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   VG Köln, 19.07.2002 - 6 L 1634/02   

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VG Köln, 19.07.2002 - 6 L 1634/02 (https://dejure.org/2002,20937)
VG Köln, Entscheidung vom 19.07.2002 - 6 L 1634/02 (https://dejure.org/2002,20937)
VG Köln, Entscheidung vom 19. Juli 2002 - 6 L 1634/02 (https://dejure.org/2002,20937)
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    Gericht lehnt FDP-Anspruch auf Teilnahme Westerwelles an TV-Duell ab

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZUM 2002, 763
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BVerfG, 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02

    Kanzlerduell

    b) den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. Juli 2002 - 6 L 1634/02 - .
  • VG Düsseldorf, 20.04.2017 - 20 L 1740/17

    Partei "Die Linke" bleibt Teilnahme an Veranstaltungen der Landeszentrale für

    Überdies ist die nach dem Vortrag der Antragstellerin und der Ausschreibung des Antragsgegners erwartete Teilnehmerzahl von ca. 6000 Schülern bzw. 200 bis 600 Schülern je Veranstaltung (= 2200 bis 6600 Schüler insgesamt) im Verhältnis zur Gesamtzahl der Wahlberechtigten von ca. 13.000.000 und der Gesamtzahl der Erstwählen von ca. 840.000, https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/GB_II/II.1/OeA/Wahlinformationen/040_Alle_Wahlergebnisse_1947-2010/ergebnisse_2012.jsp, Datum des Abrufs: 18. April 2017; http://www.waz.de/politik/840-000-erstwaehler-zu-landtagswahl-im-mai-aufgerufen-id209975331.html, Datum des Abrufs: 18. April 2017, gering, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, juris Rn. 58 ff.; VG L. VG L. , Beschluss vom 19. Juli 2002 - 6 L 1634/02 -, juris Rn. 45.

    Aufgrund der vorgenommenen zulässigen Differenzierung des Antragsgegners nach der Bedeutung der teilnehmenden und nicht teilnehmenden Parteien kommt es auch nicht darauf an, dass es sich bei der Schultour - wie von der Antragstellerin vorgetragen - nicht um eine redaktionell gestaltete Rundfunksendung eines seinerseits durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG grundrechtlich geschützten öffentlich-rechtlichen Veranstalters handelt, vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 15. August 2002 - 8 B 1444/02 -, juris Rn. 13 f.; VG L. , Beschluss vom 19. Juli 2002 - 6 L 1634/02 -, juris Rn. 14 f.; Ipsen, ParteienG, 2008, § 5 Rn. 22 f. m.w.N.

  • VG Saarlouis, 24.02.2017 - 3 L 261/17

    Keine Teilnahme der NPD an der "Elefantenrunde" des SR

    Unabhängig von der Frage, ob eine redaktionell gestaltete Sendung eine öffentliche Leistung im Sinne des § 5 Abs. 1 ParteiG darstellt(verneinend VG Köln, Beschluss vom 19.07.2002 - 6 L 1634/02 - bestätigt durch OVG Nordrh. Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 - und BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 30.08.2002 - 2 BvR 1332/02 -, alle juris), haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auch bei redaktionell gestalteten Sendungen vor Wahlen das Recht der Bewerber auf gleiche Chancen im Wettbewerb um die Wählerstimmen zu beachten.(OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 15.08.2002 - 8 B 1444/02 -) Der Grundsatz der Chancengleichheit der Parteien hängt eng mit den Grundsätzen der Allgemeinheit und Gleichheit der Wahl zusammen, die ihre Prägung durch das Demokratieprinzip erfahren.
  • VG Köln, 13.09.2005 - 6 L 1479/05

    "Wahlcheck 2005" in der ARD ohne NPD

    vgl. hierzu ebenfalls offenlassend: Beschluss der Kammer vom 19.7.2002 - 6 L 1634/02 - sowie Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein- Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 15.8.2002 - 8 B 1444/02 - NJW 2002, 3417 ff. betr.
  • VG Köln, 26.04.2012 - 6 L 502/12

    Teilnahme an der Sendung "Wahlarena - die Runde der Spitzenkandidaten" kann nicht

    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 15.08.2002, a. a. O., VG Köln, Beschluss vom 19.07.2002 - 6 L 1634/02 -.
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