Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 02.11.2012 - 6 Sa 1280/12, 1342/12, 1365/12, 6 Sa 1342/12 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- ArbG Berlin, 11.03.2016 - 28 Ca 4642/15
Kündigung wegen Tätlichkeit an Pflegeheimbewohner - Beweiswürdigung
dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).Ihr ist außerdem die Möglichkeit einzuräumen, sich zur fraglichen Konsultation von einer (auch anwaltlichen) Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen (s. zu Rechtsanwalt schon LAG Berlin-Brandenburg 6.11.2009 - 6 Sa 1121/09 - LAGE § 626 BGB 2002 Nr. 8 [Leitsatz];… 16.12.010 a.a.O.;… 30.03.2012 a.a.O.;… s. auch bereits BAG 13.03.2008 - 2 AZR 961/06 - NZA 2008, 809 [B.I.2 a. - Rn. 18]".S. dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).
184) S. dazu bereits BAG 13.3.2008 (Fn. 168) [B.I.2 a. - "Juris"-Rn. 18], wonach man "dem Arbeitnehmer die Zuziehung eines Rechtsanwalts für die Anhörung zuzugestehen" habe; zum Stand der Judikatur insoweit etwa auch ArbG Berlin 12.7.2013 - 28 Ca 3420/13 - BB 2013, 2100 = AE 2013, 173 (Leitsätze; Volltext: "Juris") [Leitsatz 1.]: "Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter 'Verdachtskündigung' verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen ( LAG Berlin-Brandenburg 30.02.2012 - 10 Sa 1171/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).
- ArbG Berlin, 12.07.2013 - 28 Ca 3420/13
Unwirksame Verdachtskündigung einer Kassiererin - fehlerhafte vorherige Anhörung …
Hegt der Arbeitgeber den Verdacht erheblicher Vertragsverstöße gegen eine Arbeitsperson und will er sich deshalb die prozeduralen Voraussetzungen sogenannter "Verdachtskündigung" verschaffen, so hat er die betreffende Zielperson für die zur Aufklärung anberaumte Befragung im Interesse sachgerechter Vorbereitung regelmäßig bereits bei der Einladung auf die anstehende Thematik und die in Betracht kommenden Folgen hinzuweisen (LAG Berlin-Brandenburg 30.03.2012 - 10 Sa 2271/11 - NZA-RR 2012, 353 [II.2.]; 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]; 16.12.2010 - 2 Sa 2022/10 - LAGE § 611 BGB 2002 Verdacht strafbarer Handlung Nr. 10 [2.2.4.]).LAG Berlin-Brandenburg 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]: "Um ihren Zweck erfüllen zu können, dem Arbeitnehmer eine substantiierte Einlassung zu den verdachtsbegründenden Umständen zu ermöglichen, muss ihm bei der Vorbereitung eines Anhörungsgesprächs vorab dessen Thema mitgeteilt werden, sofern dies nicht wegen drohender Verdunklungsgefahr untunlich erscheint.
Nur so wird der Arbeitnehmer auch in die Lage versetzt zu entscheiden, ob er sich zu den vorgebrachten Verdachtsmomenten einlassen will oder nicht und ob er als Beistand einen Rechtsanwalt hinzuziehen möchte (...)".S. LAG Berlin-Brandenburg 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]: "Um ihren Zweck erfüllen zu können, dem Arbeitnehmer eine substantiierte Einlassung zu den verdachtsbegründenden Umständen zu ermöglichen, muss ihm bei der Vorbereitung eines Anhörungsgesprächs vorab dessen Thema mitgeteilt werden, sofern dies nicht wegen drohender Verdunklungsgefahr untunlich erscheint.
171) S. LAG Berlin-Brandenburg 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]: "Um ihren Zweck erfüllen zu können, dem Arbeitnehmer eine substantiierte Einlassung zu den verdachtsbegründenden Umständen zu ermöglichen, muss ihm bei der Vorbereitung eines Anhörungsgesprächs vorab dessen Thema mitgeteilt werden, sofern dies nicht wegen drohender Verdunklungsgefahr untunlich erscheint.
- ArbG Berlin, 30.01.2015 - 28 Ca 12971/14
Verhaltensbedingte Kündigung - fristlose Kündigung - Aufhebungsvertrag - …
LAG Berlin-Brandenburg 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]: "Um ihren Zweck erfüllen zu können, dem Arbeitnehmer eine substantiierte Einlassung zu den verdachtsbegründenden Umständen zu ermöglichen, muss ihm bei der Vorbereitung eines Anhörungsgesprächs vorab dessen Thema mitgeteilt werden, sofern dies nicht wegen drohender Verdunklungsgefahr untunlich erscheint.Nur so wird der Arbeitnehmer auch in die Lage versetzt zu entscheiden, ob er sich zu den vorgebrachten Verdachtsmomenten einlassen will oder nicht und ob er als Beistand einen Rechtsanwalt hinzuziehen möchte (...)".S. LAG Berlin-Brandenburg 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]: "Um ihren Zweck erfüllen zu können, dem Arbeitnehmer eine substantiierte Einlassung zu den verdachtsbegründenden Umständen zu ermöglichen, muss ihm bei der Vorbereitung eines Anhörungsgesprächs vorab dessen Thema mitgeteilt werden, sofern dies nicht wegen drohender Verdunklungsgefahr untunlich erscheint.
279) S. LAG Berlin-Brandenburg 2.11.2012 - 6 Sa 1280/12 - n.v. [2.2.2.]: "Um ihren Zweck erfüllen zu können, dem Arbeitnehmer eine substantiierte Einlassung zu den verdachtsbegründenden Umständen zu ermöglichen, muss ihm bei der Vorbereitung eines Anhörungsgesprächs vorab dessen Thema mitgeteilt werden, sofern dies nicht wegen drohender Verdunklungsgefahr untunlich erscheint.