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   LAG Köln, 19.01.2006 - 6 TaBV 55/05   

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https://dejure.org/2006,5541
LAG Köln, 19.01.2006 - 6 TaBV 55/05 (https://dejure.org/2006,5541)
LAG Köln, Entscheidung vom 19.01.2006 - 6 TaBV 55/05 (https://dejure.org/2006,5541)
LAG Köln, Entscheidung vom 19. Januar 2006 - 6 TaBV 55/05 (https://dejure.org/2006,5541)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Internetnutzung durch Betriebsrat

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Nutzung des Internets als technisches Hilfsmittel zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrats; Abwägung der Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamtes gegen das berechtigte Interesse des Arbeitgebers ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BetrVG § 40

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 40
    Erforderlichkeit eines Internetanschlusses für Betriebsratsarbeit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2007, 943 (Ls.)
  • NZA-RR 2006, 472
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 03.09.2003 - 7 ABR 8/03

    Zugang zum Internet für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2006 - 6 TaBV 55/05
    Dabei hat er die Interessen der Belegschaft an einer sachgerechten Ausübung des Betriebsratsamts und berechtigte Interessen des Arbeitgebers auch im Hinblick auf eine Begrenzung seiner Kostentragungspflicht gegeneinander abzuwägen (BAG vom 03.09.2003 - 7 ABR 8/03, MDR 2004, 515 m.w.N.).

    Allerdings kann von der weiteren Prüfung, ob das verlangte Sachmittel für die Erledigung der Betriebsratsaufgaben erforderlich ist, auch nach der Neufassung von § 40 Abs. 2 BetrVG nicht abgesehen werden (vgl. BAG vom 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 -, MDR 2004, 515).

    Soweit sich die Aufgaben von Arbeitgeber und Betriebsrat jedoch berühren, etwa bei der betrieblichen Mitwirkung und Mitbestimmung, kann der Einsatz moderner Kommunikationsmittel auf Arbeitgeberseite den erforderlichen Umfang der dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellenden Sachmittel beeinflussen (vgl. BAG vom 11.03.1998 - 7 ABR 59/96 - EzA BetrVG 1972, § 40 Nr. 81; ferner BAG vom 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - MDR 2004, 515).

    Im Gegensatz zu dem Sachverhalt, der dem Beschluss des BAG vom 03.09.2003 (a.a.O.) zugrunde lag, kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass für den verlangten Zugang zum Internet keine zusätzlichen Investitionen oder technischen Einrichtungen notwendig wären.

  • LAG Köln, 27.09.2001 - 10 TaBV 38/01

    Internetanschluss für Betriebsrat

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2006 - 6 TaBV 55/05
    Erforderlichkeit verlangt mehr als bloße Nützlichkeit und Zweckmäßigkeit (vgl. LAG Köln vom 27.09.2001 - 10 TaBV 38/01 - , MDR 2002, 527; ferner LAG Köln vom 06.06.2002 - 5 TaBV 22/02 - ).
  • BAG, 11.03.1998 - 7 ABR 59/96

    Anspruch des Betriebsrats auf Überlassung eines Personalcomputers

    Auszug aus LAG Köln, 19.01.2006 - 6 TaBV 55/05
    Soweit sich die Aufgaben von Arbeitgeber und Betriebsrat jedoch berühren, etwa bei der betrieblichen Mitwirkung und Mitbestimmung, kann der Einsatz moderner Kommunikationsmittel auf Arbeitgeberseite den erforderlichen Umfang der dem Betriebsrat zur Verfügung zu stellenden Sachmittel beeinflussen (vgl. BAG vom 11.03.1998 - 7 ABR 59/96 - EzA BetrVG 1972, § 40 Nr. 81; ferner BAG vom 03.09.2003 - 7 ABR 8/03 - MDR 2004, 515).
  • LAG Köln, 29.05.2009 - 4 Sa 1096/08

    Leiharbeitnehmer; Wartezeit für Kündigungsschutz

    Dementsprechend sieht das Bundesarbeitsgericht auch im Rahmen des Befristungsrechts, nämlich zu der Frage, ob einem sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 2 TzBfG bereits ein Arbeitsverhältnis vorausgegangen ist, die Arbeit eines Leiharbeitnehmers bei demselben Arbeitgeber, mit dem der befristeten Arbeitsvertrag abgeschlossen wird, nicht als ein zuvor bestehendes Arbeitsverhältnis an (BAG a. a. O.; BAG 18.10.2006 NZA 2007, 943).
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