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   LG Karlsruhe, 31.08.2017 - 6 OH 22/16   

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https://dejure.org/2017,33868
LG Karlsruhe, 31.08.2017 - 6 OH 22/16 (https://dejure.org/2017,33868)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.08.2017 - 6 OH 22/16 (https://dejure.org/2017,33868)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. August 2017 - 6 OH 22/16 (https://dejure.org/2017,33868)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauteilöffnung des Gerichtssachverständigen: Wann ist er hierzu richterlich anzuweisen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauteilöffnung des Gerichtssachverständigen: Wann ist er hierzu richterlich anzuweisen? (IBR 2017, 662)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Kiel, 30.01.2009 - 9 OH 49/07

    Selbstständiges Beweisverfahren wegen Baumängeln: Bauteilöffnung durch den

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2017 - 6 OH 22/16
    Genauso wenig wie aber der erkennende Richter im Rahmen von Augenscheinseinnahmen zu zerstörenden Eingriffen in Bauteile berechtigt oder gar verpflichtet sein kann, kann dies dem für ihn tätigen Sachverständigen gestattet werden (LG Kiel, Beschluss vorn 30. Januar 2009 - 9 OH 49/07 --, Rn. 4, juris).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass - wollte man eine umfassende gerichtliche Weisungsbefugnis aus § 404a ZPO auch im Hinblick auf vorzunehmende Bauteilöffnungen herleiten - dies den Sachverständigen haftungsrechtlichen Risiken aussetzen würde, denen er regelmäßig nicht wirksam begegnen könnte, da sich die Haftungsprivilegierung des § 839a BGB alleine auf das durch den Sachverständigen zu erstattende Gutachten erstreckt und der Sachverständige im Übrigen im Hinblick auf das entstehende Risiko auch regelmäßig nicht versichert ist (vgl. hierzu LG Kiel, Beschluss vom 30. Januar 2009 - 9 OH 49/07 -, Rn. 5, juris).

  • OLG Celle, 08.02.2005 - 7 W 147/04

    Zulässigkeit einer Weisung des Gerichts gegenüber einem Bausachverständigen;

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2017 - 6 OH 22/16
    a) Zum Teil wird die Auffassung vertreten, das Gericht könne dem Sachverständigen Art und Weise seines Vorgehens vorgeben; es könne ihm bestimmte Eingriffe auferlegen, wie etwa im Bauprozess ihn anweisen, die zur vollständigen Beantwortung der Beweisfragen erforderlichen Konstruktionsöffnungen bei einem Bauwerk vornehmen zu lassen (OLG Celle BauR 2005, 1358, 1359, 1360; OLG Jena BauR 2007, 441; MüKoZPO/Zimmermann Rn. 3).
  • OLG Dresden, 28.05.2015 - 3 W 473/15

    Kosten für Handwerker sind gerichtlich festsetzbar!

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2017 - 6 OH 22/16
    Dabei braucht auch nicht entschieden zu werden, ob zu den nach § 91 ZPO notwendigen Kosten des Rechtsstreits auch die im Rahmen einer Beweiserhebung erforderliche Aufwendungen, die einer Prozesspartei im Rahmen einer gerichtlich angeordneten Begutachtung entstanden sind, wie hier die Kosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung eines Ortstermins, einer Baufreilegungen, Bauteilöffnungen oder ähnlichem, gehören (so OLG Dresden BeckRS 2015, 16160 m. w. N.; BeckOK ZPO/Jaspersen ZPO § 91 Rn. 130a).
  • OLG Düsseldorf, 16.01.1997 - 23 W 47/96

    Muß Gerichtsgutachter Bauteilöffnungen selbst beseitigen?

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2017 - 6 OH 22/16
    Soweit daher angenommen wird, es sei die ureigenste Aufgabe des Sachverständigen, dafür Sorge zu tragen, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Erledigung des Gutachtenauftrages geschaffen würden (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 1360; OLG Düsseldorf BauR 1997, 697), so kann dies lediglich die äußeren und formalen Voraussetzungen für die Begutachtung betreffen (Ladung der Parteien, Anberaumung und Durchführung des Ortstermins. Hinweis auf notwendige Unterlagen usw.).
  • OLG Jena, 18.10.2006 - 7 W 302/06

    Muss der Sachverständige auf Weisung auch Bauteile öffnen?

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2017 - 6 OH 22/16
    a) Zum Teil wird die Auffassung vertreten, das Gericht könne dem Sachverständigen Art und Weise seines Vorgehens vorgeben; es könne ihm bestimmte Eingriffe auferlegen, wie etwa im Bauprozess ihn anweisen, die zur vollständigen Beantwortung der Beweisfragen erforderlichen Konstruktionsöffnungen bei einem Bauwerk vornehmen zu lassen (OLG Celle BauR 2005, 1358, 1359, 1360; OLG Jena BauR 2007, 441; MüKoZPO/Zimmermann Rn. 3).
  • OLG Bamberg, 09.01.2002 - 4 W 129/01

    Zulässigkeit einer Weisung an den Sachverständigen zur Öffnung von Bauteilen und

    Auszug aus LG Karlsruhe, 31.08.2017 - 6 OH 22/16
    c) Letztlich braucht die Frage, ob aus § 404a Abs. 1 ZPO eine umfassende gerichtliche Weisungsbefugnis bzgl. (konstruktionseingreifender und zerstörender) Bauteilöffnungen abzuleiten ist, jedoch hier nicht abschließend entschieden zu werden: denn jedenfalls fehlt es im vorliegenden Fall schon an der Erforderlichkeit im Sinne des § 404a Abs. 4 ZPO, die jedoch Voraussetzung einer entsprechenden Weisung ist (vgl. OLG Bamberg Beschl. v. 9.1.2002 - 4 W 129/01, BeckRS 2002, 10084).
  • LG Mönchengladbach, 19.02.2020 - 6 O 85/18

    Zumutbarkeit Nachbesserungsmaßnahme bei Eingliederung von Zahnersatz

    Von den Kosten des Rechtsstreits, einschließlich der Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens beim Landgericht Mönchengladbach, Az. 6 OH 22/16, tragen die Klägerin 40 % und die Beklagte 60 %.

    Die Parteien haben vor dem Landgericht Mönchengladbach ein selbständiges Beweisverfahren unter dem Aktenzeichen 6 OH 22/16 durchgeführt.

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