Weitere Entscheidung unten: VG Meiningen, 28.02.2013

Rechtsprechung
   VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12 Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,23010
VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12 Me (https://dejure.org/2013,23010)
VG Meiningen, Entscheidung vom 26.03.2013 - 6 D 60001/12 Me (https://dejure.org/2013,23010)
VG Meiningen, Entscheidung vom 26. März 2013 - 6 D 60001/12 Me (https://dejure.org/2013,23010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,23010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
    Der geänderten Stellung der Beamten in der Gesellschaft, von denen außerdienstlich kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem Bürger erwartet wird, sollte Rechnung getragen werden (BVerwG, U. v. 19.08.2010 - 2 C 13/10 -, NVwZ 2011, 299, m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung).

    Damit verstößt ein Beamter gegen die Verpflichtung, mit seinem Verhalten außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert, wobei es sich um ein Fehlverhalten handelt, dass in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen des Beamten in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums in bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, sodass dieses Verhalten als disziplinarwürdig anzusehen ist (vgl. hierzu grundlegend: BVerwG, U. v. 19.08.2010, a. a. O.).

    Rückschlüsse aus dem außerdienstlichen Fehlverhalten des Klägers auf seine künftige Amtsführung oder eine Beeinträchtigung in derselben können nicht gezogen werden (vgl. BVerwG, U. v. 19.08.2010, a. a. O.; OVG NRW, U. v. 21.09.2011 - 3d A 147/10.O -, Juris).

    Bei dem in § 184b Abs. 4 und § 184c Abs. 4 StGB vorgesehenen Strafrahmen von bis zu ein und zwei Jahren Freiheitsstrafe handelt es sich gemessen an den Kriterien des Strafgesetzbuchs um einen Strafrahmen im mittleren Bereich, der regelmäßig die Disziplinarwürdigkeit des außerdienstlichen Vergehens bedingt (BVerwG, U. v. 19.08.2010, a. a. O.).

    Zudem ist der sexuelle Missbrauch eines Kindes, wie er bei der Herstellung derartigen Materials stattfindet, in hohem Maß persönlichkeits- und sozialschädlich (vgl. zu alledem BVerwG, U. v. 06.07.2000 - 2 WD 9/00 -, BVerwGE 111, 291 sowie U. v. 19.08.2010, a. a. O.).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums zu gewährleisten (BVerwG, U. v. 19.08.2010 - 2 C 13/10 -, a. a. O., m. w. N. zur ständigen Rechtsprechung).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2011 - 3d A 147/10

    Grundsätze zur Entfernung eines Beamten aus dem Dienst bei Einstellung eines

    Auszug aus VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
    Das sind Bilder auf denen Kinder und Jugendliche dazu bestimmt worden sind, Genitalien und Gesäß unbedeckt zur Schau zu stellen (OVG NRW, U. v. 21.09.2011 - 3d A 147/10.O -, Juris).

    Rückschlüsse aus dem außerdienstlichen Fehlverhalten des Klägers auf seine künftige Amtsführung oder eine Beeinträchtigung in derselben können nicht gezogen werden (vgl. BVerwG, U. v. 19.08.2010, a. a. O.; OVG NRW, U. v. 21.09.2011 - 3d A 147/10.O -, Juris).

    Solche Dienstpflichten hinsichtlich des Schutzes und der Förderung von Kindern haben Polizeivollzugsbeamte jedoch nicht (so auch OVG NRW, U. v. 21.09.2011, a. a. O.; BayVGH, U. v. 17.11.2010, a. a. O.).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
    Danach kommt regelmäßig die Entfernung aus dem Dienst (bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts) dann in Betracht, wenn die Schwere des innerdienstlichen Dienstvergehens das für die weitere dienstliche Tätigkeit notwendige Vertrauensverhältnis endgültig zerstört hat (z.B. Urteil vom 20. Oktober 2005 - BVerwG 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 = Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 1 Rn. 28).

    Ein Beurteilungsspielraum des Dienstherrn besteht nicht (BVerwG, U. v. 28.10.2005 - 2 C 12/04 -, BVerwGE 124, 252).

  • BVerwG, 06.07.2000 - 2 WD 9.00

    Zuständigkeit eines Gerichts im Wehrdisziplinarrecht - Bindung eines

    Auszug aus VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
    Zudem ist der sexuelle Missbrauch eines Kindes, wie er bei der Herstellung derartigen Materials stattfindet, in hohem Maß persönlichkeits- und sozialschädlich (vgl. zu alledem BVerwG, U. v. 06.07.2000 - 2 WD 9/00 -, BVerwGE 111, 291 sowie U. v. 19.08.2010, a. a. O.).

    Daraus erwächst eine Verantwortlichkeit des Konsumenten solcher Darstellungen für die Existenz eines entsprechenden Marktes und dem mit seiner Versorgung verbundenen Kindesmissbrauch (BVerwG, U. v. 06.07.2000, a. a. O.; BayVGH U. v. 17.11.2011 - 16a D 10.2504 -, Juris).

  • BVerwG, 14.05.2012 - 2 B 146.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischen Materials; Bedeutung einer

    Auszug aus VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
    Selbst eine Freiheitsstrafe auf Bewährung führt nicht zwangsläufig dazu, dass der Beamte aus dem Beamtenverhältnis zu entfernen ist (BVerwG, B. v. 14.05.2012, a. a. O.).

    Zwar ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für Beamte mit herausgehobener Vorgesetzten- und Leitungsfunktion ebenfalls eine Entfernung in Betracht zu ziehen, wenn sie eine derartige außerdienstliche Verfehlung begehen (B. v. 14.05.2012 - 2 B 146/11 - NVwZ-RR 2012, 658).

  • VGH Bayern, 17.11.2011 - 16a D 10.2504

    Herunterladen von kinderpornographischen Videos aus dem Internet sowohl im Dienst

    Auszug aus VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
    Eine andere Einschätzung könnte sich nur dann ergeben, wenn er die Bilddateien auf einen dienstlichen Datenträger geladen oder gespeichert hätte (vgl. hierzu BayVGH, U. v. 17.11.2011 - 16a D 10.2504 -, Juris).

    Daraus erwächst eine Verantwortlichkeit des Konsumenten solcher Darstellungen für die Existenz eines entsprechenden Marktes und dem mit seiner Versorgung verbundenen Kindesmissbrauch (BVerwG, U. v. 06.07.2000, a. a. O.; BayVGH U. v. 17.11.2011 - 16a D 10.2504 -, Juris).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

    Auszug aus VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
    (2 C 5/10 - NVwZ 2011, 313) entschieden, dass bei verbeamteten Lehrern, deren Dienstpflichten darin liegen, die ihnen anvertrauten Kinder zu erziehen, ihre geistige und sittliche Entwicklung zu fördern und zu schützen und die verfassungsrechtlich geschützte Wertordnung glaubhaft zu vermitteln, Orientierungsrahmen die Entfernung aus dem Dienst ist, wenn sie ein derartiges außerdienstliches Fehlverhalten an den Tag legen.
  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
    In seinem Urteil vom 19.08.2010 hat das Bundesverwaltungsgericht allgemeine Zumessungserwägungen für das außerdienstlich begangene Dienstvergehen des Besitzes kinderpornographischer Schriften dargelegt: "Für das außerdienstlich begangene Dienstvergehen des Besitzes kinderpornographischer Schriften scheidet eine Regeleinstufung wie sie in der Rechtsprechung für schwerwiegendes innerdienstliches Fehlverhalten entwickelt worden ist (Urteil vom 3. Mai 2007 - BVerwG 2 C 9.06 - a. a. O. Rn. 20 m.w.N.), aus.
  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
    Im Bereich der Sexualdelikte hat der Senat den mit Freiheitsstrafe geahndeten außerdienstlichen sexuellen Missbrauchs eines Kindes (§ 176 Abs. 1 StGB) als derart schwerwiegend erachtet, dass die Höchstmaßnahme indiziert ist, wenn es insgesamt an hinreichend gewichtigen entlastenden Umständen fehlt (Urteil vom 25. März 2010 - BVerwG 2 C 83.08 - a. a. O.) Anders als bei einem solchen unmittelbaren Eingriff in die sexuelle Selbstbestimmung ist beim Besitz kinderpornografi-.
  • BGH, 02.02.2006 - 4 StR 570/05

    Sexueller Missbrauch von Kindern (Vornahme von sexuellen Handlung am Körper des

    Auszug aus VG Meiningen, 26.03.2013 - 6 D 60001/12
    "Nur wer mit Berührungen verbundene Manipulationen am eigenen Körper vornimmt, nimmt nach allgemeinem Sprachverständnis Handlungen an sich selbst vor" (BGH, B. v. 02.02.2006 - 4 StR 570/05 -, BGHSt 50, 370; HamburgischesOVG, U. v. 29.08.2008 - 12 Bf 32/08.F -, Juris).
  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • OVG Hamburg, 29.08.2008 - 12 Bf 32/08

    Prüfungsumfang bei einer auf das Disziplinarmaß beschränken Berufung; Einzelfall,

  • VG Meiningen, 14.06.2016 - 6 D 60010/15

    Maßnahmebemessung beim außerdienstlichen Besitz und Verbreiten

    Schon mit dem Besitz kinderpornografischer Schriften verstößt daher ein Beamter gegen die Verpflichtung, mit seinem Verhalten außerhalb des Dienstes der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert, wobei es sich um ein Fehlverhalten handelt, dass in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen des Beamten in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums in bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, so dass dieses Verhalten als disziplinarwürdig anzusehen ist (vgl. hierzu grundlegend: BVerwG, U. v. 19.08.2010 - 2 C 13/10 -, juris; VG Meiningen, U. v. 26.03.2013 - 6 D 60001/12 Me -, juris).

    Nach diesen Ausführungen, denen sich die Kammer in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. u. a. U. v. 26.03.2013, a. a. O.), ist der Vertrauensverlust in die Person des Beklagten endgültig und umfassend eingetreten, so dass eine Gesamtabwägung nur die Entfernung aus dem Dienst als die erforderliche und einzig angemessene Maßnahme zulässt.

  • VG Magdeburg, 06.11.2013 - 8 A 9/12

    Dr. Wiegand gegen Stadt Halle - Klage abgewiesen

    Soweit das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt in dem Urteil vom 02.12.2010 (10 L 1/10; juris) aufgrund der statusrechtlichen Gleichrangigkeit des Ermittlungsführers mit der damaligen beschuldigten Beamtin die Ungeeignetheit bzw. dann auch wieder nur "Zweifel" an der Geeignetheit konstruiert, folgt dem das Disziplinargericht in dieser Absolutheit nicht (ebenso: VG Meiningen, Urteil v. 26.03.2013, 6 D 60001/12 Me; juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VG Meiningen, 28.02.2013 - 6 D 60001/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,55825
VG Meiningen, 28.02.2013 - 6 D 60001/12 (https://dejure.org/2013,55825)
VG Meiningen, Entscheidung vom 28.02.2013 - 6 D 60001/12 (https://dejure.org/2013,55825)
VG Meiningen, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 6 D 60001/12 (https://dejure.org/2013,55825)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,55825) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Verfahrensgang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht