Rechtsprechung
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.10.2014 - 6 C 1267/14 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- mietrechtsiegen.de
Mietwohnung - Besichtigungsrecht des Vermieters und Mietvertragskündigung wegen Nichtgewährung eines Besichtigungstermins
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Wohnungsbesichtigung durch Vermieter ohne Anlass
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Wohnungsbesichtigung durch Vermieter: Was ist ein konkreter Anlass?
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Besichtigung des Vermieters erfordert konkrete Gründe!
- dreher-partner.de (Kurzinformation)
Mietrecht: Betretungsrecht des Vermieters
- blog.de (Kurzinformation)
Besichtigung der Wohnung nur aus konkretem Anlass
- haufe.de (Kurzinformation)
Vermieter darf Wohnung nur bei konkretem Anlass besichtigen
- haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Vermieter darf Wohnung nur bei konkretem Anlass besichtigen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Besichtigungsrecht des Vermieters wegen möglicher baulicher Mängel und Hinweis auf die Instandhaltungspflicht - Besichtigungsrecht setzt Vorliegen von konkreten Mängeln voraus
Besprechungen u.ä. (2)
- haufe.de (Kurzinformation und -anmerkung)
Vermieter darf Wohnung nur bei konkretem Anlass besichtigen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Keine Wohnungsbesichtigung durch Vermieter ohne Anlass! (IMR 2015, 1040)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.10.2014 - 6 C 1267/14
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem …
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.10.2014 - 6 C 1267/14
Nach neuester BGH-Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 08.06.2014, VIII ZR 289/13, zitiert nach Juris) steht dem Vermieter ein periodisches, etwa alle 1-2 Jahre zu gewährendes Recht, ohne besonderen Anlass den Zustand der Wohnung zu kontrollieren nicht zu. - BGH, 05.10.2010 - VIII ZR 221/09
Fristlose Vermieterkündigung: Verweigerung des Wohnungszutritts durch den Mieter
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.10.2014 - 6 C 1267/14
In Bezug auf Duldungspflichten gilt insoweit nichts Anderes als in Bezug auf Zahlungs- oder Unterlassungspflichten des Mieters, deren Verletzung ungeachtet einer entsprechenden Titulierung den Vermieter ebenfalls nicht daran hindern, von seinem parallel hierzu bestehenden Recht aus § 573 Gebrauch zu machen, sofern dessen übrige Voraussetzungen vorliegen (Rolfs in Staudinger, BGB-Neubearbeitung 2014, § 573 Randnr. 35; BGH NJW 2012, 3089; BGH WuM 2011, 13-14). - BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 1/11
Zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.10.2014 - 6 C 1267/14
In Bezug auf Duldungspflichten gilt insoweit nichts Anderes als in Bezug auf Zahlungs- oder Unterlassungspflichten des Mieters, deren Verletzung ungeachtet einer entsprechenden Titulierung den Vermieter ebenfalls nicht daran hindern, von seinem parallel hierzu bestehenden Recht aus § 573 Gebrauch zu machen, sofern dessen übrige Voraussetzungen vorliegen (Rolfs in Staudinger, BGB-Neubearbeitung 2014, § 573 Randnr. 35; BGH NJW 2012, 3089; BGH WuM 2011, 13-14). - LG München II, 21.07.2008 - 12 S 1118/08
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Formularklausel über das Recht des …
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.10.2014 - 6 C 1267/14
Insofern in der dortigen Klausel bestimmt ist, dass dem Vermieter in "angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung" ein Betretensrecht zustehe, ist die Klausel zu unbestimmt und damit bereits gem. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam(LG München II NJW-RR 2009, 376). - LG Tübingen, 21.12.2007 - 7 O 404/07
Gewerberaummiete: Besichtigungsrecht der Vermietergesellschaft; Wahrnehmung durch …
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.10.2014 - 6 C 1267/14
Vor diesem Hintergrund könne einem Vermieter von Wohnraum entgegen einer bislang teilweise in der Instanzrechtsprechung (so unter Anderem LG Stuttgart, ZMR 1985, 273; LG Tübingen, GE 2008, 1055) und in der Literatur (…Pahland/Weidenkaff, Kommentar zum BGB, 72. Auflage -, § 573 Randnr. 82) vertretenen Ansicht, nicht das Recht zugebilligt werden, die Mietsache auch ohne besonderen Anlass in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand zu besichtigen (so auch bereits LG München II, Urteil vom 21.07.2008, Aktenzeichen12 S 1118/08, zitiert nach Juris; Ehlert in Beckscher Online - Kommentar zum BGB, Stand 2014, § 535 Randnr. 218;… Häublein in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 535 Randnr. 135).
Rechtsprechung
AG Stuttgart, 12.11.2014 - 6 C 1267/14 |
Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG München II, 21.07.2008 - 12 S 1118/08
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Formularklausel über das Recht des …
Auszug aus AG Stuttgart, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
Bestimmt eine Klausel im Mietvertrag, dass dem Vermieter in "angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung" ein Besichtigungsrecht der Wohnung zustehe, ist die Klausel zu unbestimmt und damit bereits gem. § 307 Abs. 1 Satz2 BGB unwirksam (LG München II NJW-RR 2009, 376).Insofern in der dortigen Klausel bestimmt ist, dass dem Vermieter in "angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung" ein Besichtigungsrechtg zustehe, ist die Klausel zu unbestimmt und damit bereits gem. § 307 Abs. 1 Satz2 BGB unwirksam(LG München II NJW-RR 2009, 376).
Vor diesem Hintergrund könne einem Vermieter von Wohnraum entgegen einer bislang teilweise in der Instanz Rechtsprechung (so unter Anderem LG Stuttgart, ZMR 1985, 273; LG Tübingen, GE 2008, 1055) und in der Literatur (…Palandt/Weidenkaff, Kommentar zum BGB, 72. Auflage 2013, § 573 Randnr. 82) vertretenen Ansicht, nicht das Recht zugebilligt werden, die Mietsache auch ohne besonderen Anlass in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand zu besichtigen (so auch bereits LG München II, Urteil vom 21.07.2008, Aktenzeichen 12 S 1118/08; Ehlert in Beck´scher Online - Kommentar zum BGB, Stand 2014, § 535 Randnr. 218;… Häublein in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 535 Randnr. 135).
- BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem …
Auszug aus AG Stuttgart, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
Nach der BGH-Rechtsprechung (Urt. v. 08.06.2014, VIII ZR 289/13) steht dem Vermieter ein periodisches, etwa alle 1-2 Jahre zu gewährendes Recht, ohne besonderen Anlass den Zustand der Wohnung zu kontrollieren, nicht zu.Nach neuester BGH- Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 08.06.2014, VIII ZR 289/13) steht dem Vermieter ein periodisches, etwa alle 1-2 Jahre zu gewährendes Recht, ohne besonderen Anlass den Zustand der Wohnung zu kontrollieren nicht zu.
- BGH, 05.10.2010 - VIII ZR 221/09
Fristlose Vermieterkündigung: Verweigerung des Wohnungszutritts durch den Mieter
Auszug aus AG Stuttgart, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
In Bezug auf Duldungspflichten gilt insoweit nichts Anderes als in Bezug auf Zahlungs- oder Unterlassungspflichten des Mieters, deren Verletzung ungeachtet einer entsprechenden Titulierung den Vermieter ebenfalls nicht daran hindern, von seinem parallel hierzu bestehenden Recht aus § 573 Gebrauch zu machen, sofern dessen übrige Voraussetzungen vorliegen (Rolfs in Staudinger, BGB-Neubearbeitung 2014, § 573 Randnr. 35; BGH NJW 2012, 3089; BGH WuM 2011, 13 -14). - BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 1/11
Zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete
Auszug aus AG Stuttgart, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
In Bezug auf Duldungspflichten gilt insoweit nichts Anderes als in Bezug auf Zahlungs- oder Unterlassungspflichten des Mieters, deren Verletzung ungeachtet einer entsprechenden Titulierung den Vermieter ebenfalls nicht daran hindern, von seinem parallel hierzu bestehenden Recht aus § 573 Gebrauch zu machen, sofern dessen übrige Voraussetzungen vorliegen (Rolfs in Staudinger, BGB-Neubearbeitung 2014, § 573 Randnr. 35; BGH NJW 2012, 3089; BGH WuM 2011, 13 -14). - LG Tübingen, 21.12.2007 - 7 O 404/07
Gewerberaummiete: Besichtigungsrecht der Vermietergesellschaft; Wahrnehmung durch …
Auszug aus AG Stuttgart, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
Vor diesem Hintergrund könne einem Vermieter von Wohnraum entgegen einer bislang teilweise in der Instanz Rechtsprechung (so unter Anderem LG Stuttgart, ZMR 1985, 273; LG Tübingen, GE 2008, 1055) und in der Literatur (…Palandt/Weidenkaff, Kommentar zum BGB, 72. Auflage 2013, § 573 Randnr. 82) vertretenen Ansicht, nicht das Recht zugebilligt werden, die Mietsache auch ohne besonderen Anlass in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand zu besichtigen (so auch bereits LG München II, Urteil vom 21.07.2008, Aktenzeichen 12 S 1118/08; Ehlert in Beck´scher Online - Kommentar zum BGB, Stand 2014, § 535 Randnr. 218;… Häublein in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 535 Randnr. 135).
Rechtsprechung
AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 12.11.2014 - 6 C 1267/14 |
Volltextveröffentlichung
- ibr-online
Keine Wohnungsbesichtigung durch Vermieter ohne Anlass!
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Wohnungsbesichtigung durch Vermieter ohne Anlass! (IMR 2015, 1046)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 27.10.2014 - 6 C 1267/14
- AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- LG München II, 21.07.2008 - 12 S 1118/08
Formularmäßiger Wohnraummietvertrag: Formularklausel über das Recht des …
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
Insofern in der dortigen Klausel bestimmt ist, dass dem Vermieter in "angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung" ein Betretens Recht zustehe, ist die Klausel zu unbestimmt und damit bereits gem. § 307 Abs. 1 Satz2 BGB unwirksam(LG München II NJW-RR 2009, 376).Vor diesem Hintergrund könne einem Vermieter von Wohnraum entgegen einer bislang teilweise in der Instanz Rechtsprechung (so unter Anderem LG Stuttgart, ZMR 1985, 273; LG Tübingen, GE 2008, 1055) und in der Literatur (…Palandt/Weidenkaff, Kommentar zum BGB, 72. Auflage -, § 573 Randnr. 82) vertretenen Ansicht, nicht das Recht zugebilligt werden, die Mietsache auch ohne besonderen Anlass in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand zu besichtigen (so auch bereits LG München II, Urteil vom 21.07.2008, Aktenzeichen 12 S 1118/08; Ehlert in Beck´scher Online - Kommentar zum BGB, Stand 2014, § 535 Randnr. 218;… Häublein in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 535 Randnr. 135).
- BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13
Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem …
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
Nach neuester BGH-Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 08.06.2014, VIII ZR 289/13) steht dem Vermieter ein periodisches, etwa alle 1-2 Jahre zu gewährendes Recht, ohne besonderen Anlass den Zustand der Wohnung zu kontrollieren nicht zu. - BGH, 05.10.2010 - VIII ZR 221/09
Fristlose Vermieterkündigung: Verweigerung des Wohnungszutritts durch den Mieter
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
In Bezug auf Duldungspflichten gilt insoweit nichts Anderes als in Bezug auf Zahlungs- oder Unterlassungspflichten des Mieters, deren Verletzung ungeachtet einer entsprechenden Titulierung den Vermieter ebenfalls nicht daran hindern, von seinem parallel hierzu bestehenden Recht aus § 573 Gebrauch zu machen, sofern dessen übrige Voraussetzungen vorliegen (Rolfs in Staudinger, BGB-Neubearbeitung 2014, § 573 Randnr. 35; BGH NJW 2012, 3089; BGH WuM 2011, 13 -14). - BGH, 18.07.2012 - VIII ZR 1/11
Zur fristlosen Kündigung bei Nichtzahlung von erhöhter Miete
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
In Bezug auf Duldungspflichten gilt insoweit nichts Anderes als in Bezug auf Zahlungs- oder Unterlassungspflichten des Mieters, deren Verletzung ungeachtet einer entsprechenden Titulierung den Vermieter ebenfalls nicht daran hindern, von seinem parallel hierzu bestehenden Recht aus § 573 Gebrauch zu machen, sofern dessen übrige Voraussetzungen vorliegen (Rolfs in Staudinger, BGB-Neubearbeitung 2014, § 573 Randnr. 35; BGH NJW 2012, 3089; BGH WuM 2011, 13 -14). - LG Tübingen, 21.12.2007 - 7 O 404/07
Gewerberaummiete: Besichtigungsrecht der Vermietergesellschaft; Wahrnehmung durch …
Auszug aus AG Stuttgart-Bad Cannstatt, 12.11.2014 - 6 C 1267/14
Vor diesem Hintergrund könne einem Vermieter von Wohnraum entgegen einer bislang teilweise in der Instanz Rechtsprechung (so unter Anderem LG Stuttgart, ZMR 1985, 273; LG Tübingen, GE 2008, 1055) und in der Literatur (…Palandt/Weidenkaff, Kommentar zum BGB, 72. Auflage -, § 573 Randnr. 82) vertretenen Ansicht, nicht das Recht zugebilligt werden, die Mietsache auch ohne besonderen Anlass in einem regelmäßigen zeitlichen Abstand zu besichtigen (so auch bereits LG München II, Urteil vom 21.07.2008, Aktenzeichen 12 S 1118/08; Ehlert in Beck´scher Online - Kommentar zum BGB, Stand 2014, § 535 Randnr. 218;… Häublein in Münchner Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 535 Randnr. 135).