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   VG Kassel, 02.08.2001 - 6 J 1763/01   

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https://dejure.org/2001,29499
VG Kassel, 02.08.2001 - 6 J 1763/01 (https://dejure.org/2001,29499)
VG Kassel, Entscheidung vom 02.08.2001 - 6 J 1763/01 (https://dejure.org/2001,29499)
VG Kassel, Entscheidung vom 02. August 2001 - 6 J 1763/01 (https://dejure.org/2001,29499)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BFH, 25.03.2015 - X K 8/13

    Teilweise inhaltsgleich mit BFH-Beschluss des Urkundsbeamten vom 20. 10. 2014 X K

    Diese dürften bei einem Betrag von drei bis maximal zehn Cent pro Fotokopie liegen (vgl. Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 2. August 2001  6 J 1763/01, juris).
  • BFH, 06.07.2015 - X K 5/13

    Kostenfestsetzung bei einer mehreren Geschäften dienenden Geschäftsreise -

    Diese dürften bei einem Betrag von drei bis maximal zehn Cent pro Fotokopie liegen (vgl. Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 2. August 2001  6 J 1763/01, juris).
  • BFH, 20.10.2014 - X K 3/13

    Kostenerstattungsanspruch des wegen überlanger Verfahrensdauer verklagten

    Diese dürften bei einem Betrag von drei bis maximal zehn Cent pro Fotokopie liegen (vgl. Verwaltungsgericht Kassel, Beschluss vom 2. August 2001  6 J 1763/01, juris).
  • VG Gießen, 03.03.2009 - 6 O 74/09

    Notwendige Kosten; behördlicher Terminsvertreter; Wegstreckenentschädigung

    Demgegenüber sind, soweit eine Behörde ihrem Bediensteten als Terminsvertreter nach den einschlägigen Beamtengesetzen Reisekosten zu gewähren hat, diese Reisekosten notwendige Kosten im Sinne des § 162 Abs. 1 VwGO (herrschende Meinung, siehe Hess. VGH, Beschluss vom 25.01.1989, RdL 1989, 139; Bay. VGH, Beschluss vom 05.10.1982, BayVBl. 1983, 56; VG Sigmaringen, Beschluss vom 11.03.2004, Az.: 4 K 2526/98, Juris; Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a. a. O.; Sodan/Ziekow, a. a. O.; Posser/ Wolff, VwGO, 2008, § 162 Rn. 62.3; Fehling/Kaster/Wahrendorf, VwVfG/VwGO, 2006, § 162 VwGO Rn. 13; anderer - generell das "ZSEG" anwendender - Ansicht VGH Bad.-Württ. Beschluss vom 03.07.1990, Az.: 8 S 2212/87, Juris; Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, § 162 Rn. 6; Redeker/von Oertzen, VwGO, 14. Aufl. 2004, § 162 Rn. 5 und wohl auch VG Kassel, Beschluss vom 02.08.2001, Az.: 6 J 1763/01, Juris, sowie VG Chemnitz, Beschluss vom 23.11.2000, Az.: 1 K 2445/96, Juris [L]).
  • VG Gießen, 16.03.2009 - 10 O 188/09

    Kostenfestsetzung: Fahrt eines Vertreters der öffentlichen Verwaltung zur

    Das Verwaltungsgericht Kassel legt in seinem Beschluss vom 02.08.2001 (6 J 1763/01) dar:.
  • VG Gießen, 14.03.2019 - 4 K 2427/16

    Fahrtkosten für Terminsvertreter im Verwaltungsprozess II

    Das Verwaltungsgericht Kassel legt in seinem Beschluss vom 02.08.2001 (6 J 1763/01) dar:.
  • VG Kassel, 02.10.2019 - 1 L 1985/18

    Aufwendungen für die Kopie einer Behördenakte können erstattungsfähig sein.

    Zudem dürfe der mit der späteren Geltendmachung von Kopierkosten im Kostenfestsetzungsverfahren verbundene Arbeitsaufwand in der Regel die erstattbaren Kosten bei ökonomischer Betrachtungsweise erreichen oder übersteigen, so dass der Allgemeinheit kein Nachteil dadurch entstehen dürfte (VG Kassel, Beschluss vom 2. August 2001 - 6 J 1763/01.KS, juris Rn. 8).
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