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   BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93   

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https://dejure.org/1994,963
BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93 (https://dejure.org/1994,963)
BSG, Entscheidung vom 24.08.1994 - 6 RKa 8/93 (https://dejure.org/1994,963)
BSG, Entscheidung vom 24. August 1994 - 6 RKa 8/93 (https://dejure.org/1994,963)
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Wird zitiert von ... (38)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 07.10.1981 - 6 RKa 9/78

    Änderung eines VA nach Klageerhebung - Widerspruchsbescheid - Gegenstand des

    Auszug aus BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93
    Es hat dazu auf die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats verwiesen, nach der eine analoge Anwendung des § 96 SGG geboten ist, wenn ein Honorarbescheid einer KÄV angefochten ist und während des Gerichtsverfahrens weitere Bescheide für spätere Abrechnungszeiträume ergehen, die den Honoraranspruch des Arztes in derselben Weise regeln und deshalb mit derselben Begründung angefochten werden (BSGE 27, 146, 148 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG; SozR 1500 § 144 Nr. 6; SozR 1500 § 96 Nr. 24).

    Bei Honorarberichtigungsbescheiden hat er sie nur bejaht, wenn in den späteren Quartalen dieselben Gebührenordnungspositionen mit derselben Begründung berichtigt worden waren wie in dem ursprünglich angefochtenen Bescheid (vgl ausdrücklich Urteil vom 7. Oktober 1981 - 6 RKa 9/78 - in SozR 1500 § 96 Nr. 24 S 33; Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 7/79 -, aaO).

  • BSG, 27.04.1982 - 6 RKa 7/79
    Auszug aus BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93
    Dementsprechend hat der Senat etwa bei Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungs- oder Verordnungsweise (dazu Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 7/79 - in USK 82196 = BKK 1982, 418) oder auch in Zulassungssachen bei wiederholter Befristung einer Ermächtigung (Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 RKa 21/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) wegen der von Quartal zu Quartal unterschiedlichen Verhältnisse eine entsprechende Anwendung des § 96 SGG auf Folgebescheide abgelehnt.

    Bei Honorarberichtigungsbescheiden hat er sie nur bejaht, wenn in den späteren Quartalen dieselben Gebührenordnungspositionen mit derselben Begründung berichtigt worden waren wie in dem ursprünglich angefochtenen Bescheid (vgl ausdrücklich Urteil vom 7. Oktober 1981 - 6 RKa 9/78 - in SozR 1500 § 96 Nr. 24 S 33; Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 7/79 -, aaO).

  • BSG, 22.06.1994 - 6 RKa 21/92

    Kassenarzt - Zulassungsgremien - Ermächtigung

    Auszug aus BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93
    Dementsprechend hat der Senat etwa bei Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungs- oder Verordnungsweise (dazu Urteil vom 27. April 1982 - 6 RKa 7/79 - in USK 82196 = BKK 1982, 418) oder auch in Zulassungssachen bei wiederholter Befristung einer Ermächtigung (Urteil vom 22. Juni 1994 - 6 RKa 21/92 -, zur Veröffentlichung vorgesehen) wegen der von Quartal zu Quartal unterschiedlichen Verhältnisse eine entsprechende Anwendung des § 96 SGG auf Folgebescheide abgelehnt.
  • BSG, 26.04.1978 - 6 RKa 11/77

    Ärztliche Leistung - Zeitaufwendige Infusionen - Zeitaufwendung - Abgeltung mit

    Auszug aus BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93
    Ausnahmen hiervon sind nur in engen Grenzen und im wesentlichen nur für den Fall anerkannt worden, daß die in erster Linie zur Bewertung der ärztlichen Leistungen berufenen Selbstverwaltungsorgane ihre Bewertungskompetenz mißbräuchlich ausgeübt haben (BSG SozR 5530 Allg Nr. 1; BSGE 46, 140, 143 f = SozR 5533 Nr. 45 Nr. 1; BSGE 58, 35, 37 = SozR 5557 Nr. 1 Nr. 1).
  • BSG, 21.09.1967 - 6 RKa 27/65

    Leistungen der Krankenkasse - Wirtschaftlichkeitsprüfung - Prüfungsausschüsse -

    Auszug aus BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93
    Es hat dazu auf die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats verwiesen, nach der eine analoge Anwendung des § 96 SGG geboten ist, wenn ein Honorarbescheid einer KÄV angefochten ist und während des Gerichtsverfahrens weitere Bescheide für spätere Abrechnungszeiträume ergehen, die den Honoraranspruch des Arztes in derselben Weise regeln und deshalb mit derselben Begründung angefochten werden (BSGE 27, 146, 148 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG; SozR 1500 § 144 Nr. 6; SozR 1500 § 96 Nr. 24).
  • BSG, 02.12.1992 - 6 RKa 5/91

    Sozialgerichtsverfahren - Sprungrevision - Form - Zustimmungserklärung des

    Auszug aus BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93
    Die Frage bedarf keiner Entscheidung, weil eine Einbeziehung der während des Klage- und Berufungsverfahrens ergangenen gleichlautenden Berichtigungsverfügungen hier jedenfalls noch aus Gründen des prozessualen Vertrauensschutzes geboten war (vgl dazu BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 3 S 8).
  • BSG, 05.02.1985 - 6 RKa 37/83

    Ersatzkassengebührenordnung - Beratung - Honorarabrechnung

    Auszug aus BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93
    Ausnahmen hiervon sind nur in engen Grenzen und im wesentlichen nur für den Fall anerkannt worden, daß die in erster Linie zur Bewertung der ärztlichen Leistungen berufenen Selbstverwaltungsorgane ihre Bewertungskompetenz mißbräuchlich ausgeübt haben (BSG SozR 5530 Allg Nr. 1; BSGE 46, 140, 143 f = SozR 5533 Nr. 45 Nr. 1; BSGE 58, 35, 37 = SozR 5557 Nr. 1 Nr. 1).
  • BSG, 07.10.1976 - 6 RKa 14/75

    Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen - Kassenhonorarstreitigkeiten -

    Auszug aus BSG, 24.08.1994 - 6 RKa 8/93
    Es hat dazu auf die ständige Rechtsprechung des erkennenden Senats verwiesen, nach der eine analoge Anwendung des § 96 SGG geboten ist, wenn ein Honorarbescheid einer KÄV angefochten ist und während des Gerichtsverfahrens weitere Bescheide für spätere Abrechnungszeiträume ergehen, die den Honoraranspruch des Arztes in derselben Weise regeln und deshalb mit derselben Begründung angefochten werden (BSGE 27, 146, 148 = SozR Nr. 21 zu § 96 SGG; SozR 1500 § 144 Nr. 6; SozR 1500 § 96 Nr. 24).
  • BSG, 22.03.2005 - B 1 A 1/03 R

    Aufsichtsmaßnahme gegen Krankenkasse - Leistungsgewährung und

    Maßgeblich dafür, ob ein späterer Bescheid einen zuvor ergangenen "ersetzt", ist, dass der neue Bescheid den Streitstoff des anhängigen Rechtsstreits beeinflusst und zum ursprünglichen in innerem Zusammenhang steht, sowie dass Gesichtspunkte der Prozessökonomie einerseits und des Schutzes des Betroffenen vor Rechtsnachteilen andererseits die Einbeziehung in das Verfahren rechtfertigen; insoweit kommt es auf einen Vergleich der in beiden Bescheiden getroffenen Verfügungssätze an (vgl schon zB: BSG SozR 1500 § 96 Nr. 13 S 20 und Nr. 27 S 35; Meyer-Ladewig, aaO, § 96 RdNr 4 bis 5 mwN; BSG - Großer Senat - BSGE 75, 159, 165 = SozR 3-1300 § 41 Nr. 7; BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 3 S 4 f; BSGE 91, 128 RdNr 8 = SozR 4-2700 § 157 Nr. 1).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 12/15 B

    (Vertragsärztliche Versorgung - § 116 SGB 5 - keine Ermächtigung eines Arztes für

    Dazu hat der Senat bereits entschieden, dass sich die für das Weiterbildungsrecht zuständigen Ärztekammern solchen Entwicklungen nicht generell verschließen und Anpassungen des Rechts nicht willkürlich unterlassen dürfen (vgl BSGE 84, 290, 297 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 21 S 91 f; zu diesem Aspekt bereits BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 3 S 8) .
  • BSG, 16.02.2005 - B 1 KR 18/03 R

    Krankenversicherung - stationäre Krankenhausbehandlung - Versicherte mit schweren

    Dafür spricht hier, dass das Sozialgerichtsverfahren bereits mit Klageerhebung im November 1994 begonnen hat und die Durchsetzung dieses Begehrens nicht an einer erst zwischenzeitlich strikter gewordenen Rechtsprechung scheitern darf (zum prozessualen Vertauensschutz bei Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung vgl zB BSG SozR 3-1500 § 161 Nr. 3 S 8; BSG SozR 3-1500 § 96 Nr. 3 S 5).
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