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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16   

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https://dejure.org/2017,18643
OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16 (https://dejure.org/2017,18643)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25.04.2017 - 6 U 170/16 (https://dejure.org/2017,18643)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 25. April 2017 - 6 U 170/16 (https://dejure.org/2017,18643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • ams-rae.de

    Berufung: Sperrvermerk auf einer eingereichten Urkalkulation führt nicht zum Ausschluss des Angebotes

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Urkalkulation mit Sperrvermerk darf nicht ausgeschlossen werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Urkalkulation mit Sperrvermerk: Kein Ausschluss möglich!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Urkalkulation mit Sperrvermerk: Ausschluss unberechtigt! (VPR 2017, 137)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Urkalkulation mit Sperrvermerk: Ausschluss unberechtigt! (IBR 2017, 447)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 12.09.2012 - Verg 108/11

    Zulässigkeit der Beschränkung vorzulegender Referenzen auf drei bei der Vergabe

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16
    Diese Sichtweise, den Sperrvermerk als einen formalen Mangel der geforderten Unterlage anzusehen, der der Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A unterfällt, entspricht auch der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein Nachweis im Sinne dieser Vorschrift fehlt, wenn er entweder nicht vorgelegt worden ist oder formale Mängel aufweist; danach wird eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers angenommen im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen und Nachweise, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - Verg 56/10; Beschluss vom 17.12.2012 - Verg 47/12; Beschluss vom 12.09.2012 - Verg 108/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.12.2015 - 1 U 87/15).
  • OLG Frankfurt, 26.06.2012 - 11 Verg 12/11

    Vergaberecht: Änderung an den Vertragsunterlagen; Auslegung von Angeboten;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16
    Dementsprechend liegt eine Änderung im Sinne der Vorschrift vor, wenn das Angebot von den Vergabeunterlagen abweicht, sofern darin inhaltlich etwas anderes angeboten wird, als in den Vergabeunterlagen verlangt worden ist, also immer dann, wenn Angebot und Nachfrage sich nicht decken (vgl. Frister, in: Kapellmann/Messerschmidt, a.a.O., § 16 VOB/A Rz. 9 m.w.N.; vgl. auch OLG Frankfurt, Beschluss vom 26.06.2012 - 11 Verg 12/11).
  • OLG München, 21.02.2008 - Verg 1/08

    Vergabeverfahren: Berücksichtigung von Begleitschreiben und nachträglichen

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16
    Es ist allerdings anerkannt, dass von dem Begriff auch andere Eingriffe erfasst werden, mit denen keine unmittelbare Einwirkung auf die Unterlagen verbunden ist, etwa das Beifügen eigener AGB bzw. anderer Änderungen im Begleitschreiben (vgl. OLG München, Beschluss vom 21.02.2008 - Verg 1/08) oder das Hinzufügen einer neuen Position (vgl. Planker, a.a.O., Rz. 19 m.w.N. aus der Rechtsprechung sowie der Spruchpraxis der Vergabekammern in Fn. 48-52).
  • OLG Saarbrücken, 24.02.2016 - 1 U 60/15

    Haftung einer Gemeinde gegenüber dem übergangenen Bieter im Vergabeverfahren für

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16
    Die Einführung dieser Regelung mit der VOB/A 2009 sollte gerade den in der Rechtsprechung zuvor angelegten äußerst strengen Maßstab, demzufolge schon kleinste Unachtsamkeiten bei der Erstellung des Angebots zum Ausschluss führen konnten, dahingehend abzumildern, dass nachträglich eine Vergleichbarkeit der Angebote hergestellt werden soll, um dann in die weitere Wertung der Angebote eintreten zu können (vgl. Opitz, a.a.O., § 16 VOB/A Rz. 169 f.; vgl. auch OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2016 - 1 U 60/15).
  • OLG Saarbrücken, 16.12.2015 - 1 U 87/15

    Primärrechtsschutz gegen einen Zuschlag im Vergabeverfahren: Pflicht der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16
    Diese Sichtweise, den Sperrvermerk als einen formalen Mangel der geforderten Unterlage anzusehen, der der Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A unterfällt, entspricht auch der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein Nachweis im Sinne dieser Vorschrift fehlt, wenn er entweder nicht vorgelegt worden ist oder formale Mängel aufweist; danach wird eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers angenommen im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen und Nachweise, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - Verg 56/10; Beschluss vom 17.12.2012 - Verg 47/12; Beschluss vom 12.09.2012 - Verg 108/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.12.2015 - 1 U 87/15).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - Verg 47/12

    Ablehnung der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der Beschwerde im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16
    Diese Sichtweise, den Sperrvermerk als einen formalen Mangel der geforderten Unterlage anzusehen, der der Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A unterfällt, entspricht auch der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein Nachweis im Sinne dieser Vorschrift fehlt, wenn er entweder nicht vorgelegt worden ist oder formale Mängel aufweist; danach wird eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers angenommen im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen und Nachweise, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - Verg 56/10; Beschluss vom 17.12.2012 - Verg 47/12; Beschluss vom 12.09.2012 - Verg 108/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.12.2015 - 1 U 87/15).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2011 - Verg 56/10

    Von RA "beglaubigte" Fotokopie: Keine "gültige" Steuerbescheinigung!

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16
    Diese Sichtweise, den Sperrvermerk als einen formalen Mangel der geforderten Unterlage anzusehen, der der Regelung des § 16 Abs. 1 Nr. 3 Satz 1 VOB/A unterfällt, entspricht auch der neueren obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach ein Nachweis im Sinne dieser Vorschrift fehlt, wenn er entweder nicht vorgelegt worden ist oder formale Mängel aufweist; danach wird eine Nachforderungspflicht des Auftraggebers angenommen im Hinblick auf körperlich vorhandene Erklärungen und Nachweise, wenn sie in formaler Hinsicht von den Anforderungen abweichen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2011 - Verg 56/10; Beschluss vom 17.12.2012 - Verg 47/12; Beschluss vom 12.09.2012 - Verg 108/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 16.12.2015 - 1 U 87/15).
  • KG, 06.09.2016 - 9 U 9/15

    Gefahrenstellenbeseitigung - Schuldhaft vergaberechtswidriger Ausschluss eines

    Auszug aus OLG Oldenburg, 25.04.2017 - 6 U 170/16
    Mit diesen nachvollziehbaren Erwägungen setzt sich das beklagte Land aber ebenso wenig auseinander wie mit dem Argument, dass es für die Höhe des Schadensersatzanspruchs der Klägerin nur darauf ankomme, welchen Gesamtgewinn die Klägerin unter Berücksichtigung welcher Gesamtkosten die Klägerin bei Durchführung des Auftrags erzielt hätte (vgl. auch KG, Urteil vom 06.09.2016 - 9 U 9/15).
  • VK Bund, 18.04.2018 - VK 2-32/18

    Widersprüchlichkeit des Angebots; Aufklärung des Angebotsinhalts vor Ausschluss

    Gemäß der Intention, Angebotsausschlüsse aus lediglich formalen Gründen nach Möglichkeit zu vermeiden, darf der öffentliche Auftraggeber Angebote, die wegen widersprüchlicher Angaben an sich ausschlusswürdig bzw. -bedürftig sind, nicht ohne Weiteres von der Wertung ausnehmen, ohne den von einem Ausschluss seines Angebots bedrohten Bieter zuvor zu einer Aufklärung über den Inhalt des Angebots aufgefordert und ihm Gelegenheit gegeben zu haben, den Tatbestand der Widersprüchlichkeit nachvollziehbar auszuräumen (so grundlegend OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.10.2015 - Verg 35/15; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Mai 2016 - Verg 50/15; vgl. a. OLG Oldenburg, Beschluss vom 25. April 2017, 6 U 170/16 zur "Nachforderung" der Aufhebung einer Sperrvermerkserklärung auf der Urkalkulation durch den Bieter, um einen formalen Mangel zu beseitigen).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 25.08.2017 - 6 U 170/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,31151
OLG Köln, 25.08.2017 - 6 U 170/16 (https://dejure.org/2017,31151)
OLG Köln, Entscheidung vom 25.08.2017 - 6 U 170/16 (https://dejure.org/2017,31151)
OLG Köln, Entscheidung vom 25. August 2017 - 6 U 170/16 (https://dejure.org/2017,31151)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche wegen wettbewerbswidriger Nachahmung eines aus Beton hergestellten Pflastersteinsystems mit unregelmäßig gebrochenen Kanten; Begriff der Nachahmung einer Ware oder Dienstleistung

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 3 Buchst. a
    Ansprüche wegen wettbewerbswidriger Nachahmung eines aus Beton hergestellten Pflastersteinsystems mit unregelmäßig gebrochenen Kanten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Nachahmung eines Betonpflastersteinsystems

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz: Nachahmung eines Betonpflastersteinsystems

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2017, 1159
  • GRUR-RR 2017, 438
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.12.2015 - I ZR 176/14

    Herrnhuter Stern - Wettbewerbsverstoß: Voraussetzung für die Entstehung

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2017 - 6 U 170/16
    Je größer die wettbewerbliche Eigenart und je höher der Grad der Übernahme sind, desto geringere Anforderungen sind an die die Unlauterkeit begründende Herkunftstäuschung und ihre Vermeidbarkeit zu stellen und umgekehrt (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 02.12.2015 - I ZR 176/15., GRUR 2016, 730 - Herrnhuter Stern, mwN).

    Der lauterkeitsrechtliche Nachahmungsschutz dauert an, solange die wettbewerbliche Eigenart des nachgeahmten Erzeugnisses nicht verlorengegangen ist und die besonderen unlauterkeitsbegründenden Umstände - etwa die vermeidbare Herkunftstäuschung - nicht weggefallen sind (vgl. BGH, GRUR 2016, 730 - Herrnhuter Stern, mwN).

    Dieser kann durch Gestaltungsmerkmale bestimmt oder mitbestimmt werden, die zwar nicht für sich genommen, aber in ihrer Kombination geeignet sind, im Verkehr auf die Herkunft des nachgeahmten Produkts aus einem bestimmten Unternehmen hinzuweisen (vgl. BGH, GRUR 2016, 730 - Herrnhuter Stern, mwN).

  • OLG Köln, 10.01.2003 - 6 U 101/02

    Musterschutz bei Betonsteinen; Notwendigkeit einer schöpferischen Gestaltung beim

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2017 - 6 U 170/16
    Etwas anderes ergebe sich nicht aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 10.01.2003 (6 U 101/02) oder einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.10.2010 (6 U 87/09).

    Soweit der Senat in der Sache 6 U 101/02 (Urteil vom 10.01.2003, juris) angenommen hat, dass eine Nachahmung eines Natursteins gerade keinen Hinweis auf eine betriebliche Herkunft gebe, führt diese Entscheidung jedenfalls dann zu keinem anderen Ergebnis, wenn die angesprochenen Verkehrskreise erkennen, dass es sich bei dem Produkt tatsächlich nicht um ein Naturprodukt handelt.

  • OLG Frankfurt, 28.10.2010 - 6 U 87/09

    Unlautere Nachahmung: Ergänzender wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2017 - 6 U 170/16
    Etwas anderes ergebe sich nicht aus der Entscheidung des erkennenden Senats vom 10.01.2003 (6 U 101/02) oder einer Entscheidung des OLG Frankfurt vom 28.10.2010 (6 U 87/09).

    Dem Urteil des OLG Frankfurt (6 U 87/09, GRUR-RR 2011, 182 - Leuchtsteinpflaster) lag ein Stein zugrunde, der vollständig einem üblichen Granitstein nachempfunden war.

  • BGH, 22.03.2012 - I ZR 21/11

    Sandmalkasten

    Auszug aus OLG Köln, 25.08.2017 - 6 U 170/16
    Vielmehr muss das System in seiner Gesamtheit gesehen werden, wie es dem angesprochenen Verkehr gegenüber tritt (vgl. BGH, Urteil vom 22.03.2012 - I ZR 21/11, GRUR 2012, 1155 - Sandmalkasten).
  • LG Köln, 06.01.2023 - 84 O 145/22
    Die Darlegungs- und Glaubhaftmachungslast der Antragsgegnerin umfasst dabei sowohl den Zeitpunkt der Markteinführung als auch die Marktbedeutung der von ihr angeführten Umfeldprodukte (vgl. BGH, GRUR 2021, 1544, Rn. 23 - Kaffeebereiter; OLG Köln, GRUR-RR 2017, 438, Rn. 46 f. - Natursteinpflaster; GRUR-RR 2015, 441, 443 -VITA-SED; OLG Frankfurt am Main, GRUR-RS 2022, 8997, Rn. 45).
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   OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 6 U 170/16   

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https://dejure.org/2017,75357
OLG Düsseldorf, 25.04.2017 - 6 U 170/16 (https://dejure.org/2017,75357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.04.2017 - 6 U 170/16 (https://dejure.org/2017,75357)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. April 2017 - 6 U 170/16 (https://dejure.org/2017,75357)
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Volltextveröffentlichung

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