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   BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12   

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BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12 (https://dejure.org/2012,26850)
BVerwG, Entscheidung vom 07.08.2012 - 6 B 22.12 (https://dejure.org/2012,26850)
BVerwG, Entscheidung vom 07. August 2012 - 6 B 22.12 (https://dejure.org/2012,26850)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; JAPO RP § 6 Abs. 2 Satz 1
    Prüfungsrecht; Entscheidung über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweite Juristische Staatsprüfung; kein Recht von juristischen Fachverlagen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweit; Recht von juristischen Fachverlagen ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Entscheidung über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweite Juristische Staatsprüfung; Prüfungsrecht; Recht von juristischen Fachverlagen auf willkürfreie Entscheidung über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweite Juristische Staatsprüfung; kein Recht von ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 2 S 1 JAPO RP 2003, Art 3 Abs 1 GG
    Entscheidung über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweite Juristische Staatsprüfung; kein Recht von juristischen Fachverlagen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweite Juristische Staatsprüfung

  • Wolters Kluwer

    Recht der juristischen Fachverlage auf willkürfreie Entscheidung des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweite Juristische Staatsprüfung gem. § 6 Abs. 2 S. 1 JAPO RP

  • rewis.io

    Entscheidung über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweite Juristische Staatsprüfung; kein Recht von juristischen Fachverlagen auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweite Juristische Staatsprüfung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JAPO § 6 Abs. 2 S. 1 RP; JAPO § 38 Abs. 1 RP
    Recht der juristischen Fachverlage auf willkürfreie Entscheidung des Präsidenten des Landesjustizprüfungsamts über die Zulassung von Hilfsmitteln für die Zweite Juristische Staatsprüfung gem. § 6 Abs. 2 S. 1 JAPO RP

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bücher für's Staatsexamen - Prütting statt Palandt?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kein Anspruch auf Ermessensentscheidung für Fachverlag hinsichtlich der Zulassung von Hilfsmitteln für juristische Staatsprüfungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2012, 1416
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12
    Ferner widerspreche dies einer gegenteiligen Maßgabe aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 -, die sich aus der dortigen Festlegung (BVerfGE 116, 135 ) ableite, jeder Mitbewerber um einen öffentlichen Auftrag müsse aufgrund von Art. 3 Abs. 1 GG in Bezug auf einen öffentlichen Auftrag eine faire Chance erhalten, nach Maßgabe der für den spezifischen Auftrag wesentlichen Kriterien und des dafür vorgesehenen Verfahrens berücksichtigt zu werden (S. 14 f. Beschwerdebegründung).

    Dass der Beschluss vom 23. Mai 2006 nicht in allgemeiner Form Maßgaben in Bezug auf Entscheidungen über die "Zulassung zu einem knappen staatlichen Kontingent" aufstellen sollte, tritt im Übrigen auch daraus hervor, dass das Bundesverfassungsgericht ihn - hinsichtlich seiner hier in Rede stehenden Abschnitte - in seinem kurze Zeit später ergangenen Beschluss zum unterschwelligen Vergabeschutz vom 13. Juni 2006 (a.a.O.) nicht aufgegriffen hat.

  • BVerfG, 23.05.2006 - 1 BvR 2530/04

    Insolvenzverwalter

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12
    Ihm verbleibt aber mit Rücksicht auf sein Grundrecht aus Art. 3 Abs. 1 GG regelmäßig ein Anspruch auf Unterlassen einer willkürlichen Auswahlentscheidung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 - BVerfGE 116, 1 ).

    Dies widerspreche der gegenteiligen Maßgabe aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, die sich aus der dortigen Festlegung (BVerfGE 116, 1 ) ableite, wonach jeder Bewerber um das Insolvenzverwalteramt aufgrund von Art. 3 Abs. 1 GG eine faire Chance erhalten müsse, entsprechend seiner Eignung berücksichtigt zu werden, und insoweit ein subjektives Recht beanspruche (S. 14 Beschwerdebegründung).

  • BVerwG, 20.02.2012 - 6 B 38.11

    Auslegung der Härtefallklausel im Zusammenhang mit der Verpflichtung zum Erlass

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12
    a) Grundsätzlich bedeutsam im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache, wenn für die angefochtene Entscheidung der Vorinstanz eine konkrete, fallübergreifende und bislang höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfrage des revisiblen Rechts von Bedeutung war, deren Klärung im Revisionsverfahren zu erwarten und zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder zur Weiterentwicklung des Rechts geboten ist (Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 11).

    b) Der Zulassungsgrund der Divergenz ist erfüllt, wenn die Vorinstanz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift mit einem ihre Entscheidung tragenden abstrakten Rechtssatz einem ebensolchen Rechtssatz, der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts oder eines anderen in der Vorschrift genannten Gerichts aufgestellt worden ist, widersprochen hat (Beschluss vom 20. Februar 2012 - BVerwG 6 B 38.11 - juris Rn. 4).

  • BVerfG, 03.08.2004 - 1 BvR 135/00

    Zum Rechtsschutz bei der Vorauswahl von Insolvenzverwaltern durch das Gericht

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12
    Der Beschluss orientiert sich eng an den Spezifika des Rechts der Insolvenzverwalterbestellung und muss im Zusammenhang mit einem weiteren Beschluss zum selben Themenfeld vom 3. August 2004 - 1 BvR 135/00, 1 BvR 1086/01 - gesehen werden, in dem das Gericht hervorgehoben hat, die Betätigung als Insolvenzverwalter sei zu einem eigenständigen Beruf geworden, so dass durch ein Übergehen bei der Bestellungsentscheidung die Berufsfreiheit berührt werde (BVerfGK 4, 1 ).
  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12
    Es hat jedoch mit dieser Aussage erkennbar lediglich eine Abgrenzung gegenüber dem von ihm ausdrücklich erwähnten marktrechtlichen Zulassungsanspruch gemäß § 70 GewO vornehmen und mithin zum Ausdruck bringen wollen, dass die Klägerin gegenüber dem Landesjustizprüfungsamt keine Zulassungschance in demjenigen (weiteren) Umfang beanspruchen kann, wie er dem Unternehmer im Marktrecht nach Maßgabe des - vom Oberverwaltungsgericht in diesem Zusammenhang zitierten - Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1984 - BVerwG 1 C 24.82 - (Buchholz 451.20 § 70 GewO Nr. 1) zusteht.
  • BVerfG, 27.09.2007 - 2 BvR 1613/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12
    Dass das Bundesverfassungsgericht hierbei aber wohl nur eine sachlich reduzierte subjektiv-rechtliche Berechtigung im Auge hatte, die nicht sämtliche dem bestellenden Gericht rechtlich auferlegten Ermessensbindungen - einschließlich solcher ohne jeglichen personalen Bezug zu dem Bewerber - umgreift, wird in den Entscheidungsgründen schon in rein sprachlicher Hinsicht dadurch nahegelegt, dass sich der Anspruch des Bewerbers nur auf "pflichtgemäße" bzw. auf "sachgerechte" (a.a.O.) statt auf "fehlerfreie" Ermessensausübung richtet; die letztgenannte Umschreibung ist (im Einklang mit der allgemein üblichen verwaltungsrechtlichen Terminologie) in der Verfassungsrechtsprechung ansonsten gebräuchlich (bspw. aus jüngerer Zeit Kammerbeschlüsse vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 - juris Rn. 33, vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 - juris Rn. 16 und vom 27. September 2007 - 2 BvR 1613/07 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 26.02.1993 - 8 C 20.92

    Wehrdienst - Zurückstellung - Vater - Verwaltungsübung - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12
    Ist - wie das Oberverwaltungsgericht im vorliegenden Fall revisionsrechtlich bindend (§ 137 Abs. 1 Nr. 1 VwGO) in Bezug auf § 38 Abs. 1 i.V.m. § 6 Abs. 2 Satz 1 JAPO RP festgestellt hat - eine das Ermessen einräumende gesetzliche Regelung nicht (zumindest auch) dem Interesse des Betroffenen zu dienen bestimmt, steht diesem im Grundsatz kein Recht auf fehlerfreie Ausübung des Auswahlermessens zu (Urteil vom 26. Februar 1993 - BVerwG 8 C 20.92 - BVerwGE 92, 153 = Buchholz 448.0 § 21 WPflG Nr. 47 S. 14).
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12
    bb) Die von der Klägerin aufgezeigte Frage ist im Rahmen eines Revisionsverfahrens nicht klärungsbedürftig, weil sie auf der Grundlage der vorhandenen Rechtsprechung und mit Hilfe der üblichen Regeln sachgerechter Gesetzesauslegung offenkundig im Sinne der angefochtenen Entscheidung zu verneinen ist (siehe zu diesem prozessrechtlichen Maßstab: Beschluss vom 24. August 1999 - BVerwG 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 = Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 228 S. 13).
  • BVerfG, 12.02.2008 - 2 BvR 1262/07

    Verletzung von Art 19 Abs 4 S 1 GG iVm Art 2 Abs 2 S 1 GG durch unzureichende

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12
    Dass das Bundesverfassungsgericht hierbei aber wohl nur eine sachlich reduzierte subjektiv-rechtliche Berechtigung im Auge hatte, die nicht sämtliche dem bestellenden Gericht rechtlich auferlegten Ermessensbindungen - einschließlich solcher ohne jeglichen personalen Bezug zu dem Bewerber - umgreift, wird in den Entscheidungsgründen schon in rein sprachlicher Hinsicht dadurch nahegelegt, dass sich der Anspruch des Bewerbers nur auf "pflichtgemäße" bzw. auf "sachgerechte" (a.a.O.) statt auf "fehlerfreie" Ermessensausübung richtet; die letztgenannte Umschreibung ist (im Einklang mit der allgemein üblichen verwaltungsrechtlichen Terminologie) in der Verfassungsrechtsprechung ansonsten gebräuchlich (bspw. aus jüngerer Zeit Kammerbeschlüsse vom 26. August 2008 - 2 BvR 679/07 - juris Rn. 33, vom 12. Februar 2008 - 2 BvR 1262/07 - juris Rn. 16 und vom 27. September 2007 - 2 BvR 1613/07 - juris Rn. 23).
  • BVerwG, 18.12.1992 - 7 C 12.92

    Gleichheitssatz - Landeserziehungsgeld - Türken

    Auszug aus BVerwG, 07.08.2012 - 6 B 22.12
    Dieses Kriterium deckt sich mit der in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannten Maßgabe, dass eine Auswahlentscheidung nur dann als willkürlich und mithin als Verstoß gegen das Grundrecht des Betroffenen aus Art. 3 Abs. 1 GG einzustufen ist, wenn sich ein vernünftiger, aus der Natur der Sache sich ergebender oder sonstwie einleuchtender Grund für sie nicht finden lässt (Urteil vom 18. Dezember 1992 - BVerwG 7 C 12.92 - BVerwGE 91, 327 ).
  • BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 679/07

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Zusammenhang mit der Verlegung eines

  • VG Berlin, 04.05.2023 - 2 K 238.22

    Kein Büro für Kanzler Schröder a.D.

    Fehlt es an der nötigen Rechtsbetroffenheit des Klägers, kommt es auf das Vorliegen eines sachlichen Grundes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 - BVerfGE 116, 1, 12 f.; BVerwG, Urteile vom 22. Januar 2003 - 6 C 18/02 - DÖV 2003, 683, 684 und vom 17. September 2003 - 6 C 4/03 - NVwZ-RR 2004, 269, 270; Beschluss vom 7. August 2012 - 6 B 22/12 - NVwZ 2012, 1416 Rn. 7) sowie auf die weiteren Fragen der Rechtmäßigkeit einer Vorteilsgewährung (§ 6 BHO; Gesetzesvorbehalt) nicht an.
  • VG Lüneburg, 21.07.2022 - 6 A 299/19

    Gesetzessammlung; unionsrechtliches Primärvergaberecht; unionsrechtliches

    Im Hinblick darauf, dass der Verordnungsgeber dem Beklagten die Auswahl überlässt, welche Hilfsmittel in den juristischen Staatsprüfungen zugelassen werden sollen, steht diesem ein weiter Ermessenspielraum zu, der seine Grenzen lediglich im allgemeinen Willkürverbot gegenüber der Klägerin findet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2012 - 6 B 22/12 - juris Rn. 7).

    Ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens besteht aber nicht bei jeder ermessenseinräumenden Vorschrift, sondern nur, wenn diese ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung gewährt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.3.2012 - 10 A 11181/11 - juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 7.8.2012 - 6 B 22/12 - juris Rn. 5 f.).

    Im Hinblick darauf, dass der Verordnungsgeber dem Beklagten die Auswahl überlässt, welche Hilfsmittel in den juristischen Staatsprüfungen zugelassen werden sollen, steht diesem ein weiter Ermessenspielraum zu, der seine Grenzen lediglich im allgemeinen Willkürverbot gegenüber der Klägerin findet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 7.8.2012 - 6 B 22/12 - juris Rn. 7).

    Ein Anspruch auf fehlerfreie Ausübung des Ermessens besteht aber nicht bei jeder ermessenseinräumenden Vorschrift, sondern nur, wenn diese ein subjektiv-öffentliches Recht auf fehlerfreie Ermessensausübung gewährt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 2.3.2012 - 10 A 11181/11 - juris Rn. 27; BVerwG, Beschl. v. 7.8.2012 - 6 B 22/12 - juris Rn. 5 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2017 - 13 A 1348/15
    Unabhängig hiervon bleibt festzustellen, dass der sog. "Insolvenzverwalterentscheidung" des Bundesverfassungsgerichts, vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 1 BvR 2530/04 -, juris, auf welche sich die Klägerinnen ausdrücklich berufen, sofern sie überhaupt Rückschlüsse generalisierender Art zulässt, gerade nicht entnommen werden kann, "der aus Art. 3 Abs. 1 GG folgende Anspruch von Interessenten auf "Zulassung zu einem knappen staatlichen Kontingent‛ auf eine willkürfreie behördliche Auswahlentscheidung übersetze sich im Falle von Ermessensentscheidungen automatisch in einen Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung - was im praktischen Ergebnis darauf hinausliefe, sämtlichen Betroffenen entsprechender staatlicher Auswahlentscheidungen ungeachtet der Reichweite der jeweiligen einfachgesetzlichen Ausgestaltung des Drittschutzes grundsätzlich das Recht zuzuerkennen, eine vollumfängliche gerichtliche Ermessensüberprüfung zu erwirken." vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. August 2012 - 6 B 22.12 -, juris, Rn. 13 f.
  • VG Düsseldorf, 16.06.2023 - 15 K 4952/20

    Schweißhundstation, Anerkennung, subjektiv-öffentliches Recht

    vgl. zu der Beschränkung des Prüfungsmaßstabes auf eine Willkürkontrolle bei im Übrigen fehlendem subjektiv öffentlichem Recht etwa: BVerwG, Beschluss vom 7. August 2012, 6 B 22/12, juris Rdnr. 7.

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. August 2012, 6 B 22/12, juris Rdnr. 7 m. w. Nw.

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