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   LG Bonn, 04.03.2009 - 6 T 221/08   

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https://dejure.org/2009,21560
LG Bonn, 04.03.2009 - 6 T 221/08 (https://dejure.org/2009,21560)
LG Bonn, Entscheidung vom 04.03.2009 - 6 T 221/08 (https://dejure.org/2009,21560)
LG Bonn, Entscheidung vom 04. März 2009 - 6 T 221/08 (https://dejure.org/2009,21560)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Altersvorsorge, Beiträge, Pfändungsfreigrenze

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 851 c ZPO
    Altersvorsorge, Beiträge, Pfändungsfreigrenze

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Erhöhung der Pfändungsfreigrenze um die monatlich zu leistenden Beträge für eine Versicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Bonn - 98 IK 78/05
  • LG Bonn, 04.03.2009 - 6 T 221/08
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 12.05.2011 - IX ZB 181/10

    Forderungspfändung: Umfang des Pfändungsschutzes bei der privaten Altersvorsorge

    Ein weitergehender Schutz, der auch das Einkommen des Schuldners erfasst, das zum Aufbau der privaten Altersversorgung eingesetzt wird, ist der Regelung nicht zu entnehmen (vgl. auch LG Bonn ZVI 2009, 214, 215; LG Bonn, Beschluss vom 4. März 2009 - 6 T 221/08; LAG Niedersachsen, Urteil vom 19. August 2010 - 4 Sa 970/09, juris Rn. 35 ff; Tavakoli, NJW 2008, 3259 ff).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2010 - 5 Sa 203/10

    Grenzen des Pfändungsschutzes für aus dem Arbeitseinkommen aufgebrachte Beiträge

    § 851c Absatz 2 ZPO bewirke daher keine Veränderung der Pfändungsfreigrenzen für alle Schuldner, die sich zum Abschluss und zur Bedienung eines zertifizierten Vertrages entschließen (LG Bonn 3. April 2009 - 6 T 101/08 - ZVI 2009, 214; LG Bonn 4. März 2009 - 6 T 221/08; LG Lüneburg 2. März 2010 - 3 T 15/10; die zuletzt genannte Entscheidung ist allerdings durch Beschluss des BGH vom 7. Oktober 2010 - IX ZB 55/10 - wegen eines Verfahrensfehlers aufgehoben worden; ebenso LAG Niedersachsen 19. August 2010 - 4 Sa 970/09 B - und aus der Literatur Tavakoli, Lohnpfändung und private Altersvorsorge: Erhöhung der Freigrenze durch § 851c ZPO?, NJW 2008, 3259; ihm folgend Musilak ZPO § 851c RNr. 4; Bengelsdorf, Pfändungsschutz und Altersvorsorge, FA 2007, 336, 339).
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