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   OLG Hamburg, 23.02.2006 - 6 U 178/04   

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https://dejure.org/2006,35726
OLG Hamburg, 23.02.2006 - 6 U 178/04 (https://dejure.org/2006,35726)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.02.2006 - 6 U 178/04 (https://dejure.org/2006,35726)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 2006 - 6 U 178/04 (https://dejure.org/2006,35726)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2006 - 6 U 178/04
    Angesichts des geschlossenen Vergleichs ist es der Klägerin daher nach Ansicht des Senats von vorn herein verwehrt, sich auf die neuere Rechtsprechung des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (z.B. NJW 2004, 2736) zu berufen.

    Der Senat folgt in diesem Punkt der Rechtsprechung des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ( zu den Einzelheiten BGHZ 161, aaO. Rz. 30 ff.), die sich nicht nur auf den Wortlaut von § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG stützen kann sondern auch im Einklang damit steht, dass der Kreditnehmer nicht selbst Sicherungsgeber sein muss (a.A. hierzu der II. Zivilsenat des BGH, Urteil vom 14.6.2004, Az. II ZR 393/02, NJW 2004, 2736).

  • BGH, 26.10.2004 - XI ZR 255/03

    Begriff des Realkreditvertrages bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft;

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2006 - 6 U 178/04
    Denn ein Realkreditvertrag im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 2 VerbrKrG liegt jedenfalls bei einem finanzierten Grundstücksgeschäft auch dann vor, wenn der Erwerber ein Grundpfandrecht nicht selbst bestellt, sondern ein bestehendes teilweise übernimmt (BGHZ 161, S. 15 ff).
  • BGH, 18.01.2005 - XI ZR 17/04

    Berechnung des effektiven Jahreszinses für ein durch eine

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.02.2006 - 6 U 178/04
    Zum einen gehören solche Prämien nicht zu den in § 4 Abs. 1 S. 4 Nr. 1 f VerbrKrG genannten sonstigen Versicherungen (so BGHZ 162, S. 20 f.).
  • OLG Stuttgart, 11.12.2006 - 6 U 115/06

    Finanzierte Immobilienfondsbeteiligung: Reichweite und Wirksamkeit der von

    Sind damit die Voraussetzungen des § 779 BGB nicht erfüllt, so kommt es auf die in Entscheidungen anderer Gerichte anklingende Frage, ob der Vergleich nicht eine konkludente Abbedingung des § 779 BGB enthält (so z.B. OLG Köln Beschluss vom 23.08.2005 13 U 191/04 S. 4 = Bl. 258 d.A., im Ansatz auch bereits LG Köln Urteil vom 7.09.2004 5 O 538/03 = Bl. 241 d.A., dessen Begründung das angegriffene Urteil insoweit wörtlich übernommen hat; OLG Hamburg Urteil vom 23. Februar 2006 6 U 178/04 S. 7 = Bl. 460 d.A.) und ob diese wirksam wäre, nicht an.
  • LG Düsseldorf, 13.12.2005 - 35 O 21/05

    Streit um einen Handelsvertreterausgleich; Ausschluss des Anspruchs auf Erteilung

    Auf weitere Einzelheiten der Vertragsabwicklung, wie sie sonst im typischen Handelsvertreterverhältnis für die Provisionspflicht von Bedeutung sind, kommt es nach der zwischen den Parteien getroffenen Provisionsregelung nicht an ( vgl. LG Karlsruhe, Urteil vom 12.02.2004 11 O 320/03; OLG Karlsruhe Urteil vom 22.12.2004 6 U 178/04; LG Berlin, Urteil vom 25.04.2005 101 O 154/03).
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