Weitere Entscheidung unten: VG Freiburg, 17.07.2007

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   FG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 6 K 2169/05   

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https://dejure.org/2006,9717
FG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 6 K 2169/05 (https://dejure.org/2006,9717)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11.10.2006 - 6 K 2169/05 (https://dejure.org/2006,9717)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 11. Oktober 2006 - 6 K 2169/05 (https://dejure.org/2006,9717)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen für den Bau eines Schwimmbeckens zur Therapie eines schwerbehinderten Kindes als außergewöhnliche Belastungen i.S.v. § 33 Einkommensteuergesetz (EStG); Erforderlichkeit der Errichtung eines häuslichen Schwimmbeckens; Zumutbarkeit des Besuchs eines öffentliches ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 33
    Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen für den Bau eines Schwimmbeckens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Außergewöhnliche Belastungen: Aufwendungen für den Bau eines Schwimmbeckens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Schwimmbecken als außergewöhnliche Belastung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwimmbecken als außergewöhnliche Belastung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bau eines Schwimmbeckens führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bau eines Schwimmbeckens führt nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 02.06.2005 - III R 7/04

    Außergewöhnliche Belastung: behindertengerechter Umbau Badezimmer

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 6 K 2169/05
    Eine im Streitfall allein in Betracht kommende tatsächliche Zwangslage kann nur durch ein unausweichliches Ereignis tatsächlicher Art. begründet werden, nicht jedoch durch eine maßgeblich vom menschlichen Willen beeinflusste Situation (BFH-Urteil vom 02. Juni 2005 - III R 7/04, BFH/NV 2006, 36 , m.w.N.).

    Da das Schwimmbecken daher in gleicher Weise von Nichtbehinderten verwendet werden kann und das Schwimmen unabhängig von einer therapeutischen Wirkung durchaus eine beliebte Art. der Freizeitgestaltung ist, ist die Errichtung des Schwimmbeckens daher von bleibendem und zumindest länger andauernden Wert und Nutzen (vgl. BFH-Urteil vom 02. Juni 2005 - III R 7/04, a.a.O., m.w.N.).

  • BFH, 10.10.1996 - III R 209/94

    Mehraufwendungen für die behindertengerechte Gestaltung eines Einfamilienhauses

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 6 K 2169/05
    Nur dann kann ausnahmsweise die eindeutige und anhand objektiver, von ungewissen zukünftigen Ereignissen unabhängiger Kriterien durchführbare Unterscheidung zwischen den Aufwendungen getroffen werden, durch die für das Haus wertvolle Einrichtungen geschaffen worden sind, und "verlorenem Aufwand" für bestimmte ausschließlich für einen Kranken oder Behinderten wertvolle Bauleistungen (BFH-Urteil vom 10. Oktober 1996 III R 209/94, a.a.O.).
  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 6 K 2169/05
    Bei medizinischen Hilfsmitteln im weiteren Sinne ist ein die steuerliche Berücksichtigung ausschließender Gegenwert grundsätzlich nur dann anzunehmen, wenn der angeschaffte Gegenstand nicht ausschließlich dem Erkrankten selbst zu dienen bestimmt, sondern auch für Dritte von Nutzen ist (BFH-Urteil vom 09. August 1991 - III R 54/90, BStBl. II 1991, 920).
  • FG Münster, 12.01.2005 - 3 K 2845/02

    Aufwendungen für eine psychotherapeutische Behandlung zur Heilung einer sozialen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 6 K 2169/05
    Daher sind auch die Erwägungen des Finanzgerichts Münster in dem Urteil vom 12. Januar 2005 (3 K 2845/02 E, EFG 2005, 608 ) nicht auf den Streitfall übertragbar.
  • BFH, 06.02.1997 - III R 72/96

    Die Errichtung eines Anbaues mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 6 K 2169/05
    Der BFH hat in dem Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96 (BStBl. II 1997, 697) dargelegt, dass die Errichtung eines Anbaus mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten Haushaltsangehörigen auch dann nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führt, wenn das Gebäude bereits vor Eintritt der Behinderung von dem Steuerpflichtigen als Familienwohnung genutzt worden ist und dabei das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufigkeit mit der Argumentation als nicht erfüllt angesehen, dass ein Steuerpflichtiger im allgemeinen nicht gezwungen ist, sein vorhandenes Haus umzubauen statt ein anderes, für seine Bedürfnisse besser geeignetes Haus zu erwerben oder zu mieten.
  • BFH, 22.07.1997 - VI R 114/96

    Der Kinderlastenausgleich für Eltern mit zwei Kindern im Jahre 1991 ist

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 6 K 2169/05
    Der BFH hat in dem Urteil vom 6. Februar 1997 III R 72/96 (BStBl. II 1997, 697) dargelegt, dass die Errichtung eines Anbaus mit einem Fahrstuhl für einen schwer gehbehinderten Haushaltsangehörigen auch dann nicht zu außergewöhnlichen Belastungen führt, wenn das Gebäude bereits vor Eintritt der Behinderung von dem Steuerpflichtigen als Familienwohnung genutzt worden ist und dabei das Tatbestandsmerkmal der Zwangsläufigkeit mit der Argumentation als nicht erfüllt angesehen, dass ein Steuerpflichtiger im allgemeinen nicht gezwungen ist, sein vorhandenes Haus umzubauen statt ein anderes, für seine Bedürfnisse besser geeignetes Haus zu erwerben oder zu mieten.
  • FG Rheinland-Pfalz, 13.11.1978 - V 15/78
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 11.10.2006 - 6 K 2169/05
    Denn anders als in dem vom Gericht mit Urteil vom 13. November 1978 (V 15/78, Haufe - Index 873759) entschiedenen Fall ist das von den Klägern errichtete Schwimmbecken von üblicher Größe und gleich groß wie normale, in Wohnhäusern eingebaute Schwimmbecken und für einen gesunden Erwachsenen, der sichtlich regelmäßiges Schwimmen fit halten will oder der aus therapeutischen Gründen regelmäßig schwimmen muss, wie auch allgemein zum Schwimmen als Freizeitgestaltung oder zur Entspannung, geeignet.
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Rechtsprechung
   VG Freiburg, 17.07.2007 - 6 K 2169/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,39532
VG Freiburg, 17.07.2007 - 6 K 2169/05 (https://dejure.org/2007,39532)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17.07.2007 - 6 K 2169/05 (https://dejure.org/2007,39532)
VG Freiburg, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 6 K 2169/05 (https://dejure.org/2007,39532)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Errichtung einer Mobilfunkanlage in Orsingen-Nenzingen ist rechtmäßig

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Errichtung einer Mobilfunkanlage in Orsingen-Nenzingen ist rechtmäßig

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