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   LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14   

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https://dejure.org/2014,13128
LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14 (https://dejure.org/2014,13128)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14 (https://dejure.org/2014,13128)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 09. April 2014 - 6 SaGa 2/14 (https://dejure.org/2014,13128)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 102 Abs 5 S 2 Nr 3 BetrVG, § 103 Abs 3 BetrVG
    Entbindungsantrag nach Widerspruch des Betriebsrats gegen eine verhaltensbedingte Kündigung

  • IWW
  • IWW

    BetrVG § 102 Abs. 3 BetrVG § 102 Abs. 5
    BetrVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag der Arbeitgeberin auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht nach Widerspruch des Betriebsrats gegen verhaltensbedingte Kündigung; Eilantrag der Arbeitgeberin nach Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers und ordnungsgemäß begründetem Widerspruch ...

  • arbeitsrecht-rheinland-pfalz.de

    BR widerspricht verhaltensbedingter Kündigung wegen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Entbindungsantrag des Arbeitgebers

  • arbeitsrecht-hessen.de

    BR widerspricht verhaltensbedingter Kündigung wegen Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Entbindungsantrag des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag der Arbeitgeberin auf Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht nach Widerspruch des Betriebsrats gegen verhaltensbedingte Kündigung; unbegründeter Eilantrag der Arbeitgeberin nach Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers und ordnungsgemäß begründetem ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verhaltensbedingte Kündigung - Entbindungsantrag nach Widerspruch des Betriebsrats

  • Jurion (Kurzinformation)

    Rechtsschutzinteresse für Entbindungsantrag schon bei möglichem Weiterbeschäftigungsanspruch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • LAG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10

    Kündigung, verhaltensbedingt, Diebstahl (Trick-), Betriebsrat, Widerspruch,

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14
    (so auch LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Düsseldorf 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2006 - 2 Sa 492/06 - juris).

    Die Unbegründetheit muss sich geradezu aufdrängen (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; Erfurter Kommentar/Kania, 14. Aufl., § 102 Rn 40).

    Die Entbindungsmöglichkeit nach § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist entsprechend anzuwenden auf nicht ordnungsgemäß begründete Widersprüche: Auch dann, wenn der Betriebsrat seinen Widerspruch nicht in einer den gesetzlichen Anforderungen genügenden Weise begründet hat, muss dem Arbeitgeber die Möglichkeit offenstehen, sich gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG von der Weiterbeschäftigungspflicht entbinden zu lassen (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).

    Ein Widerspruch des Betriebsrats ist auch bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen grundsätzlich zulässig (vgl. BAG 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Hamburg 06.04.2010 - 1 SaGa 2/10 - juris).

    Die Sachkenntnis und der Überblick des Betriebsrats über freie Arbeitsplätze können hier zum Tragen kommen (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).

    Einschlägig können die Widerspruchsgründe aus § 102 Abs. 3 Nr. 3 und 5 BetrVG bei der verhaltensbedingten Kündigung allerdings nur dann sein, wenn damit zu rechnen ist, dass das Fehlverhalten auf den anderen Arbeitsplätzen entfällt (vgl. LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Hamburg 06.04.2010 - 1 SaGa 2/10 - juris; s. auch Fitting, 27. Aufl., § 102 Rn. 77).

    Dies setzt voraus, dass es sich bei dem vorgeworfenen Verhalten um einen arbeitsplatzbezogenen Pflichtenverstoß handelt (zu der Unterscheidung zwischen arbeitsplatzbezogenen und arbeitgeberbezogenen Pflichtverstößen siehe Preis in: Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl. § 102 Rn 95; vgl. auch BAG 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 32; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).

    Es muss zu erwarten sein, dass das missbilligte Verhalten bei dem Einsatz auf den vom Betriebsrat benannten anderen Arbeitsplätzen nicht auftritt (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; Fitting, BetrVG, 27. Aufl., § 102 Rn 77 m. w. N.).

    Das bedeutet, dass der Betriebsrat bei einer verhaltensbedingten Kündigung nicht nur darlegen muss, dass ein freier Arbeitsplatz für den zu kündigenden Arbeitnehmer zur Verfügung steht, sondern auch, dass die Gründe im Verhalten des Arbeitnehmers der Weiterbeschäftigung an dem neuen Arbeitsplatz nicht entgegenstehen (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; KR-Etzel, 11. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 163).

    Für eine ordnungsgemäße Begründung des Widerspruchs ist es ausreichend, wenn diese es möglich erscheinen lässt, dass mit der gegebenen Begründung ein gesetzlicher Widerspruchstatbestand geltend gemacht wird ( BAG 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; ErfK/Kania, 14. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 15).

    Der Betriebsrat muss den Widerspruchsgrund unter Angabe von Tatsachen, die sich auf den konkreten Fall und den Arbeitnehmer beziehen, konkretisieren ( BAG 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).

    Nur so besteht die Chance, dass über das Widerspruchsrecht Kündigungen auch tatsächlich vermieden werden (LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).

  • LAG Hamburg, 06.04.2010 - 1 SaGa 2/10

    Weiterbeschäftigungsanspruch - ordnungsgemäßer Widerspruch des Betriebsrates

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14
    Ein Widerspruch des Betriebsrats ist auch bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen grundsätzlich zulässig (vgl. BAG 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Hamburg 06.04.2010 - 1 SaGa 2/10 - juris).

    Einschlägig können die Widerspruchsgründe aus § 102 Abs. 3 Nr. 3 und 5 BetrVG bei der verhaltensbedingten Kündigung allerdings nur dann sein, wenn damit zu rechnen ist, dass das Fehlverhalten auf den anderen Arbeitsplätzen entfällt (vgl. LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Hamburg 06.04.2010 - 1 SaGa 2/10 - juris; s. auch Fitting, 27. Aufl., § 102 Rn. 77).

    Ausführlicher Darlegungen zu diesem Punkt bedarf es nur dann nicht, wenn sich bereits aus den Umständen des Einzelfalls konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass sich das Fehlverhalten des Arbeitnehmers an dem neuen Arbeitsplatz nicht wiederholen kann (LAG Hamburg 06.04.2010 - 1 SaGa 2/10 - juris; KR-Etzel, 10. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 163).

  • LAG Düsseldorf, 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigungspflicht - Entscheidung im

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14
    (so auch LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Düsseldorf 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2006 - 2 Sa 492/06 - juris).

    Denn die Entscheidung über die Entbindung hat, obwohl sie im einstweiligen Verfügungsverfahren ergeht, gestaltende und endgültige Wirkung (vgl. BAG 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Düsseldorf 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 7).

    Bis zur Entscheidung über den Weiterbeschäftigungsanspruch in der Hauptsache hängt die Entscheidung über den Entbindungsantrag sozusagen "in der Luft" (so auch LAG Düsseldorf 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 7).

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 492/92

    Beginn der Ausschlußfrist; tätliche Auseinandersetzung

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14
    Dies setzt voraus, dass es sich bei dem vorgeworfenen Verhalten um einen arbeitsplatzbezogenen Pflichtenverstoß handelt (zu der Unterscheidung zwischen arbeitsplatzbezogenen und arbeitgeberbezogenen Pflichtverstößen siehe Preis in: Wlotzke/Preis/Kreft, BetrVG, 4. Aufl. § 102 Rn 95; vgl. auch BAG 31.03.1993 - 2 AZR 492/92 - AP BGB § 626 Ausschlussfrist Nr. 32; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).
  • BAG, 22.07.1982 - 2 AZR 30/81

    Ultima-Ratio-Prinzip

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14
    Ein Widerspruch des Betriebsrats ist auch bei personen- und verhaltensbedingten Kündigungen grundsätzlich zulässig (vgl. BAG 22.07.1982 - 2 AZR 30/81 - EzA § 1 KSchG Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 10; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Hamburg 06.04.2010 - 1 SaGa 2/10 - juris).
  • BAG, 11.05.2000 - 2 AZR 54/99

    Weiterbeschäftigung - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14
    Der Betriebsrat muss den Widerspruchsgrund unter Angabe von Tatsachen, die sich auf den konkreten Fall und den Arbeitnehmer beziehen, konkretisieren ( BAG 11.05.2000 - 2 AZR 54/99 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 13; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris).
  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 608/98

    Weiterbeschäftigungsanspruch - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14
    Für eine ordnungsgemäße Begründung des Widerspruchs ist es ausreichend, wenn diese es möglich erscheinen lässt, dass mit der gegebenen Begründung ein gesetzlicher Widerspruchstatbestand geltend gemacht wird ( BAG 17.06.1999 - 2 AZR 608/98 - AP BetrVG 1972 § 102 Weiterbeschäftigung Nr. 11; LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; ErfK/Kania, 14. Aufl., § 102 BetrVG Rn. 15).
  • BAG, 07.03.1996 - 2 AZR 432/95

    Vergütungsanspruch des Arbeitnehmers für die Zeit bis zur Entbindung des

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14
    Denn die Entscheidung über die Entbindung hat, obwohl sie im einstweiligen Verfügungsverfahren ergeht, gestaltende und endgültige Wirkung (vgl. BAG 07.03.1996 - 2 AZR 432/95 - AP Nr. 9 zu § 102 BetrVG 1972; LAG Düsseldorf 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 7).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2006 - 2 Sa 492/06

    Weiterbeschäftigung der Arbeitnehmer; unzumutbare wirtschaftliche Belastung

    Auszug aus LAG Hamburg, 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14
    (so auch LAG Schleswig-Holstein 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10 - juris; LAG Düsseldorf 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13 - LAGE § 102 BetrVG 2001 Beschäftigungspflicht Nr. 7; LAG Rheinland-Pfalz 10.10.2006 - 2 Sa 492/06 - juris).
  • ArbG Erfurt, 27.06.2023 - 3 Ga 9/23

    Entbindung des Arbeitgebers von der Weiterbeschäftigung - Weiterbeschäftigung §

    b) Dem Entbindungsantrag der Verfügungsbeklagten gemäß § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG steht nicht entgegen, dass ein Anspruch der Verfügungsklägerin auf Weiterbeschäftigung gem. § 102 Abs. 5 Satz 1 BetrVG wegen des nicht ordnungsgemäß erhobenen Widerspruchs des Betriebsrates im einstweiligen Verfügungsverfahren verneint worden ist (vgl. hierzu auch LAG Hamburg, Urt. v. 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14; LAG Düsseldorf Urt. v. 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13; LAG Schleswig-Holstein, Urt. v. 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10).

    Andernfalls hätte der Arbeitgeber das Risiko zu tragen, dass die zunächst im einstweiligen Verfügungsverfahren getroffene Einschätzung über das Bestehen oder Nicht-Bestehen des Weiterbeschäftigungsanspruchs, später in einem Hauptsacheverfahren anders beurteilt wird (vgl. LAG Hamburg, Urt. v. 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14).

    Offensichtlich unbegründet im Sinne des § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG ist ein Widerspruch, wenn offenkundig ist, dass kein Widerspruchsrecht besteht (vgl. LAG Hamburg, Urt. v. 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14).

    Die Erweiterung der Entbindungsmöglichkeit auf nicht ordnungsgemäße Widersprüche über die Regelung des § 102 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 BetrVG dient - wie bereits unter 1b dargestellt - der Rechtssicherheit und dem Sinn und Zweck des § 102 Abs. 5 Satz 2 BetrVG (so LAG Hamburg, Urt. v. 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 12.01.2023 - 26 SaGa 1111/22

    Weiterbeschäftigungspflicht - Entbindung - Zulässigkeitsvoraussetzung - Auslegung

    Ausreichend ist, dass ein auf einen Widerspruch des Betriebsrats gestütztes Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers vorliegt und der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat (vgl. LAG Hamburg 9. April 2014 - 6 SaGa 2/14, Rn. 47 mwN).(Rn.38).

    Ausreichend ist, dass ein auf einen Widerspruch des Betriebsrats gestütztes Weiterbeschäftigungsverlangen des Arbeitnehmers vorliegt und der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben hat (vgl. LAG Hamburg 9. April 2014 - 6 SaGa 2/14, Rn. 47 mwN).

  • ArbG Kiel, 17.04.2018 - 1 Ga 5c/18

    Entbindung von der Weiterbeschäftigungspflicht - einstweilige Verfügung -

    Zur Bejahung des Rechtsschutzinteresses ist es aus Gründen effektiven Rechtsschutzes ausreichend, dass das Bestehen der Weiterbeschäftigungspflicht zwischen den Parteien streitig ist und nicht vollständig ausgeschlossen werden kann (LAG Hamburg, Urteil v. 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14; LAG Düsseldorf, Urteil v. 24.04.2013 - 4 SaGa 6/13; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 10.10.2006 - 2 Sa 492/06).

    a) Offensichtlich unbegründet ist ein Widerspruch dann, wenn sich die Grundlosigkeit des Widerspruchs geradezu aufdrängt (LAG Hamburg, Urteil v. 09.04.2014 - 6 SaGa 2/14; LAG Schleswig-Holstein, Urteil v. 19.05.2010 - 6 SaGa 9/10).

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