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   OLG Köln, 04.12.2002 - 6 U 152/02   

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https://dejure.org/2002,13735
OLG Köln, 04.12.2002 - 6 U 152/02 (https://dejure.org/2002,13735)
OLG Köln, Entscheidung vom 04.12.2002 - 6 U 152/02 (https://dejure.org/2002,13735)
OLG Köln, Entscheidung vom 04. Dezember 2002 - 6 U 152/02 (https://dejure.org/2002,13735)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.11.1984 - I ZR 128/82

    Tchibo / Rolex I - Sittenwidrigkeit der Imitation exklusiver Uhren unter dem

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2002 - 6 U 152/02
    Denn solange der maßgebliche Verkehr innerhalb der "Gattung" der K.-Bags einzelne Modelle ihrer betrieblichen Herkunft nach auseinanderhält und dabei zwischen dem der "Gattung" ihren Namen verleihenden Original und dessen Kopien unterscheidet, hindert allein der Umstand, dass es äußerlich - zumindest zunächst - identisch oder nahezu identisch aussehende Waren auf dem Markt gibt, den Fortbestand der wettbewerblichen Eigenart nicht (vgl. BGH GRUR 1998, 830/833 -"Les Paul-Gitarren"-; BGH GRUR 1985, 876/878 -"Tchibo/Rolex I"-).
  • BGH, 05.03.1998 - I ZR 13/96

    Les-Paul-Gitarren

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2002 - 6 U 152/02
    Denn solange der maßgebliche Verkehr innerhalb der "Gattung" der K.-Bags einzelne Modelle ihrer betrieblichen Herkunft nach auseinanderhält und dabei zwischen dem der "Gattung" ihren Namen verleihenden Original und dessen Kopien unterscheidet, hindert allein der Umstand, dass es äußerlich - zumindest zunächst - identisch oder nahezu identisch aussehende Waren auf dem Markt gibt, den Fortbestand der wettbewerblichen Eigenart nicht (vgl. BGH GRUR 1998, 830/833 -"Les Paul-Gitarren"-; BGH GRUR 1985, 876/878 -"Tchibo/Rolex I"-).
  • BGH, 18.10.1990 - I ZR 283/88

    Finnischer Schmuck - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2002 - 6 U 152/02
    Im Falle der Übernahme einer fremden Leistung - und ein solcher Sachverhalt liegt beim Inverkehrbringen einer Nachahmung vor - ist dies grundsätzlich derjenige, dessen Leistung nachgeahmt wird, also der Hersteller (vgl. BGH GRUR 1991, 223/224 -"Finnischer Schmuck"-; ders. GRUR 1988, 620/621 -"Vespa-Roller"; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 491/492 m. w. N. ).
  • BGH, 16.04.1969 - I ZR 59/67

    Colle de Cologne

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2002 - 6 U 152/02
    Soweit die Antragsgegnerinnen im gegebenen Zusammenhang auf die "Colle de Cologne"- Entscheidung des BGHs (GRUR 1969, 479/480) hinweisen (vgl. Bl. 211 d.A.), vermag das an der dargestellten Beurteilung nichts zu ändern.
  • BGH, 14.04.1988 - I ZR 35/86

    "Vespa-Roller"; Geltendmachung eines ergänzenden Leistungsschutzes wegen des

    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2002 - 6 U 152/02
    Im Falle der Übernahme einer fremden Leistung - und ein solcher Sachverhalt liegt beim Inverkehrbringen einer Nachahmung vor - ist dies grundsätzlich derjenige, dessen Leistung nachgeahmt wird, also der Hersteller (vgl. BGH GRUR 1991, 223/224 -"Finnischer Schmuck"-; ders. GRUR 1988, 620/621 -"Vespa-Roller"; Köhler/Piper, UWG, § 1 Rdn. 491/492 m. w. N. ).
  • OLG Köln, 20.12.2002 - 6 U 95/02
    Auszug aus OLG Köln, 04.12.2002 - 6 U 152/02
    Soweit - wie im Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Senat im einzelnen erörtert - in anderen Verfahren, in denen ebenfalls das Inverkehrbringen einer als Nachahmung der H.-K.-Bag angegriffenen Damenhandtasche zur Unterlassung begehrt wird, nicht die Antragstellerin, sondern die H. I. Société en commandite par actions (im folgenden: H. I.) als Herstellerin der in Frage stehenden K.-Bag bezeichnet ist (vgl. die in dem Parallelverfahren 6 U 95/02=84 O 163/01 LG K. zur Akte gereichten Anlagen K 17 ff), vermag das an der dargestellten Beurteilung nichts zu ändern.
  • OLG Köln, 28.04.2006 - 6 U 121/05

    Unlautere Nachahmung einer Luxushandtasche

    Der Senat hat bereits in früheren Verfahren wiederholt Stellung genommen zu der Frage einer herkunftshinweisenden Funktion der L. und diese - unter den insoweit vergleichbaren Voraussetzungen einer Eignung zur betrieblichen Herkunftstäuschung i.S. von § 1 UWG a.F. - u.a. mit Urteilen vom 04.12.2002 (6 U 152/02) und vom 20.02.2002 (6 U 95/02) mit folgender Begründung bejaht:.

    Der Senat hatte sich im Rahmen u.a. der Verfahren 6 U 95/02 (84 O 163/01 LG Köln) und 6 U 152/02 (81 O 74/02 LG Köln) mit dem Gesichtspunkt der vermeidbaren betrieblichen Herkunftstäuschung i.S. des § 1 UWG a.F. (= § 4 Nr. 9 a UWG n.F.) auseinandergesetzt, dort jeweils bezogen auf Nachahmungen von Taschen der Modellreihe "L.-Bag" der Klägerin, und diesen mit folgender Begründung verneint:.

    Denn konkrete Anhaltspunkte für etwaige Lizenzverbindungen, für deren Bestehen kein Lebenserfahrungssatz spricht, existieren nicht." - (Senatsurteil vom 04.12.2002 - 6 U 152/02).

    Eine in diesem Sinne unlautere Anlehnung an den Prestigewert und den guten Ruf einer Ware kommt nämlich dann in Betracht, wenn zwar nicht der Erwerber über die betriebliche Herkunft des Produkts irrt, wohl aber das dieses Produkt sodann wahrnehmende Publikum über die Echtheit getäuscht werden kann, und der Kaufinteressent durch diese von ihm bedachte Möglichkeit, mit einem billigen Nachahmerprodukt die Wirkung eines Luxusgegenstands erreichen zu können, zu einem Kauf des Nachahmerprodukts verleitet wird (vgl. BGH a.a.O. - "Tchibo/Rolex I"; Senatsurteil vom 04.12.2002 - 6 U 152/02).

  • OLG Köln, 22.09.2004 - 6 U 56/04

    Unterlassung des Vertriebs nachgeahmter Damenhandtaschen des Modells Kelly-Bag

    Zur "Kelly-Bag" hat der Senat mit Urteilen vom 04.12.2002 - 6 U 152/02 (81 O 74/02 LG Köln) - und vom 20.02.2002 - 6 U 95/92 (84 O 163/01 LG Köln) ausgeführt:.

    Der Senat hält insoweit an den durch den Klagevortrag nicht entkräfteten, nachfolgend wiedergegebenen - und für die Modelle der "Birkin"-Reihe entsprechend geltenden - Erwägungen in den Urteilen vom 04.12.2002 - 6 U 152/02 - und vom 20.12.2002 - 6 U 95/02 - fest:.

    Denn konkrete Anhaltspunkte für etwaige Lizenzverbindungen, für deren Bestehen kein Lebenserfahrungssatz spricht, existieren nicht." - (Senatsurteil vom 04.12.2002 - 6 U 152/02).

    Eine unlautere Anlehnung an den Prestigewert und den guten Ruf einer Ware kommt dann in Betracht, wenn zwar nicht der Erwerber über die betriebliche Herkunft des Produkts irrt, wohl aber das dieses Produkt sodann wahrnehmende Publikum über die Echtheit getäuscht werden kann, und der Kaufinteressent durch diese von ihm bedachte Möglichkeit, mit einem billigen Nachahmerprodukt die Wirkung eines Luxusgegenstands erreichen zu können, zu einem Kauf des Nachahmerprodukts verleitet wird (vgl. BGH a.a.O. - "Tchibo/Rolex I" und das dieser Entscheidung folgende Senatsurteil vom 04.12.2002 - 6 U 152/02).

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