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   LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08   

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https://dejure.org/2009,15193
LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08 (https://dejure.org/2009,15193)
LAG München, Entscheidung vom 03.03.2009 - 6 Sa 110/08 (https://dejure.org/2009,15193)
LAG München, Entscheidung vom 03. März 2009 - 6 Sa 110/08 (https://dejure.org/2009,15193)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Verpflichtung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages gegen Zahlung einer Abfindung - Schriftform - Gleichbehandlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Aufhebungsvertrag - Pflicht zur Abfindungszahlung

  • Judicialis

    ArbGG § 64 Abs. 1; ; ArbGG § 64 Abs. 2b; ; BGB § 623

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 623
    Unbegründete Klage auf Abschluss eines Aufhebungsvertrages; Formerfordernis für Vorvertrag; Entscheidungsfreiheit der Arbeitgeberin zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.11.2006 - 6 AZR 394/06

    Gerichtlicher Vergleich - Schriftform für Beendigungsvereinbarung - Anfechtung

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08
    Vorliegend besteht die Formvorschrift des § 623 BGB aber nicht allein zu Beweiszwecken, sondern dient auch dem Übereilungsschutz (Warnfunktion; vgl. BAG v. 23.11.2006 - 6 AZR 394/06, AP BGB § 623 Nr. 8 unter Rz. 21; BAG v. 19.1. 2006 - 6 AZR 638/04, AP BGB § 623 Nr. 7, unter Rz. 23; ErfK/Müller-Glöge, 9. Aufl., § 623 BGB Rz. 1; Staudinger/Oetker, BGB, 12. Bearb., § 623 Rz. 3 ff.).
  • BAG, 13.08.2008 - 7 AZR 513/07

    Vertragsverlängerung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08
    Entsprechend erkennt das Bundesarbeitsgericht (Urt. v. 13.8. 2008 - 7 AZR 513/07, NZA 2009, 27) keinen Anspruch auf Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages aus dem arbeitsrechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung.
  • BAG, 19.01.2006 - 6 AZR 638/04

    Umschulungsvertrag - Schriftformerfordernis

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08
    Vorliegend besteht die Formvorschrift des § 623 BGB aber nicht allein zu Beweiszwecken, sondern dient auch dem Übereilungsschutz (Warnfunktion; vgl. BAG v. 23.11.2006 - 6 AZR 394/06, AP BGB § 623 Nr. 8 unter Rz. 21; BAG v. 19.1. 2006 - 6 AZR 638/04, AP BGB § 623 Nr. 7, unter Rz. 23; ErfK/Müller-Glöge, 9. Aufl., § 623 BGB Rz. 1; Staudinger/Oetker, BGB, 12. Bearb., § 623 Rz. 3 ff.).
  • BAG, 25.11.1993 - 2 AZR 324/93

    Abfindung; Aufhebungsvertrag; Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08
    Entsprechend hatte das Bundesarbeitsgericht bereits in einer früheren Entscheidungen (Urt. v. 25.11.1993 - 2 AZR 324/93, AP BGB § 242 Gleichbehandlung Nr. 108; krit. APS/Rolfs, Kündigungsrecht, 3. Aufl., AufhebVtr Rz. 41) nur die freiwillige Leistungen des Arbeitgebers - Abfindungszahlungen nach Beendigung zahlreicher Arbeitsverhältnisse - dem Gleichbehandlungsgrundsatz unterworfen, nicht aber - wie hier - bereits den Abschluss des Aufhebungsvertrages als Voraussetzung dafür, dass Abfindungsansprüche überhaupt entstehen können.
  • BGH, 07.06.1973 - III ZR 71/71

    Form des Jagdpachtvorvertrages

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08
    Wenn teilweise die Einhaltung einer für den Hauptvertrag geltenden Formvorschrift nicht auf den Vorvertrag übertragen wird (so etwa Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching/Joussen, Arbeitsrecht - Kommentar, 1. Aufl., § 611 BGB Rz. 28; HaKo-ArbR/Kreuder, 1. Aufl., § 611 Rz. 163, Henssler/Willemsen/Kalb/Thüsing, Arbeitsrecht Kommentar, 2. Aufl. § 611 BGB Rz. 28) so gilt dies allein für den Fall, dass der Formvorschrift des Hauptvertrages lediglich Beweis- und Klarstellungsfunktion zukommt (ausdrücklich BGH v. 7.6. 1973 - III ZR 71/71, BGHZ 61, 48, unter II. 1. der Gründe [Formvorschrift für Jagdpacht]; darauf verweisen Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching/Joussen, a.a.O.; und Henssler/Willemsen/Kalb/Thüsing, a.a.O.; vgl. ferner Rolfs/Giesen/Kreikebohm/Udsching//Gotthardt, a.a.O., § 623 BGB Rz. 53; unklar HaKo-ArbR/Kreuder, a.a.O.).
  • LAG München, 30.07.2008 - 11 Sa 106/08

    Aufhebungsvertrag

    Auszug aus LAG München, 03.03.2009 - 6 Sa 110/08
    Dementsprechend unterliegt es - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote der nicht überprüfbaren Entscheidung des Arbeitgebers, mit welchen Stellenbewerbern er einen Arbeitsvertrag schließt; umgekehrt steht es ihm - bei Beachtung der spezialgesetzlichen Diskriminierungsverbote und ggf. bestehender kollektivrechtlicher Regelungen - frei, zu entscheiden, ob er mit einem bestimmten Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag abschließen oder diesen in der Belegschaft behalten und das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten möchte (ebenso bereits LAG München v. 30.7. 2008 - 11 Sa 106/08).
  • BAG, 17.12.2009 - 6 AZR 242/09

    Aufhebungsvertrag - Gleichbehandlung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. März 2009 - 6 Sa 110/08 - wird zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 29.10.2012 - 21 Sa 303/12

    Keine Arbeitnehmerüberlassung - gemeinnütziges Unternehmen - fehlende

    LAG München Urteil vom 03. März 2009, Az: 6 Sa 110/08, LAGE § 623 BGB 2002 Nr. 8).
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