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OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01 |
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Verfahrensgang
- LG Köln, 23.08.2001 - 84 O 7/01
- OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
- BGH, 15.02.2007 - I ZR 251/02
Papierfundstellen
- MMR 2003, 136 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (15)
- OLG Köln, 02.11.2001 - 6 U 48/01
UWG -Recht und Verbraucherrecht; Verwendung der second-level-domain "freelotto" …
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
In einem bei dem Landgericht Köln zu dem Aktenzeichen 84 O 66/01 (= 6 U 48/01 OLG Köln) geführten Rechtsstreit ging die Beklagte gegen einen Herrn T.S. vor, welcher bei der D. e.G. den Domain-Namen "F..de" hatte registrieren lassen, unter dem unter Verweis auf die Gesellschaften des deutschen L.- und T.blocks bzw. auf den "Deutschen L. Block" die Bildung und Zusammenstellung von Spielergemeinschaften nach einem bestimmten System angeboten wurde.Was das die zeichenrechtliche Verwechslungsgefahr mitbeeinflussende Kriterium der Ähnlichkeit der zu vergleichenden Bezeichnungen angeht, so spricht im Streitfall zwar - wie dies der Senat in seinem in dem Verfahren 6 U 48/01 verkündeten Urteil vom 02.11.2001 bereits ausgeführt hat - manches dafür, die Zeichenähnlichkeit als lediglich gering einzuordnen.
Dem steht es nicht entgegen, dass nach der in dem Verfahren 6 U 48/01 vorgelegten gfk-Befragung lediglich insgesamt 49, 3 % der Befragten auf die - sinngemäße - Frage, was sie mit dem Begriff "L." verbinden, Antworten gaben, die einen eindeutigen Rückschluss gerade auf das vom Deutschen L.- und T.block veranstaltete L. zulassen.
Die Nichtzulassung der Revision beruht auf folgender Erwägung: In dem sich im wesentlichen mit nämlichen Rechtsfragen befassenden Parallelverfahren 6 U 48/01 hat der dortige Beklagte T.S. Revision eingelegt, über deren Annahme der Bundesgerichtshof in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung der ZPO zu entscheiden hat.
- OLG Köln, 20.10.2000 - 6 U 51/00
Rechtserhaltende Markenbenutzung bei Nichtbenutzung in Alleinstellung - "Kinder" …
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
Auch die in § 22 Abs. 1 Nr. 2 2. Alternative MarkenG getroffene Regelung eröffnet nicht die Möglichkeit, diese Bindungswirkung zu durchbrechen und nunmehr im Verletzerprozess zu überprüfen, ob im Zeitpunkt der Eintragung der prioritätsälteren Marke die Eintragungsvoraussetzungen vorlagen (vgl. OLG Köln WRP 2001, 57/59 -"Kinder Kram"-;… Fezer, Markenrecht, 3. Auflage, § 22 Rdn. 3;… Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 22 Rdn. 12). - BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88
"SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens; …
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
Denn ist ein Zeichen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen, so kommt ihm grundsätzlich normale, d.h. durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu ( BGH NJW-RR 1993, 553 -"Apetito/Apitta"-; ders. GRUR 1991, 609 -"SL"-;… Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 8 Rdn. 150 und § 14 Rdn. 221 ).
- BGH, 11.11.1986 - X ZR 56/85
Aussetzung der Verhandlung im Rechtsstreit über eine Patentverletzung (Verwendung …
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
Die bei Einleitung eines Löschungsverfahrens im Markenverletzungsprozess danach lediglich in Betracht zu ziehende prozessuale Möglichkeit der Aussetzung gemäß § 148 ZPO erfordert - neben der Vorgreiflichkeit - indessen, dass das Löschungsverfahren einige Erfolgsaussichten aufweist (vgl. BGH GRUR 1987, 284 -"Transportfahrzeug"-). - BGH, 10.12.1992 - I ZR 19/91
Verwechslungsgefahr bei Firmenschlagworten mit gleichem Sinngehalt
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
Denn ist ein Zeichen aufgrund von Verkehrsdurchsetzung eingetragen, so kommt ihm grundsätzlich normale, d.h. durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu ( BGH NJW-RR 1993, 553 -"Apetito/Apitta"-; ders. GRUR 1991, 609 -"SL"-;… Ingerl/Rohnke, a.a.O., § 8 Rdn. 150 und § 14 Rdn. 221 ). - EuGH, 11.11.1997 - C-251/95
SABEL
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH WRP 2002, 987/989 -"Festspielhaus"; ders. GRUR 2002, 65/66 -"Ichthyol"-; ders. GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.). - BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99
"Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH WRP 2002, 987/989 -"Festspielhaus"; ders. GRUR 2002, 65/66 -"Ichthyol"-; ders. GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.). - BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97
Davidoff; Schutz bekannter Marken
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
Zwischen den dargestellten, die Verwechslungsgefahr bestimmenden Faktoren besteht dabei eine Wechselbeziehung dergestalt, dass der Ähnlichkeitsgrad umso geringer sein kann, je größer die Kennzeichnungskraft und/oder die Waren- oder Dienstleistungsnähe ist, während umgekehrt ein höherer Ähnlichkeitsgrad erforderlich ist, wenn die Kennzeichnungskraft der Klagemarke nur schwach und/oder der Waren- bzw. Dienstleistungsabstand erheblich ist (vgl. BGH WRP 2002, 987/989 -"Festspielhaus"; ders. GRUR 2002, 65/66 -"Ichthyol"-; ders. GRUR 2000, 875/876 -"Davidoff"-; ders. WRP 2000, 631/632 -"MAG-LITE"-; EuGH GRUR 1998, 387 -"Springende Raubkatze"- jeweils m.w.N.). - BGH, 24.02.2000 - I ZR 168/97
Ballermann
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
Die Beklagte kann, obwohl sie neben den übrigen 15 Gesellschafterinnen des Deutschen L.- und T.blocks lediglich als Mitinhaberin des am 27.08.1997 mit Priorität zum 02.09.1996 als durchgesetzte Marke eingetragenen Wortzeichens "L." registriert ist, gemäß der in § 744 Abs. 2 BGB getroffenen Regelung den Unterlassungsanspruch selbständig in eigenem Namen geltend machen (vgl. BGH WRP 2000, 1148/1149 - "Ballermann" - m.w.N.). - BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97
Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an …
Auszug aus OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 181/01
Allerdings liegt es angesichts der weitreichenden bundesweiten Koordinierung und des abgestimmten Auftrittes der Gesellschaften des Deutschen L.- und T.blocks (vgl. dazu BGH NJW-RR 1999, 1266) nicht fern, dass der Verkehr das Zeichen L. - selbst wenn es nur durch eine Gesellschaft des Deutschen L.- und T.blocks innerhalb eines bestimmten Bundesgebiets verwendet wird - als ein solches der Gruppe der Gesellschaften des Deutschen L.- und T.blocks aufgefasst hat und auffasst, oder dass der Verkehr jedenfalls der Meinung ist, dass - auch wenn verschiedene Unternehmen das Zeichen L. verwenden - diese irgendwie miteinander rechtlich oder organisatorisch verbunden sind. - BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93
"Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel
- BGH, 03.11.1999 - I ZR 136/97
MAG-LITE; Verwechslungsgefahr bei einer Formmarke
- BGH, 03.05.2001 - I ZR 18/99
"Ichtyhol"; Warenbegriff für eine Marke im Arzneimittelbereich
- BGH, 17.02.1961 - I ZR 115/59
"Almglocke" - "Almquell"
- BGH, 03.07.1956 - I ZR 137/54
Schutzumfang von Verbandszeichen
- OLG Köln, 14.08.2002 - 6 U 2/02
"LottoTeam"
In einem unter dem Aktenzeichen 84 O 7/01 bei dem Landgericht Köln geführten Verfahren (= 6 U 181/01 OLG Köln) nimmt die Klägerin die vorerwähnte Kommanditistin der Beklagten zu 1), die F.L.A. GmbH & Co International KG, die ihrerseits früher als "LP L.T. für S. & W. GmbH & Co KG" firmierte, sowie wiederum deren persönlich haftende Gesellschafterin, die F.L.A. GmbH, im Rahmen einer Widerklage u.a. auf Unterlassung in Anspruch, die die Bestandteile "Free L." aufweisenden Unternehmensbezeichnungen sowie das Firmenschlagwort "F." zu gebrauchen.
Rechtsprechung
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2002 - L 6 U 181/01 |
Volltextveröffentlichung
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
Verfahrensgang
- SG Hannover, 15.03.2001 - S 22 U 165/98
- LSG Niedersachsen-Bremen, 27.05.2002 - L 6 U 181/01