Rechtsprechung
BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 729/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD nach Ersetzung landesbezirklicher Arbeitszeitregelung; Zulässiges Volumen der durch Bereitschaftszeiten verlängerten Wochenarbeitszeit; Einhaltung tariflicher Höchstgrenzen der zulässigen Arbeitszeit; Vergütungsansprüche bei ...
- datenbank.flsp.de
Schulhausmeister - Höchstgrenzen der Arbeitszeit
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Arbeitszeit für Schulhausmeister gem. TVöD nach Ersetzung landesbezirklicher Arbeitszeitregelung; Zulässiges Volumen der durch Bereitschaftszeiten verlängerten Wochenarbeitszeit; Einhaltung tariflicher Höchstgrenzen der zulässigen Arbeitszeit; Vergütungsansprüche bei ...
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Arbeitszeit für Schulhausmeister
Verfahrensgang
- ArbG Mannheim, 13.09.2007 - 3 Ca 198/07
- LAG Baden-Württemberg, 17.06.2008 - 14 Sa 97/07
- BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 729/08
Papierfundstellen
- BAGE 133, 14
- DB 2010, 452
- NZA-RR 2010, 440
Wird zitiert von ... (12)
- BAG, 22.07.2010 - 6 AZR 78/09
Bereitschaftsdienst - Abgeltung durch Freizeit
Auch bei anderen Berufsgruppen im öffentlichen Dienst werden aufgrund der Besonderheiten ihrer Tätigkeit Arbeitszeiten nicht vollständig auf die Regelarbeitszeit angerechnet, was zu einer Verlängerung ihrer Anwesenheitszeit im Betrieb führt, ohne dass ihnen dafür ein zusätzliches Entgelt gezahlt wird (für Bereitschaftszeiten nach dem Anhang zu § 9 TVöD: Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 21, EzTöD 100 TVöD-AT Anhang zu § 9 A. Hausmeister Nr. 3; BAG 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 - Rn. 34, EzTöD 100 TVöD-AT § 7 Schicht-/Wechselschichtarbeit Nr. 5). - BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 116/17
Einsatz Schulhausmeister an einer zweiten Schule
Außerdem müssen Schulhausmeister, die weitgehend selbstbestimmt tätig sind, bei regelmäßigem Anfall von Bereitschaftszeiten nach den für sie geltenden tariflichen Regelungen selbst dafür Sorge tragen, dass sie innerhalb des Ausgleichszeitraums, der nach § 6 Abs. 2 TVöD-V auf bis zu ein Jahr festgesetzt werden kann, die tariflichen Höchstgrenzen der zulässigen Arbeitszeit einhalten (BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 35, BAGE 133, 14) .Ist der Ausgleichszeitraum entsprechend lang bemessen, sind die Ferien bei der Ermittlung der durchschnittlichen höchstzulässigen Wochenarbeitszeit zu berücksichtigen (BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - aaO) .
Kann der Hausmeister zugewiesene Aufgaben auch unter Berücksichtigung des Ausgleichszeitraums des § 6 Abs. 2 TVöD-V unter Beachtung der tariflichen Höchstgrenze zulässiger Arbeitszeit nicht erfüllen, muss er dies seinem Vorgesetzten anzeigen und ggf. Arbeiten, die wie etwa Gartenarbeiten Zeitaufschub dulden, verschieben oder unerledigt lassen (BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - aaO) .
Dabei übersieht die Revision, dass die Bereitschaftszeit nur zur Verlängerung der Anwesenheitszeit im Betrieb führt, jedoch weder eine geringere noch eine höhere Gesamt-Arbeitsverpflichtung zur Folge hat (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 21, BAGE 133, 14) .
- BAG, 06.09.2018 - 6 AZR 204/17
Arbeitszeit von arbeitsvertraglich bei der Berliner Feuerwehr angestellten …
Grundsätzlich schuldet der Beschäftigte nur die regelmäßige Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 TV-L. Nur im Ausnahmefall des § 9 Abs. 1 bzw. § 9 Abs. 3 TV-L verlängert sich die für das tarifliche Entgelt geschuldete Anwesenheitszeit (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 21, BAGE 133, 14) .Sofern solche nicht vorliegen, ist vom Arbeitgeber eine Prognose zur Schätzung des Anfalls von Bereitschaftszeiten für den jeweiligen Arbeitsbereich abzugeben (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 34, BAGE 133, 14) .
- BAG, 24.10.2013 - 6 AZR 286/12
Auswirkungen der "Vorfeiertagsregelung" des § 6 Abs. 3 Satz 3 des Tarifvertrags …
Damit kann der Dienstplan für Zeiten stärkeren Arbeitsanfalls eine höhere als die durchschnittliche Wochenarbeitszeit und für Zeiten schwächeren Arbeitsanfalls eine geringere Wochenarbeitszeit vorsehen (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 35, BAGE 133, 14) . - BAG, 24.02.2010 - 4 AZR 708/08
Ablösung landesbezirklicher Tarifverträge durch den TVöD/TVÜ-VKA; Zusatzurlaub …
Dabei kann dahinstehen, ob ungeachtet des geänderten Wortlauts des § 2 Abs. 2 TVÜ-VKA bei landesbezirklichen Regelungen, die noch nach dem 1. Januar 2007 im Widerspruch zum Regelungsgehalt des TVöD standen, seither der TVöD gilt (dazu auch BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 29, ZTR 2010, 192). - LAG Berlin-Brandenburg, 03.02.2017 - 6 Sa 1920/14
Berechnung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit eines als …
Bei einer Belastungssituation von über 50 % geht auch das BAG beim gleichlautenden § 9 TVöD davon aus, dass Bereitschaftszeit nicht vorliegt (so in seiner Hausmeisterentscheidung BAG vom 17.12.2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 37, BAGE 133, 14-28 = AP Nr. 1 zu § 6 TVöD ). - LAG Hamm, 05.01.2017 - 17 Sa 769/16 Sie ergeben sich für Schulhausmeister aus der Art der Tätigkeit (BAG 17.12.2009 - 6 AZR 729/08 - Rdnr. 34).
Ist der Ausgleichszeitraum entsprechend lang bemessen sind, sind die Ferien bei der Ermittlung der durchschnittlichen höchstzulässigen Arbeitszeit zu berücksichtigen (BAG 17.12.2009 a. a. O. Rdnr. 35).
- BAG, 30.10.2019 - 6 AZR 16/19
Bereitschaftszeit in einer Rettungsdienstleitstelle
Zwar mag eine solche Annahme bei Hausmeistern zutreffen (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 32, BAGE 133, 14) .Grundsätzlich schuldet der Beschäftigte nur die regelmäßige Arbeitszeit nach § 6 Abs. 1 TVöD-V. Nur im Ausnahmefall des Anhangs zu § 9 Teil B Abs. 1 TVöD-V verlängert sich für die Beschäftigten in einer Leitstelle die für das tarifliche Entgelt geschuldete Anwesenheitszeit (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 21 , BAGE 133, 14 ) .
- ArbG Dortmund, 16.02.2016 - 2 Ca 4602/14
Einsatz eines Schulhausmeisters an mehreren Schulen durch Zuweisung; Umfang des …
Sie meint mit Verweis auf die Entscheidung des BAG vom 17.12.2009 - 6 AZR 729/08, dass der Kläger ohnehin die Darlegungs- und Beweislast für den Umfang seiner Vollarbeitszeit und Bereitschaftszeit trage.Nach dem Bundesarbeitsgericht müssen Schulhausmeister, die weitgehend selbstbestimmt tätig sind, bei regelmäßigem Anfall von Bereitschaftszeiten nach den für sie geltenden tariflichen Regelungen selbst dafür Sorge tragen, dass sie innerhalb des Ausgleichszeitraums, der nach § 6 Abs. 2 TVöD auf bis zu ein Jahr festgesetzt werden kann, die tariflichen Höchstgrenzen der zulässigen Arbeitszeit einhalten (vgl. BAG; Urt.v. 17.12.2009 - 6 AZR 729/08, juris;… LAG Niedersachsen 30. September 2008 - 13 Sa 640/08 - Rn. 35).
- BAG, 24.03.2011 - 6 AZR 684/09
Vergütung der Rufbereitschaft II nach dem TV-Ärzte-KF
Dem Arbeitszeitgesetz lässt sich keine Anspruchsgrundlage für Vergütungsansprüche bei Verstößen gegen die dort geregelten Arbeitszeitschutzvorschriften entnehmen (zuletzt Senat 17. Dezember 2009 - 6 AZR 729/08 - Rn. 45, AP TVöD § 6 Nr. 1 = EzTöD 100 TVöD-AT Anhang zu § 9 A. Hausmeister Nr. 3) . - LAG Schleswig-Holstein, 28.02.2017 - 1 Sa 212/16
Rettungsdienst, Bereitschaftsdienst, Wochenarbeitszeit, Überstunden, …
- LAG Sachsen, 29.10.2015 - 1 Sa 504/14
Unbegründete Klage eines Rettungssanitäters und Rettungsassistenten auf …