 K 2496/14.GI, OVG des Saarlandes, B.v. 21.08.2997, 8 Y 12/97 - jeweils juris).
  • VG Ansbach, 18.02.2016 - AN 2 K 15.00406

    Erstattung von Schülerbeförderungskosten bei Bestehen einer Praktikumsstelle

    Die Rechtsprechung erkennt neben dem Schüler bzw. der Schülerin selbst auch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten weitgehend als Anspruchsinhaber des Erstattungsanspruches nach Art. 3 Abs. 2 Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) an (vgl. VG Hannover, U. v. 31.10.2010, 6 A 5926/09, VG Bayreuth, U. v.14.3.2011, B 3 K 10.791, VG Gießen, U. v. 29.4.2015, 7 K 2496/14.Gl, OVG des Saarlandes, B. v. 21.8.1997, 8 Y 12/97 - jeweils juris), da es sich bei dem Anspruch von vorneherein um einen Kostenanspruch und nicht um ein höchstpersönliches Recht des Schülers oder der Schülerin handelt und die Beförderungskosten rechtlich und tatsächlich von den Eltern aufzubringen sind.
  • VG Ansbach, 09.12.2019 - AN 2 K 18.01390

    Klagebefugnis eines Elternteils: Schulwegkostenfreiheit

    Zumindest für den Fall von Erstattungsansprüchen aufgrund Schulwegkostenfreiheit sind aber auch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten des Schülers als weitere Anspruchsinhaber anerkannt (VG Hannover, U.v. 31.10.2010 - 6 A 5926/09; VG Gießen, U.v. 29.4.2015 - 7 K 2496/14; VG Ansbach, U.v. 8.10.2015 - AN 2 K 13.01829 - jeweils beck-online; vgl. auch VG Bayreuth, U.v. 14.3.2011 - B 3 K 10.791 und OVG des Saarlandes, B.v. 21.8.2997 - 8 Y 12/97- jeweils beck-online).
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