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   BVerwG, 20.09.2010 - 6 B 22.10   

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https://dejure.org/2010,15695
BVerwG, 20.09.2010 - 6 B 22.10 (https://dejure.org/2010,15695)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2010 - 6 B 22.10 (https://dejure.org/2010,15695)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2010 - 6 B 22.10 (https://dejure.org/2010,15695)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 1 GG, § 2 Abs 2 RdFunkGebVtr, § 5 Abs 1 S 2 RdFunkGebVtr
    Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Zweitwohnung des Ehegatten

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit einer Erhebung weiterer Rundfunkgebühren von einem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten für weitere Rundfunkgeräte in einer aus rein beruflichen Gründen erforderlichen Zweitwohnung mit dem GG

  • rewis.io

    Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Zweitwohnung des Ehegatten

  • ra.de
  • rewis.io

    Rundfunkgebührenpflicht für beruflich genutzte Zweitwohnung des Ehegatten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit einer Erhebung weiterer Rundfunkgebühren von einem nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten für weitere Rundfunkgeräte in einer aus rein beruflichen Gründen erforderlichen Zweitwohnung mit dem GG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2010, 1979
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.10.2005 - 1 BvR 1232/00

    Zweitwohnungsteuer II

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2010 - 6 B 22.10
    Abweichendes lässt sich nicht aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts über die Zweitwohnsteuer vom 11. Oktober 2005 (1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03) herleiten.

    Insbesondere untersagt Art. 6 Abs. 1 GG eine Benachteiligung von Ehegatten gegenüber Ledigen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ).

    Eine Diskriminierung der Ehe kann namentlich nicht aus den Erwägungen hergeleitet werden, aus denen das Bundesverfassungsgericht angenommen hat, die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer auf die Innehabung einer aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Verheirateten, dessen eheliche Wohnung sich in einer anderen Gemeinde befinde, diskriminiere die Ehe und verstoße gegen Art. 6 Abs. 1 GG (Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316).

    Da nach den einschlägigen melderechtlichen Regelungen zwingend die vorwiegend genutzte Wohnung der Familie zum Hauptwohnsitz bestimmt wird, ist es für Verheiratete ausgeschlossen, die Wohnung am Beschäftigungsort trotz deren vorwiegender Nutzung zum Hauptwohnsitz zu bestimmen und damit der Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer zu entgehen (Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 11. Oktober 2005 - 1 BvR 1232/00, 1 BvR 2627/03 - BVerfGE 114, 316 ).

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2010 - 6 B 22.10
    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrages" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - NVwZ-RR 2008, 704 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08

    Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2010 - 6 B 22.10
    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrages" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - NVwZ-RR 2008, 704 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).
  • BVerwG, 05.04.2007 - 6 B 15.07

    Revisibilität des § 5 Abs. 3 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV);

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2010 - 6 B 22.10
    Denn unter den in § 10 RGebStV nunmehr als revisibel bezeichneten "Bestimmungen dieses Staatsvertrages" sind die Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages in der Fassung zu verstehen, die dieser durch Art. 7 des Neunten Rundfunkänderungsstaatsvertrages erhalten hat, nicht hingegen das - hier noch maßgebliche - bisherige Gebührenstaatsvertragsrecht (vgl. Beschlüsse vom 5. April 2007 - BVerwG 6 B 15.07 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 42 Rn. 4 und vom 18. Juni 2008 - BVerwG 6 B 1.08 - NVwZ-RR 2008, 704 Rn. 4; Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 - juris Rn. 14).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2016 - 2 S 548/16

    Hoheitliche Tätigkeit der Landesrundfunkanstalt; Festsetzung von

    Schon nach dem früheren Rundfunkgebührenstaatsvertrag waren Empfangsgeräte in Zweitwohnungen einer Rundfunkgebührenpflicht unterworfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.2010 - 6 B 22.10 -, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 57).
  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 15.16

    "Pro-Kopf-Beitrag"; Beihilfe im unionsrechtlichen Sinne; Beitragsbefreiung bei

    b) Die Gesetzgeber waren nicht gehalten, für Personen, die als Inhaber mehrerer Wohnungen als Beitragsschuldner zur Zahlung verpflichtet sind, im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag differenzierende Regelungen zu schaffen (ebenso zur früheren Gebührenpflicht für Empfangsgeräte in Zweitwohnungen des Ehegatten: BVerwG, Beschluss vom 20. September 2010 - 6 B 22.10 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 57).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.09.2016 - 2 S 2168/14

    Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen bei Schwerbehinderung mit Merkmal "RF"

    Schon nach dem früheren Rundfunkgebührenstaatsvertrag waren Empfangsgeräte in Zweitwohnungen einer Rundfunkgebührenpflicht unterworfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.2010 - 6 B 22.10 -, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 57).
  • OVG Sachsen, 05.05.2021 - 5 A 376/20

    Rundfunkbeitrag; Nebenwohnung; Ehegatte; Übergangsregelung

    Bezogen auf das Rundfunkbeitragsrecht bestehen hingegen keine Gestaltungsmöglichkeiten, die es Ledigen und Partnern nichtehelicher Lebensgemeinschaften bei sonst gleichen Sachverhalten im Gegensatz zu Verheirateten ermöglicht, die Rundfunkbeitragspflicht zu vermeiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. September 2010 - 6 B 22.10 -, juris Rn. 61 f. ; so im Ergebnis auch BayVerfGH, Entscheidung v. 15. Mai 2014 - Vf. 8-VII-12, Vf. 24-VII-12 -, juris Rn. 117 ).

    Es liegt vielmehr auch insoweit im weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, in welchen Fällen er Befreiungen von der Rundfunkgebühr vorsehen will (vgl. BVerwG, Beschl. v. 20. September 2010 - 6 B 22.10 -, juris Rn. 8 ).

  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2017 - 2 S 1610/15

    Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Schon nach dem früheren Rundfunkgebührenstaatsvertrag waren Empfangsgeräte in Zweitwohnungen einer Rundfunkgebührenpflicht unterworfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.2010 - 6 B 22.10 -, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 57).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2016 - 2 S 896/15

    Zur Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags, hier: Beiträge im privaten

    Schon nach dem früheren Rundfunkgebührenstaatsvertrag waren Empfangsgeräte in Zweitwohnungen einer Rundfunkgebührenpflicht unterworfen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20.09.2010 - 6 B 22.10 -, Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 57).
  • BVerwG, 25.01.2017 - 6 C 23.16

    Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Rundfunkbeitragspflicht; Erhebung des

    b) Die Gesetzgeber waren nicht gehalten, für Personen, die als Inhaber mehrerer Wohnungen als Beitragsschuldner zur Zahlung verpflichtet sind, im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag differenzierende Regelungen zu schaffen (ebenso zur früheren Gebührenpflicht für Empfangsgeräte in Zweitwohnungen des Ehegatten: BVerwG, Beschluss vom 20. September 2010 - 6 B 22.10 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 57).
  • VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 8560/17

    Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Rundfunkbeiträgen

    Auch für Inhaber mehrerer Wohnungen war eine differenzierende Regelung zum Ausgleich einer Mehrbelastung nicht notwendig (vgl. BVerwG, U. v. 25.1.2017 - 6 C 15/16 -, Rn. 51; VGH Bad.-Württ., U. v. 3.3.2016 - 2 S 1943/14 -, und VG Freiburg, U. v. 24.6.2015 - 2 K 588/14 -, juris; so schon zur früheren Gebührenpflicht: BVerwG, B. v. 20.9.2010 - 6 B 22/10 -, juris).
  • VG Freiburg, 06.06.2018 - 9 K 2599/18

    Verfassungsmäßigkeit der Heranziehung zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen

    Auch für Inhaber mehrerer Wohnungen war eine differenzierende Regelung zum Ausgleich einer Mehrbelastung nicht notwendig (vgl. BVerwG, U. v. 25.1.2017 - 6 C 15/16 -, Rn. 51; VGH Bad.-Württ., U. v. 3.3.2016 - 2 S 1943/14 -, und VG Freiburg, U. v. 24.6.2015 - 2 K 588/14 -, juris; so schon zur früheren Gebührenpflicht: BVerwG, B. v. 20.9.2010 - 6 B 22/10 -, juris).
  • VG Freiburg, 24.05.2018 - 9 K 2889/16

    Verfassungsmäßigkeit und Unionsrechtskonformität des Rundfunkbeitrags; Umdeutung

    Auch für Inhaber mehrerer Wohnungen war eine differenzierende Regelung zum Ausgleich einer Mehrbelastung nicht notwendig (vgl. BVerwG, U. v. 25.1.2017 - 6 C 15/16 -, Rn. 51; VGH Bad.-Württ., U. v. 3.3.2016 - 2 S 1943/14 -, und VG Freiburg, U. v. 24.6.2015 - 2 K 588/14 -, juris; so schon zur früheren Gebührenpflicht: BVerwG, B. v. 20.9.2010 - 6 B 22/10 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 23.09.2015 - 4 LA 230/15

    Äquivalenzprinzip; Beherbergungsstätte; Ferienwohnung; Kleingarten;

  • VG Regensburg, 17.11.2016 - RN 3 K 16.843

    Erfolglose Klage gegen die Festsetzung von Rundfunkbeiträgen - Nebenwohnung

  • VG Hannover, 24.10.2014 - 7 A 8085/13

    Rundfunkbeitrag; Wohnung; Zweitwohnung

  • VG München, 17.06.2015 - M 6b K 14.3465

    Rundfunkbeitrag für beruflich bedingte Zweitwohnung; Befreiungsantrag;

  • VG Würzburg, 08.06.2016 - W 3 K 15.764

    Rundfunkbeitragspflicht für Zweitwohnungen (hier: Pensionszimmer)

  • VG Würzburg, 30.05.2016 - W 3 K 15.675

    Rundfunkbeitrag für eine Zweitwohnung

  • VG Würzburg, 30.07.2015 - W 3 K 15.219

    Rundfunkbeitragspflicht für beruflich notwendige Zweitwohnung

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